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Berufshaftpflicht für freie Berufe – so individuell wie Ihre Arbeit

Wer freiberuflich tätig ist, benötigt eine zusätzliche Absicherung, wenn ihm während der Ausübung seines Berufs ein Fehler unterläuft, durch den andere oder deren Vermögen zu Schaden kommen. Da die Bandbreite der freien Berufe groß ist – von Architekten und Ärzten über Fotografen, Journalisten bis hin zum Steuerberater –, fallen auch die damit verbundenen Risiken unterschiedlich aus. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler entsprechend ihrer Tätigkeiten vor den finanziellen Folgen durch Schadensersatzforderungen durch maßgeschneiderte Lösungen. Auf Verivox können Sie verschiedene Tarife miteinander vergleichen und direkt abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufshaftpflicht vergleichen
  2. Abgrenzung der freien Berufe
  3. So funktioniert die Berufshaftpflicht
  4. Leistungsumfang
  5. Notwendigkeit und Pflicht
  6. Zusatzbausteine für die Berufshaftpflicht
  7. Deckungssumme und Prämienkosten

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Mit dem Vergleichsrechner auf Verivox.de finden Sie schnell und bequem eine passende, auf Ihre beruflichen Tätigkeiten abgestimmte Berufshaftpflichtversicherung. Und so geht’s:

  1. Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie im Rechner Ihre berufliche Tätigkeit an und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden einige Eckdaten zu Ihren Tätigkeiten sowie gewünschte Zusatzversicherungen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.
  2. Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. So finden Sie den besten Tarif für sich.
  3. Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.

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Der Verivox-Tarifvergleich ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich. Sind Sie sich nicht sicher, welche Berufshaftpflicht für Sie die Passende ist? Dann nutzen Sie einfach unsere kostenlose Kundenhotline und lassen Sie sich von unseren Versicherungsexperten unverbindlich beraten.

089 716 772 930

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Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr

Abgrenzung freie Berufe gegen Gewerbetreibende

Im Sprachgebrauch werden Freiberufler und Gewerbetreibende häufig unter dem Oberbegriff Selbstständige zusammengefasst. Es gibt allerdings in steuerlicher Hinsicht einen wesentlichen Unterschied: Gewerbetreibende müssen über einen Gewerbeschein verfügen, Gewerbesteuer entrichten und eine umfassendere Buchführung nachweisen als ein Freiberufler. Während zum Gewerbe vor allem produzierende und verarbeitende Tätigkeiten wie Handwerk, Industrie und Dienstleistung gehören, ist die Gruppe der Freiberufler dagegen gesetzlich eng umfasst. Zu freiberuflichen Tätigkeiten gehören laut § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Das gilt zum Beispiel für die selbstständige Berufstätigkeit der

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Handelschemiker
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Ingenieure, Architekten
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen
  • Testament- und Vermögensverwalter sowie Aufsichtsratsmitglieder

Freie Berufe gehen oft mit einem akademischen Abschluss oder einer besonderen Qualifikation einher; einige sind zudem kammerpflichtig.

Wie funktioniert eine berufliche Haftpflichtversicherung?

Wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ein Dritter, dessen Eigentum oder Vermögen durch einen Fehler oder ein Versehen des Freiberuflers zu Schaden kommt, haftet dieser für die Folgen. Je nach Schaden können Schmerzensgelder, Schadensersatz- oder Lohnersatzzahlungen und andere Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung kommt je nach Tarif für die Kosten der daraus resultierenden Folgen auf und schützt den freiberuflich Tätigen damit vor existenzbedrohenden Kosten.

Bevor Sie die Kosten übernimmt, prüft die Versicherung, ob die Schadensansprüche berechtigt sind. Besteht Zweifel oder fallen die Forderungen zu hoch aus, ficht die Versicherung die Ansprüche an, reguliert sie oder wendet sie ab. Damit fungiert die Haftpflichtversicherung zusätzlich als eine passive Rechtsschutzversicherung.

Leistungsumfang der Berufshaftpflicht

Je nach freiberuflicher Tätigkeit und Tarif fallen die Leistungen der Versicherungen unterschiedlich aus. Bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler handelt es sich um eine reine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie kommt für die Kosten auf, wenn dem Kunden oder Mandanten durch den Fehler des Freiberuflers ein finanzieller Schaden entsteht oder er einen finanziellen Nachteil erhält. Dies kann der Fall sein, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung falsch ausfüllt und sein Mandant zu viel Steuern bezahlen muss. Überschreitet ein Online-Redakteur die Lieferfrist für einen Artikel und sein Auftraggeber muss einen weiteren Redakteur engagieren, um den Drucktermin einzuhalten, kann er die Kosten dafür vom Online-Redakteur einfordern.

