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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum brauche ich eine Gartenversicherung?
  3. Wie sichere ich mein Gartenhaus in der Wohngebäudeversicherung ab?
  4. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung?
  5. Für spezielle Fälle: Kleingartenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Gartenhäuser sind wie Garagen oder Carports auch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
  • Entstehen Schäden am beweglichen Inventar, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.
  • Gartenhäuser in Kleingartenanlagen sind ein Sonderfall und benötigen eine seperate Gartenversicherung.

Warum brauche ich eine Gartenversicherung?

Gartenhäuser sind nicht nur praktisch für die Unterbringung von Arbeitsmaterial oder Liegestühlen, sie sind leider auch aufgrund der leichteren Bauweise anfälliger für Unwetter. Starke Winde können dazu führen, dass herabfallende Äste das Dach des Gartenhauses beschädigen oder lockere Bauteile abreißen. Zudem sind insbesondere unbeaufsichtigte Gartenhäuser oft Zielscheiben für Einbrecher oder Vandalen, was zu erheblichen Kosten führen kann. Um sich finanziell davor zu schützen, ist es sinnvoll, das Gartenhaus zu versichern.

Wie sichere ich mein Gartenhaus in der Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung sieht in der Regel vor, dass angegliederte oder auf dem Grundstück befindliche Gebäude ebenfalls abgesichert sind. Voraussetzung ist allerdings, dass sie explizit aufgeführt werden. Zu diesen Gebäuden zählen neben Gartenhäusern auch Carports oder Garagen. Für Garagen gilt darüber hinaus, dass sie auch versichert sind, wenn sie weiter vom Haus entfernt stehen, sogenannte Garagenzeilen bei Einfamilienhaussiedlungen. Steht das Gartenhaus außerhalb des Grundstücks, wird eine separate Gartenversicherung benötigt.

Gilt der Schutz auch für Gewächshäuser, Geräteschuppen und Pavillons?

Der Versicherungsschutz des Hauptgebäudes erstreckt sich in vollem Umfang auch auf die im Vertrag benannten Nebengebäude. Das bedeutet, dass Sie auch Geräteschuppen, das Gartenhaus und das Gewächshaus versichern können. Handelt es sich bei dem Pavillon ebenfalls um ein festes Gebäude, sei es aus Holz oder Stein, ist er ebenfalls versichert. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen die sogenannten Zeltpavillons, die aus Kunststoff bestehen und in kurzer Zeit auf- oder abgebaut werden. Für diese Pavillons greift im Schadensfall die Hausratversicherung.

Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung - was greift beim Gartenhaus?

Der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist auch bei einem Gartenhaus der gleiche wie beim versicherten Hauptgebäude. Die Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Haus oder Gartenhaus und den damit fest verbundenen Bestandteilen auf. Das bedeutet, wird das Dach des Gartenhauses durch Sturm abgedeckt, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Regulierung des Schadens auf. Die Deckung der Wohngebäudeversicherung umfasst

Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden, die am beweglichen Hausrat des Gebäudeeigentümers entstehen. Die Deckung der Hausratversicherung ist fast identisch, beinhaltet jedoch die Erweiterung Einbruch / Diebstahl und Vandalismus.

Hausratversicherung: Gartenhaus mitversichert

Wird in die Gartenlaube eingebrochen und Gartenmöbel werden gestohlen, fällt dies unter die Hausratversicherung. Wichtig ist, dass das Gartenhaus im Rahmen der Hausratversicherung klar benannt wird. Etwas anders verhält es sich mit der Hausratversicherung für die Gartenlaube. Die klassische Gartenlaube im Schrebergarten ist in Bezug auf den Inhalt nicht automatisch in die Hausratversicherung eingebunden. In diesem Fall bedarf es eines gesonderten Vertrages für die Gartenhütte.

Für spezielle Fälle: Kleingartenversicherung

Auf den Parzellen in Kleingartenanlagen stehen üblicherweise auch Gartenhäuser. In einigen Fällen dienen sie nur zur Aufbewahrung der Gerätschaften, in anderen Fällen für die Nutzung als Wohnung tagsüber und in einigen Gartenanlagen ist sogar eine Dauernutzung gestattet.

Grundsätzlich gilt, dass Gartenhäuser in Kleingartenanlagen nicht in der Wohngebäudeversicherung für die ständig bewohnte Immobilie oder der Hausratversicherung mitversichert sind. Warum ist es wichtig, ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage zu versichern? Schrebergärten sind häufig Ziel von Einbruchsserien. Dabei wird nicht nur Eigentum entwendet, die Täter gehen häufig nicht zimperlich vor und hinterlassen grobe Verwüstungen und Schäden.

Da Gartenhäuser in Kleingärten ein Sonderfall sind, bieten einige Versicherer dafür spezielle Policen an. Diese kombinieren die notwendigen Elemente aus Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung in einem Vertrag. Die sogenannte Kleingartenversicherung oder Laubenversicherung schließt alles auf der Parzelle ein, sowohl das Gebäude als auch den Gebäudeinhalt und, wichtiger noch, auch die Bepflanzung der Parzelle sowie die Umzäunung. Damit ist der Versicherungsnehmer beispielsweise auch gegen Vandalismus in den Beeten versichert. Häufig bieten die Kleingartenvereine für ihre Mitglieder eine Police im Rahmen eines für die gesamte Gartenanlage bestehenden Kollektivvertrages.

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