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Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in Deutschland, zu dem noch die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung gehören. Sie sichert den Lebensunterhalt von Arbeitslosen durch Arbeitslosengeld, bis diese wieder ein Beschäftigungsverhältnis finden. Zudem bietet sie viele Leistungen der Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger an.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Arbeitslosenversicherung
  3. Leistungen
  4. Wer ist versicherungspflichtig?
  5. Beitragssätze
  6. Private Arbeitslosenversicherung
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und bietet neben Arbeitslosengeld verschiedene weitere Leistungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens, abhängig davon, ob der Arbeitslose kinderlos ist oder Kinder hat.
  • Wer die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und vorherigem Einkommen ausgleichen möchte, kann eine private Arbeitslosenversicherung abschließen.

Arbeitslosenversicherung: ein Teil der Sozialversicherung

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen Angestellte zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen – jeweils die Hälfte vom Beitragssatz zahlen sie von ihrem Bruttogehalt, der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Welche Leistungen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung beinhaltet, wer versicherungspflichtig ist und wie hoch die Beiträge sind, erfahren Interessierte bei Verivox.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zahlt als wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik nicht nur Arbeitslosengeld, sondern sie stellt auch weitere Leistungen zur Arbeitsförderung zur Verfügung. Diese können sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger richten, die Versicherungsbeiträge einzahlen. Sie sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Zuständig für die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zu den Leistungen der Arbeitsförderung für versicherte Arbeitnehmer gehören:

  • Arbeitsvermittlung
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Beratung und Unterstützung bei der Berufswahl und Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen WeiterbildungUnterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Unterstützung für den Verbleib in Beschäftigung
  • Unterstützung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Arbeitgebern bietet die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zum Beispiel Folgendes:

  • Arbeitsmarkt-, Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
  • Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Zuschüsse zur Vergütung bei Einstiegsqualifizierungen
  • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieher von Saisonarbeiter- und Kurzarbeitergeld

Leistungen gehen an Träger beispielsweise für:

  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung von Jugendwohnheimen
  • Zuschüsse zu Arbeitsbeschaffungs- und Eingliederungs- sowie Sozialplanmaßnahmen

Arbeitslosengeld

Wer seine Beschäftigung verloren hat, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld – dafür zahlt er unter anderem seine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf die Entgeltersatzleistung hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Letzteres bedeutet, dass der Arbeitslose in den vorangegangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss. Ist dies nicht der Fall, kann er nur Bürgergeld erhalten, das lediglich der Grundsicherung seines Lebensunterhalts dient.

Dauer des Arbeitslosengelds

Das Arbeitslosengeld erhalten Bezugsberechtigte lediglich für einen begrenzten Zeitraum. Die maximale Anspruchsdauer richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie ab dem vollendeten 50. Lebensjahr auch nach dem Alter.

  • Wer unter 50 Jahre alt ist, kann höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Das setzt voraus, dass die Betroffenen mindestens 24 Monate versicherungspflichtig waren (in den vergangenen 5 Jahren).
  • Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt der Anspruch auf bis zu 24 Monate. Voraussetzung dafür sind versicherungspflichtige 48 Monate.

Der Betrag, den Arbeitslose monatlich erhalten, liegt für Kinderlose bei 60 Prozent des vorherigen Netto-Gehalts und 67 Prozent für Personen mit Kindern.

Während der Anspruchsdauer müssen Bezieher aktiv nach Arbeit suchen und ihnen angebotene zumutbare Beschäftigungen annehmen. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann die Agentur für Arbeit Sanktionen in Form von Sperrzeiten verhängen. Dann bekommen Bezugsberechtigte vorübergehend weniger oder gar kein Arbeitslosengeld.

Teilarbeitslosengeld

Wer seine Beschäftigung verloren hat und noch in einem Zweitjob beschäftigt ist, hat Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Auch für diesen Anspruch muss der Arbeitnehmer laut §162 SGB III bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ähnlich wie für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss sich der Arbeitnehmer teilarbeitslos melden und die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosigkeit erfüllen. Diese Anwartschaft unterscheidet sich nicht von der Zeit, die für den Anspruch auf ALG gegeben sein muss. Die Entgeltersatzleistung wird sechs Monate ausgezahlt und die Höhe hängt unter anderem von dem beitragspflichtigen Entgelt vor Teilarbeitslosigkeit ab.

Wer ist versicherungspflichtig?

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, deren Leistungen alle in Anspruch nehmen können, die regelmäßig Beiträge einzahlen. Versicherungspflichtig sind alle Angestellten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten. Auch Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende zählen zu den Pflichtversicherten – außerdem Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld.

Versicherungsfrei bleiben neben geringfügig Beschäftigten noch Selbstständige und Freiberufler, im Ausland Beschäftigte sowie Beamte, Soldaten und Geistliche öffentlich-rechtlich anerkannter Religionsgemeinschaften. Einige der versicherungsbefreiten Personengruppen können jedoch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen: Hierbei handelt es sich um ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Dies ist zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer und im Ausland Beschäftigte möglich. Existenzgründer profitieren in den ersten zwei Jahren von niedrigeren Beiträgen.

Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung

Die Summe, die für die Arbeitslosenversicherung zu zahlen ist, richtet sich nach dem Einkommen des Pflichtversicherten. Aktuell beträgt die Beitragshöhe 2,4 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Teil des Entgelts, der über der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird zur Berechnung der Beiträge nicht herangezogen.

Ab Januar 2023 soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag auf 2,6 Prozent steigen.

Die Hälfte des Beitrags ist vom Arbeitnehmer, die andere vom Arbeitgeber zu zahlen. Hinzu kommen die Beiträge für die übrigen Bestandteile des Sozialversicherungssystems, also

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt für den Arbeitnehmer rund 20 Prozent seines Bruttoentgelts.

Wann lohnt sich eine private Arbeitslosenversicherung?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das Pflichtversicherte im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten, beträgt je nach Familienstand nur 60 oder 67 Prozent des vorherigen Einkommens. Die laufenden Ausgaben lassen sich jedoch oft nur geringfügig senken, da viele Posten wie Miete und andere regelmäßig anfallende Zahlungen fix sind. Deshalb bereitet es mitunter Schwierigkeiten, den gewohnten Lebensstandard während der Arbeitslosigkeit aufrechtzuerhalten. Wer diese Situation vermeiden will, kann als Ergänzung zur gesetzlichen eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese schließt die Lücke zwischen Arbeitslosengeld und vorherigem Lohn.

Der genaue Leistungsumfang einer privaten Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich je nach Anbieter. Der Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer Geld bekommt, ist in der Regel auf maximal zwei Jahre begrenzt. Leistungen erhält er nur, wenn er unverschuldet arbeitslos wird, also nicht selbst gekündigt hat oder ihm nicht verhaltensbedingt gekündigt wurde.

Seine Arbeitszeit muss bei Vertragsabschluss mindestens 15 Stunden betragen, er muss über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 Euro verfügen und mit dem 67. Lebensjahr (Renteneintritt) endet der Versicherungsschutz. Das Beschäftigungsverhältnis darf zudem kein Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnis sein. Einige Versicherer lehnen Antragsteller bestimmter Risikogruppen wie beispielsweise ungelernte Arbeiter ab. Eine private Arbeitslosenversicherung kostet je nach Leistungshöhe etwa 5 bis 50 Euro pro Monat.

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