Beispiele für echte Vermögenschäden

Das Risiko eines echten Vermögensschadens zu verursachen, ist für Freiberufler, die als Dienstleister beratend und vermittelnd tätig sind oder fremdes Vermögen begutachten oder verwalten, besonders hoch. Dabei stehen Fehler, Versäumnisse, Irrtümer und Fehleinschätzungen bei der Planung und Durchführung im Vordergrund, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Ein Notar macht bei der Beurkundung eines Vertrages einen Fehler, der für seinen Mandanten einen finanziellen Nachteil mit sich bringt.
  • Einem Architekten unterläuft bei der Kalkulation ein Fehler, woraufhin der Bauherr deutlich mehr aufwenden muss als geplant.
  • Ein Steuerberater stellt die Steuererklärung seines Mandanten fehlerhaft aus, es kommt zu einer hohen Steuernachforderung.
  • Ein Onlineredakteur kopiert einen bereits vorhandenen Text und verkauft diesen als Original weiter. Der Käufer wird nach Veröffentlichung wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
  • Ein Reisebüro notiert dem Kunden die falsche Abflugzeit für seine Reise und muss für die neuen Flugtickets aufkommen.
  • Durch einen Übersetzungsfehler der Dolmetscherin muss ein Buch neu gedruckt werden.

Integrierte Betriebshaftpflicht

Da die Berufshaftpflichtversicherung nur bei echten Vermögensschäden leistet, hat der Freiberufler keinerlei Versicherungsschutz, wenn ein Dritter einen vom Versicherten verursachten Personen- oder Sachschaden erleidet und Schadensersatzforderungen stellt. Für diese Schäden und daraus resultierende finanzielle Folgeschäden (unechte Vermögensschäden) ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler notwendig. In der Regel deckt sie auch Umweltschäden ab. Die Betriebshaftpflicht schützt dabei den Freiberufler selbst sowie seine Mitarbeiter – vom Angestellten über den Aushilfen bis zu Familienmitgliedern, die unentgeltlich aushelfen. Die Haftpflicht prüft auch hier, ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.

Schäden, die durch eine Betriebshaftpflicht gedeckt sind

Die Betriebshaftpflicht nimmt Unachtsamkeiten, Versehen und Unfälle des Freiberuflers in den Blick, durch die Personen oder deren Eigentum zu Schaden kommen wie beispielsweise:

  • Einem Arzt unterläuft ein Behandlungsfehler und er muss für die Schmerzensgeldzahlung aufkommen.
  • Ein Fahrradkurier verursacht einen Unfall und muss für den Verdienstausfall des Verletzten und die Autoreparatur zahlen.
  • Eine freie Fotografin zerstört die Leuchten an einem gemieteten Set und muss für de Reparatur des Sachschadens aufkommen.
  • Der Betreiber eines Vergleichsportals im Internet verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und wird auf Schadensersatz verklagt.

Viele Versicherer bieten bereits Kombinationen aus einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung an, die je nach Tätigkeiten des Freiberuflers individuell gestaltet werden kann. Benötigt ein Steuerberater beispielsweise mehr Schutz im Vermögensbereich, kann für einen Arzt eine hohe Deckungssumme für Personenschäden sinnvoll sein.

Wann ist eine Berufshaftpflicht für Freiberufler notwendig?

Eine Berufshaftpflicht ist für Freiberufler generell empfehlenswert. Denn oft reicht eine kleine Unachtsamkeit oder ein Fehler aus, um einen Schaden zu verursachen, der hohe Kosten mit sich bringt. Da die wenigsten Freiberufler über einen großen finanziellen Puffer verfügen, können die Folgekosten die Existenz bedrohen. In einigen Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung wegen ihrer besonderen Verantwortung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Nachweis einer Versicherung dürfen diese ihre Tätigkeit nicht ausüben und nicht der jeweiligen Berufskammer beitreten. Das gilt vorrangig für die folgenden Branchen:

  • Medizin: freiberufliche Ärzte, Veterinärmediziner, Hebammen und Apotheker sowie Pflegedienste
  • Recht: freie Rechtsanwälte, Notare
  • Finanzen: Steuerberater und -prüfer, Vermögensverwalter, Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen
  • Bau: freie Architekten, Ingenieure, Baumeister

Sind Freiberufler über den Auftraggeber mitversichert?

