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Leistungen und Tarife

AOK Bayern

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Inhalt dieser Seite
  1. Allgemeine Informationen
  2. Die Beitragssätze der AOK Bayern
  3. Mehrleistungen
  4. Wahltarife
  5. Prämienprogramm
  6. Vertrauen Sie auf Verivox

Allgemeine Informationen zur AOK Bayern

Die AOK Bayern mit Sitz in München stellt eine rechtlich selbständige Krankenkasse dar, die zur Gruppe der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) gehört. Bei diesem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind aktuell circa 4,5 Millionen Menschen versichert. Damit ist die AOK Bayern die größte Krankenkasse des Freistaates und zudem die viertgrößte der Bundesrepublik.

Die AOK Bayern ging 1995 aus der Fusion der bis dahin selbstständigen 39 bayerischen allgemeinen Ortskrankenkassen und des damaligen AOK-Landesverbandes Bayern hervor. Der Zusammenschluss basiert auf der Verordnung über die Vereinigung der bayerischen allgemeinen Ortskrankenkassen zu einer Allgemeinen Ortskrankenkasse Bayern – kurz AOKVerV. Als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt die AOK Bayern der Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Landesministeriums, also des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Als Gesundheitskasse besteht die Aufgabe der AOK Bayern vor allem darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die Krankenkasse unterstützt aber auch Arbeitgeber bei der Erfüllung der ihnen in der Sozialversicherung von Seiten des Gesetzgebers übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus wirkt die AOK durch Verträge und Beratung auf eine kostengünstige medizinische Versorgung hin. Um Versicherte bestmöglich betreuen zu können, betreibt die AOK Bayern circa 250 Kundencenter, die über den kompletten Freistaat verteilt sind.

Die Beitragssätze der AOK Bayern

Seit 2009 gibt es einheitliche Vorgaben für die allgemeinen Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse, die folglich bei jeder Versicherung gleich ausfallen. Die Versicherten zahlen jedoch keine festgelegte Summe, sondern einen gewissen Prozentsatz ihres monatlichen Einkommens. Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) wird sowohl ein allgemeiner als auch ein ermäßigter (für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld) Beitragssatz angegeben:

  • Allgemeiner Beitragssatz (Paragraph 241 SGB V): 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen
  • Ermäßigter Beitragssatz (Paragraph 243 SGB V): 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen

Die Versicherungsprämie beinhaltet darüber hinaus auch einen Zusatzbeitrag. Einen solchen kann die Krankenkasse von den Versicherten erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken. Wie hoch der Zusatzbeitrag der AOK Bayern ist, können Sie im Verbrauchlexikon Zusatzbeiträge nachlesen.

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Zum Vergleich

AOK Bayern regional tätig

Da es sich bei der AOK Bayern um eine Ortskrankenkasse handelt, deckt das Versicherungsunternehmen lediglich das Gebiet des Freistaates Bayern ab. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist demnach nur möglich, wenn die zu versichernde Person in Bayern wohnt oder deren Arbeitgeber hier ansässig ist. Bestandskundinnen und -kunden, die in ein anderes Bundesland ziehen, können jedoch weiterhin bei der Krankenkasse versichert bleiben.

Mehrleistungen der AOK Bayern

Aufgrund gesetzlicher Richtlinien ähneln sich die Angebotspakete der unterschiedlichen Krankenkassen sehr stark. Etwa 90 bis 95 Prozent des Leistungsumfangs geht auf Vorgaben zurück. Mit freiwilligen Zusatzleistungen probieren die Versicherungen, sich von anderen Anbietern abzusetzen. Allerdings übernimmt die Krankenkasse – so auch die AOK Bayern – entsprechende Kosten in vielen Fällen lediglich bis zu einer festgelegten Höhe und/oder einmalig. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht beispielhaft, von welchen zusätzlichen Leistungen Versicherte bei der AOK Bayern profitieren.

Zahnbehandlung

  • Fissuren-Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne im bleibenden Gebiss bei einer Zahnärztin beziehungsweise einem Zahnarzt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Glattflächenversiegelung bei einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn-Retainer
  • Lachgassedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen

Naturheilverfahren/Alternative Medizin

  • Homöopathische Arzneimittel für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und für Schwangere
  • Akupunktur bei bestimmen Beschwerden wie Rücken- oder Knieschmerzen

Präventionskurse/-angebote

  • Gesundheitskurse vor Ort
  • Online-Programm „Rückenaktiv“
  • Gesundheitsmagazin
  • Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten

Vorsorgeangebote beim Arzt

  • Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter ab dem vollendeten 25. Lebensjahr (bei Frauen)
  • Methoden für das Erlernen und Verbessern des Tastvermögens, um die Brustselbstuntersuchung zu optimieren (bei Frauen)
  • Hautscreening zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr
  • Zusätzlicher Toxoplasmosetest (bei Schwangerschaft)
  • Partner-Geburtsvorbereitungskurs (bei Schwangerschaft)
  • Check-Up bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

Weitere Zusatzleistungen

  • Prävention durch Schutzimpfungen
  • Mitaufnahme eines bei der AOK versicherten Elternteils bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Medizinisch notwendige osteopathische Behandlung bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Künstliche Befruchtung
  • Hebammenrufbereitschaft

Wahltarife der AOK Bayern

Das Produktportfolio der AOK Bayern umfasst auch verschiedene Wahltarife, in denen der Leistungsumfang von der Regelversorgung abweicht. Der Krankengeld-Wahltarif sichert Selbstständige und Künstlerinnen sowie Künstler im Krankheitsfall beziehungsweise bei Arbeitsunfähigkeit ab. Mit dem Bonus-Wahltarif richtet sich die Krankenkasse dagegen an alldiejenigen, die gesundheitsbewusst leben. Versicherte erhalten einen Grundbonus und einen Gesundheitsbonus. Dafür belegt die Krankenversicherung bestimmte Leistungen mit einer Eigenbeteiligung.

Das Prämienprogramm der AOK-Bayern

Bei der AOK Bayern haben Versicherte die Möglichkeit, an einem Prämienprogramm mit Punkten teilzunehmen. Um Prämienpunkte sammeln zu können, müssen sich Versicherungsnehmerinnen beziehungsweise -nehmer auf der Webseite zum entsprechenden Programm anmelden. Sie erhalten Punkte beispielsweise für regelmäßiges Training im Fitnessstudio, für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und die Teilnahme an einem AOK-Gesundheitskurs. Die gesammelten Bonuspunkte können sie später im Prämien-Shop gegen verschiedenste Belohnungen eintauschen.

Das sagen unsere Kunden über uns
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