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EU-Kommission will gemeinsame Regeln für Schließung von Banken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel - Bei der Schieflage von Banken will die EU-Kommission künftig das Heft in der Hand haben. Gerät eine Großbank in Schwierigkeiten und muss saniert oder geschlossen werden, so soll die EU-Behörde die letzte Entscheidungsbefugnis erhalten. Das sieht laut Diplomaten der Gesetzentwurf zur Bankenabwicklung vor, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier an diesem Mittwoch (10.) präsentiert. Die Idee dahinter ist, schnell handeln zu können - "wenn es sein muss, über ein Wochenende", sagte das Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), Jörg Asmussen, in London.

Die Kommission stellt nun das Verfahren vor, wie Banken künftig geordnet geschlossen werden sollen. Der Termin wurde mehrfach verschoben, weil das Vorhaben unter den EU-Staaten politisch umstritten ist. Es ist Teil der Bankenunion, die nach Worten Barniers "unser größtes gemeinsames Projekt seit der Euro-Einführung ist".

Gerät eine Großbank ins Schlingern, soll demnach ein neues Gremium - aus Vertretern von EU-Staaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) - einen Vorschlag für die Abwicklung machen. Die Entscheidung über die Schließung der Bank soll die EU-Kommission in Abstimmung mit nationalen Aufsehern treffen.

Damit dürfte die EU-Kommission auf Widerstand in vielen Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - stoßen, die der EU-Behörde nicht so viel Macht einräumen wollen. Zudem gibt es noch Streit um die Frage, ob eine Vertragsänderung notwendig werden könnte. "Ich empfehle der EU-Kommission dringend, sich in ihrem Vorschlag (...) an die begrenzte Interpretation des gegebenen Vertrages zu halten", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel.

Nach den Plänen sollen zudem alle EU-Staaten innerhalb von zehn Jahren Notfallfonds einrichten, die die Banken durch Abgaben finanzieren. Diese Fonds sollen die Kosten der Schließung übernehmen. Trotz Widerstands aus Deutschland plant die EU-Kommission einen gemeinsamen EU-Fonds, in dem die nationalen Töpfe zusammengelegt werden.

Bereits Ende Juni hatten sich die EU-Finanzminister darauf verständigt, dass ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden für die Rettung maroder Banken aufkommen müssen. Dies soll den Steuerzahler entlasten. Kleinsparer mit Einlagen bis 100.000 Euro sind im Fall einer Bankenkrise geschützt.

Die gemeinsamen Abwicklungsregeln sind ein Pfeiler der geplanten Bankenunion, die Bankenkrisen künftig verhindern soll. Ein weiterer Pfeiler ist eine zentrale Aufsicht, die bei der EZB angesiedelt ist und im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll. Erst dann können Krisenbanken direkte Hilfe aus dem Euro-Rettungsfonds ESM erhalten.