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Gasanbieter vergleichen

Gasversorgung in Deutschland

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Gasvergleich
  • Gas ab 0,08 Euro/kWh

  • Bis zu 1.250 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Großniedesheim, 67259
    Jahresverbrauch: 18.000 kWh

    Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex B, Kosten im ersten Jahr: 1.330,93 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.749,76 Euro

    Einsparung: 1.418,83 Euro
    (Stand: 25.04.2024)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

TÜV Saarland geprüftes Vergleichsportal Preisvergleich Strom-Gas

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2023 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2022 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

Stoerer bis zu 1000 Euro sparen

So haben wir gerechnet

Wohnort: Großniedesheim, 67259
Jahresverbrauch: 18.000 kWh

Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex B, Kosten im ersten Jahr: 1.330,93 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Frankenthal GmbH Grundversorgung, Kosten: 2.749,76 Euro

Einsparung: 1.418,83 Euro
(Stand: 25.04.2024)

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

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4.8 von 5

Energievergleich

  • 2367 Bewertungen bei Trustpilot
  • seit Dezember 2022
Inhalt dieser Seite
  1. Verivox-Nirgendwo-Günstiger-Garantie
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Gas, Erdgas, Ökogas, Flüssiggas – was steckt hinter den Begriffen?
  4. Wie ist die Gasversorgung in Deutschland geregelt?
  5. Kann die Gasversorgung ausfallen?
  6. Gasversorgung niedrig halten: praktische Energiespartipps
  7. Gasversorgung leicht gemacht mit dem Gasvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gasversorgung in Deutschland wird hauptsächlich durch importiertes Erdgas gedeckt.
  • Ein Ausfall der Versorgung mit Erdgas ist äußerst unwahrscheinlich. Im Zweifel springt zunächst der lokale Grundversorger ein.
  • Bei Preiserhöhungen hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und kann problemlos den Anbieter wechseln.

Gas, Erdgas, Ökogas, Flüssiggas – was steckt hinter den Begriffen?

Damit es im Winter in der Wohnung gemütlich warm ist, warmes Wasser aus dem Hahn kommt und man mit dem Gasherd kochen kann, ist ein passender Energieträger wie Erdgas Voraussetzung. Sobald Haushalte an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, ist die Gasversorgung äußerst unkompliziert. Doch ist die Gasversorgung an jedem Wohnort möglich? Ist die Grundversorgung mit Gas immer gegeben oder sind Ausfälle möglich? Und über welche Wege lässt sich der Bezug von Gas realisieren?

Wer sich über die Energieversorgung in seiner Wohnung oder seinem Eigenheim Gedanken macht, stößt früher oder später auf einige Begrifflichkeiten:

  • Erdgas ist eine natürliche Gasressource, die unterirdisch entsteht und gelagert wird. Erdgas wird genutzt, um Wohnungen zu beheizen oder um Wasser zu erwärmen.
  • Biogas ist im Gegensatz zu Erdgas kein fossiler Brennstoff, sondern wird aus Biomasse gewonnen.
  • Bei Ökogas sorgt der Gasanbieter dafür, dass die Menge an Kohlenstoffdioxid, die bei der Verbrennung des Erdgases entsteht, an anderer Stelle wieder ausgeglichen wird. Das geschieht beispielsweise durch das Pflanzen neuer Bäume oder Investitionen in die Erforschung regenerativer Energien. Ökogas kann aus Bio- und Erdgas oder ausschließlich Erdgas bestehen.
  • Flüssiggas ist ein fossiler Energieträger, der im Zusammenhang mit der Erdgas- und Erdölförderung entsteht. Es kommt beim Heizen, Kochen oder als Autotreibstoff zum Einsatz.

Wie ist die Gasversorgung in Deutschland geregelt?

Erdgas ist eine populäre Energiequelle, die vor allem beim Heizen zum Einsatz kommt. Zur Gasversorgung gehören alle Vorgänge, die dazu dienen, das Gas zu beschaffen, zu speichern und mit ihm die Haushalte zu beliefern. Die Gasversorgung in Deutschland ist hauptsächlich über Gasimporte aus dem Ausland geregelt. Dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. zufolge fördert Deutschland jährlich etwa zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas. Damit werden ungefähr zwölf Prozent des inländischen Gasbedarfs abgedeckt.

