Datendiebstahl: Skimming-Schäden werden meist ersetzt
Stand: 10.10.2014
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Frankfurt/Main - Wer Opfer von Skimming geworden ist, erhält sein Geld meist zurück. Im Allgemeinen beschaffen sich Kriminelle die Daten illegal. Dann ersetzen Banken und Sparkassen in der Regel die Schäden schnell und in vollem Umfang, wenn die Betrüger abgeschöpften Geheimnummern im Internet bezahlen.
Das erläutert die Initiative Euro Kartensysteme. Karteninhabern entstehe also kein finanzieller Schaden - Voraussetzung ist aber, sie sind sorgfältig mit ihrer Bankkarte und der Geheimzahl umgegangen. Verbraucher sollten außerdem regelmäßig ihre Kontoauszüge überprüfen, um so schnellstmöglich unberechtigte Abbuchungen zu erkennen. Unrechtmäßige Abbuchungen müssen sofort bei der Bank oder Sparkasse reklamiert und die Karte gesperrt werden.
Beim Skimming spähen Kriminelle Daten und Geheimnummer (PIN) von EC-Karten aus. Sie manipulieren zum Beispiel den Kartenschlitz am Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker. Oder sie bringen gefälschte Türöffner an. Die Eingabe der PIN wird gefilmt oder über einen Tastaturaufsatz gespeichert. Mit den geklauten Daten erstellen die Täter eine Kartendublette und heben damit im Ausland Geld ab oder kaufen ein.