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Elementarschäden entstehen durch natürliche Ursachen, die herkömmliche Wohngebäude- und Hausratversicherungen nur zum Teil erfassen. Die immer häufiger zu Extremen neigenden Wetterentwicklungen ließen das allgemeine Interesse an einem zusätzlichen Elementarschutz steigen. Welche dieser Ergänzungen für den Versicherungsnehmer sinnvoll oder sogar unverzichtbar ist, hängt hauptsächlich vom Standort und von der baulichen Beschaffenheit des Gebäudes ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann die Gebäudeversicherung den Elementarschaden bezahlt
  3. Bei diesen Elementarschäden greift die Hausratversicherung
  4. Wann brauche ich eine Elementarschadenversicherung?
  5. Was gilt als Elementarschaden?
  6. Vertragsbedingungen genau prüfen
  7. Die Versicherbarkeit von Elementarschäden
  8. Gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
  9. Beispiele für Elementarschäden
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Wohngebaeudeversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elementarschadenversicherung ist ein ergänzender Baustein der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung.
  • Sie sichert Eigentümer privater oder gewerblicher Immobilien gegen Schäden durch elementare Naturgewalten ab.
  • Dazu zählen in Deutschland in erster Linie Hochwasser, Rückstau und Starkregen. Erdrutsche, Erdsenkungen, Erdbeben, Schneedruck, Orkane sowie Vulkanausbrüche gehören ebenfalls dazu.
  • Standard-Hausrat- und -Wohngebäudeversicherungen haften dagegen bei Schäden durch normalen Sturm und Hagel, Feuer oder eine durch austretendes Leitungswasser hervorgerufene Überschwemmung.

Wann die Gebäudeversicherung den Elementarschaden bezahlt

Die Standard-Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer umfasst normalerweise Schäden durch

  • Leitungswasser,
  • Sturm (ab Windstärke 8),
  • Hagel und
  • Blitzschlag,

die direkt am Haus, an den Nebengebäuden und an allem, was darin eingebaut ist (Fenster, Leitungen, Einbaumöbel usw.) entstehen. Wird beispielsweise bei einem Sturm ein Teil des Dachs beschädigt, greift die Standard-Wohngebäudeversicherung. Den gleichen Schaden, der durch etwa ein Erdbeben ausgelöst wurde, bezahlt die Gebäudeversicherung jedoch nur dann, wenn sie durch ein Elementar-Zusatzmodul ergänzt wurde.

Bei diesen Elementarschäden greift die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bezieht sich auf den gesamten beweglichen Hausrat, das heißt Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung und unter bestimmten Bedingungen auch Wertsachen. Werden sie durch Feuer, Hagel, Blitzeinschlag oder Sturm beschädigt, greift die Standard-Hausratversicherung. Beispiele hierfür sind Möbel, die nach einem Wasserrohrbruch unbrauchbar geworden sind und nun ersetzt werden. Auch Aufräumarbeiten in einer durch einen solchen Schaden beeinträchtigten Wohnung sind abgedeckt. Wird bei einem Sturm das Dach beschädigt, wodurch Regen in einen Wohnraum eindringt, zahlt die Hausratversicherung die Schäden an den Möbeln, die Gebäudehaftpflichtversicherung hingegen ersetzt die Reparaturen am Dach.

Auch hier gilt: Schaden am Hausrat, der etwa durch Überschwemmung statt Rohrbruch oder durch Erdbeben statt Sturm ausgelöst wurde, wird nur dann erstattet, wenn eine Elementar-Zusatzversicherung besteht.

Wann brauche ich eine Elementarschadenversicherung?

Die Risiken, die durch die herkömmliche Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht abgedeckt sind, sind vor allem:

  • Überschwemmungen,
  • Erdrutsch oder Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Lawinen und Schneedruck.

Die meisten Wohngebäude- und Hausratversicherungen lassen sich um einen Elementar-Zusatzschutz ergänzen, der Schäden durch diese Naturgewalten mit einschließt. Eine Absicherung gegen einzelne Risiken ist allerdings nicht möglich.

Was gilt als Elementarschaden?

Doch Vorsicht: Erdsenkungen, Erdrutsch oder Erdbeben dürfen nicht durch menschlichen Einfluss wie Bauarbeiten oder Bergbau ausgelöst worden sein, damit die Versicherung greift. Auch Überschwemmungen können je nach Ursache ausgeschlossen werden: Ein Versicherungsschutz ist grundsätzlich möglich,

  • wenn ein Gewässer über die Ufer tritt,
  • wenn sich durch Starkregen Wasser staut oder
  • wenn Grundwasser an die Erdoberfläche tritt.