Das importierte Erdgas gelangt über Pipelines aus Russland, Norwegen und einigen anderen Ländern nach Deutschland. Dort wird es von unterirdischen Speichern aus über das inländische Versorgungsnetz verteilt. Wer neu in ein Haus einzieht oder plant, eines zu bauen, sollte sich beim lokalen Grundversorger – zumeist die Stadtwerke – erkundigen, ob ein Anschluss ans Gasnetz besteht.

Ist kein Netzanschluss gegeben, können Hausbesitzer beim Lokalversorger anfragen, ob es möglich ist, diesen herzustellen. Die genauen Kosten dafür variieren je nach Wohngebiet und Aufwand. Gemäß Paragraf 11 NDAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, Niederdruckanschlussverordnung) dürfen sie maximal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten für die Erstellung oder den Ausbau des Netzes betragen.

Der alternative Einsatz von Flüssiggas ist insbesondere in ländlichen Gegenden beliebt. Verbraucher sind damit komplett unabhängig vom Erdgas-Versorgungsnetz, benötigen allerdings einen speziellen Tank, um das Flüssiggas zu lagern. Bei jeder Tankfüllung können sie den Anbieter zur Gasversorgung aufs Neue selbst wählen.

Kann die Gasversorgung ausfallen?

Im Falle von Lieferengpässen des importierten Erdgases gibt es in Deutschland spezielle Gasspeicher, die einen saisonbedingten Mehrbedarf ausgleichen sollen. Diese werden kontinuierlich weiter ausgebaut. Auch ein Notfallplan im Fall einer Gaskrise existiert in der „Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise" (GasSV).

Wer eine Versorgungslücke durch einen Anbieterwechsel oder durch einen Umzug befürchtet, kann beruhigt sein. Ist zum Zeitpunkt des Einzugs noch kein neuer Vertrag mit einem Anbieter vorhanden, gewährleistet der jeweilige Gas-Grundversorger eine lückenlose Gasversorgung. Beim Verdacht auf defekte Leitungen oder sonstige Störungen sollte sich der Verbraucher mit seiner Störungsmeldung direkt an das Kundenportal des Anbieters wenden.

Gasversorgung niedrig halten: praktische Energiespartipps

Mit einigen einfachen Verhaltensweisen ist es möglich, Energie und damit Erdgaskosten einzusparen. Sie lassen sich unkompliziert in den Alltag integrieren und sind rasch verinnerlicht:

  • Zimmer konstant heizen, damit die Wohnung nicht auskühlt
  • Zimmertemperaturen an den Zweck des Raumes anpassen
  • Heizkörper nicht durch Gegenstände und Möbel verdecken
  • Wohnung regelmäßig stoßlüften
  • jährlich Heizkörper und Heizungsanlage warten lassen
  • Türen geschlossen halten, damit keine Wärme verloren geht

Gasversorgung leicht gemacht mit dem Gasvergleich

Hausanschluss und Netzzugang sind vorhanden, und nun soll der passende Gastarif her? Mit dem praktischen Gasvergleich von Verivox erhalten Sie in wenigen Schritten eine unverbindliche Übersicht über Ihre günstigen Gastarif-Optionen. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl und Ihre Wohnungsgröße beziehungsweise Ihren jährlichen Gasverbrauch in den Rechner ein.

Mit der selbstständigen Zählerstandsmitteilung können Verbraucher die einzelnen Schritte des Anbieterwechsels beschleunigen. Wenn einem Wechsel keine Vertragslaufzeiten im Weg stehen und Kündigungsfristen eingehalten werden, profitieren Sie bei den meisten Anbietern von einem praktischen Umzugsservice. Sie regeln alle Formalitäten rund um die Gasversorgung, den Wechsel und die Kündigung beim alten Vertragspartner. Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, weil der Anbieter eine Erhöhung der Preise angekündigt hat, ist gesetzlich durch ein Sonderkündigungsrecht abgesichert. Er kann problemlos einen anderen Anbieter zur Strom- oder Gasversorgung wählen.