Ob Freiberufler über ihren Auftraggeber mitversichert sind, hängt von der Auftragsgestaltung, von der Art des Auftrages und der vertraglichen Grundlage ab. Arbeitet der Freiberufler als freier Mitarbeiter vor Ort bei seinem Kunden, kann er durchaus unter den Versicherungsschutz des Auftraggebers fallen, wenn die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers den Einschluss Dritter vorsieht. Beispielsweise kann eine Bauträgerhaftpflicht für ein Bauprojekt den Ingenieur als Subunternehmer miteinschließen. Ein Steuerberater ist dagegen nicht über seinen Mandanten abgedeckt. Deshalb empfiehlt es sich für Freiberufler, unabhängig von den Aufträgen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Zusatzbausteine für die Berufshaftpflicht

Viele Freiberufler arbeiten von zu Hause aus. Eine Hausratversicherung sichert die Arbeitsmittel, das Mobiliar sowie die Technik allerdings nur ab, wenn der Versicherungsnehmer ein separates Zimmer als Büro nutzt. Wer dagegen ein Büro angemietet hat oder eine Praxis betreibt, benötigt eine berufsspezifische Inhaltsversicherung. Sie stellt das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung dar und kommt für die Kosten auf, die aufgrund von Schäden durch

  • Einbruchdiebstahl,
  • Feuer und Blitzschlag,
  • Leitungswasser,
  • und Sturm

entstehen. Im Schadensfall übernimmt sie die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung des Inventars und der Wiederherstellung der Räumlichkeiten.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im privaten und beruflichen Umfeld die Kosten für juristische Streitigkeiten im und außerhalb des Gerichts. Dazu zählen Anwaltskosten, Erstberatungen, Kosten für den Gutachter, das Gerichtsverfahren sowie die Kosten der Gegenseite bei einer Niederlage. Gerade für Freiberufler lohnt sich dieser schützende Rechtsbeistand, wenn es um die Einforderung von Honoraren oder Rechnungen gegenüber einem Auftraggeber oder steuerrechtliche Belange geht. Denn solche Auseinandersetzungen können viel Zeit in Anspruch nehmen und dementsprechend teuer werden.

Immer mehr Freiberufler sind im Onlinebereich tätig. Entweder nutzen sie das Web intensiv für ihre Arbeit, oder ihr Beruf basiert auf einer Onlinetätigkeit beispielsweise als Programmierer oder Webtexter. Dabei kann auch das Internet durch die stetig wachsende Cyberkriminalität ein Risiko darstellen wie Datendiebstahl oder Zerstörung von Softwareprogrammen oder Betriebssystemen durch Viren. Wichtig ist daher, dass die Betriebshaftpflicht auch Cyberrisiken mitversichert. Eine Cyberversicherung oder IT-Versicherung greift auch, wenn eigene Daten zerstört wurden, und übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung.

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützen – wie die Namen vermuten lassen –, nur vor Schäden, die aus beruflicher Tätigkeit entstehen. Haftungsschutz im privaten Alltag bietet dagegen eine private Haftpflichtversicherung. Diese kann als Zusatzbaustein in die Betriebshaftpflicht integriert werden. Möglicherweise fällt die Prämie für die Kombination günstiger aus als bei zwei Einzelverträgen.

Wonach richtet sich die Deckungssumme?

Die Deckungssumme – auch als Versicherungssumme bezeichnet –, entspricht der Höhe, bis zu der die Kosten für Schäden durch die Versicherung gedeckt sind. Diese variieren nicht nur nach Versicherer und Tarif, sondern unterscheiden sich auch nach Berufsgruppe und Tätigkeit sowie nach den zu erwartenden Risiken. So liegt die Deckungssumme für Personenschäden bei Medizinern und Architekten oft bei 3 bis 5 Millionen Euro, hingegen Vermögensschäden nur bis zu 300.000 Euro abgedeckt sind. Anders ist es beim Steuerberater, hier werden Vermögensschäden bis zu einer Million und höher versichert.

Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten ist eine Mindestdeckungssumme gesetzlich vorgeschrieben oder durch die Verordnung der jeweiligen Berufskammern geregelt. Je nach Schaden an Personen, Sachen oder Vermögen liegen diese zwischen 250.000 Euro und 1,5 Millionen Euro. Einige Versicherer bieten darüber hinaus noch höhere Deckungssummen an.

Prämienkosten für die Berufshaftpflicht

Auch die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung werden abhängig vom Beruf des Versicherungsnehmers berechnet. Die Prämie ergibt sich aus dem Jahresumsatz des Freiberuflers, der Versicherungssumme und den möglichen Einschlüssen und Risiken. Dementsprechend zahlt ein Künstler sicherlich einen geringeren Beitrag als ein Rechtsanwalt oder Arzt. Günstige Berufshaftpflichtversicherungen sind dennoch bereits ab 6 Euro monatlich zu haben. Mithilfe des Versicherungsvergleichs für Berufshaftpflichtversicherungen auf Verivox.de lässt sich schnell die Höhe des Beitrags für die einzelnen Berufszweige ermitteln.

Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen

Als Freiberufler lassen sich Kosten für Versicherungen wie die Berufs- oder Betriebshaftpflicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Sie verringern den Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen.

Weitere Versicherungen für Freiberufler

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Selbstständige sind nicht von vornherein in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder über eine private Krankenversicherung notwendig.

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Können Freiberufler aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine lebenslange monatliche Rente, um die Lebenskosten zu decken.

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Seit 1998 haben unsere Experten über 8 Millionen Verbrauchern beim Vergleichen und Sparen geholfen.

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