Ein Schutz gegen die Folgen einer Sturmflut ist bei vielen Versicherungsgesellschaften nicht vorgesehen. Und Schäden durch Rückstau, wenn durch Hochwasser oder Starkregen Wasser aus Ableitungsrohren in das Haus läuft, sind meist nur bei funktionsfähigem Rückstauventil versicherbar.

Vertragsbedingungen genau prüfen

Prüfen Sie also genau, welche Elementarschäden in der Police Ihrer Wahl eingeschlossen sind. Auch die Pflichten der Versicherungsnehmer sind in den Verträgen festgeschrieben. Es werden Sicherungsvorkehrungen verlangt, um das Schadensrisiko im Katastrophenfall gering zu halten. So kann der Versicherungsnehmer verpflichtet sein, Rückstauklappen einzubauen oder Gegenstände im Keller in einer bestimmten Höhe über dem Fußboden zu lagern.

Die Versicherbarkeit von Elementarschäden

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft könnten in Deutschland 99 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert werden. In Risikogebieten liegen die Prämien und der Selbstbehalt dafür allerdings deutlich höher. Außerdem sind diese an die Bauartklassen gebunden. Die Wahrscheinlichkeit für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen beurteilt die Versicherungswirtschaft anhand eines Zonierungssystems. Auch für die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen werden Einschätzungen vonseiten des Versicherers vorgenommen. Ausschlaggebend ist ebenfalls, ob in den letzten fünf Jahren bereits Schäden entstanden waren.

Gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Als Konsequenz aus den Hochwasserkatastrophen vergangener Jahre fordern der Bund der Versicherten sowie Vertreter der Politik eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Diese lehnt die Versicherungswirtschaft jedoch ab. Der Grund: Gebäudebesitzer genauso wie Städte und Länder würden sich dann womöglich weniger damit befassen, wie sie Risiken vermeiden können, da die Schäden ohnehin mit Policen gedeckt seien.

Beispiele für Elementarschäden

Schadensrisiko Hochwasser: Wenn die Flüsse über die Ufer treten

Die in Deutschland am häufigsten vorkommende Naturkatastrophe ist die Überschwemmung durch über die Ufer tretende Flüsse. Daher ist das Hochwasserrisiko am Standort der Immobilie für die Versicherer der Maßstab für den Abschluss der Elementarschadenversicherung. Der Risiko-Faktor entscheidet darüber, ob für ein Gebäude eine solche Versicherung überhaupt bewilligt wird und wie hoch der Selbstbehalt und die monatlichen Beträge ausfallen.

Maßstab für die Berechnung ist das "Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen", kurz ZÜRS. Mittlerweile sind sämtliche deutschen Gebäude einer von insgesamt vier Gefährdungsklassen zwischen Grad 1 (sehr geringe Gefährdung) bis Grad 4 (sehr hohe Gefährdung) zugeteilt. Versicherer, die eine Elementarschadenversicherung anbieten, handhaben die Tarifgestaltung unterschiedlich und individuell und bieten in Gebieten mit einer hohen Gefährdungsklasse oft keine Hochwasserversicherung an.

Elementarschadenversicherung bei Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch

Erdrutsche und Erdsenkungen einschließlich Felsabstürzen und Steinschlägen kommen vor allem in gebirgigen Regionen vor. Nicht selten geschehen diese Naturkatastrophen infolge von Korrosion durch Umweltschäden. So gilt die gesamte bayerische Alpenregion als gefährdet. Auch in durch Erdrutsch nachweislich gefährdeten Regionen können Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abschließen, wenn sie ausreichende verhütende Maßnahmen zum Beispiel in Form eines Fangzaunes nachweisen. Gefahren durch Erdbeben und Vulkanausbrüche sind in Deutschland als eher gering einzustufen. Dennoch gelten für Vulkanausbrüche die Eifelregion in Rheinland-Pfalz und für Erdbeben zum Beispiel das Rheinland als in der Zukunft besonders gefährdete Regionen.

Schneedruck und Starkregen: Tendenz steigend

Schneedruck entsteht, wenn sich über Monate ohne Tauwetter eine immer schwerere Schneedecke ansammelt und Gebäude beschädigt oder zerstört. Überschwemmungsschäden durch lang anhaltenden Starkregen entstehen in jüngerer Zeit immer häufiger auch in Regionen weitab von klassischen Gefahrenzonen in Flussnähe. Besonders tückisch ist Starkregen, wenn riesige Wassermassen von den Kanalsystemen nicht mehr bewältigt werden und wegen Bodenversiegelung nicht versickern können. Nach Auskunft der Versicherungswirtschaft ist das Interesse an einer Elementarschadenversicherung wegen Schneedruck und vor allem Starkregen gestiegen.

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