Hausbesitzer müssen ihr Haus regelmäßig auf Sicherheit prüfen
Stand: 23.07.2015
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Berlin - Wer ein Haus besitzt, unterliegt der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, es muss sichergestellt werden, dass von der Immobilie keine Gefahren ausgehen. Das schließt Besucher genauso ein wie Passanten oder Briefträger. Daher rät der Verband Privater Bauherren, jährlich das Haus auf Schäden zu kontrollieren. Dazu gehört auch das Dach. Sitzen zum Beispiel die Dachziegel, Fallrohre und Regenrinnen noch fest? Was ist mit Anschlüssen, Blitzschutzanlage und Schornstein?
Werden Sachverständige mit der Kontrolle des sich schwierig zu erreichenden Dachs beauftragt, sollte man sich die Kontrolle schriftlich bescheinigen lassen. Das dient im Notfall der Versicherung als Nachweis.
Basis für die Verkehrssicherungspflicht ist unter anderem Artikel 14 des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet." Und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt der Paragraf 823: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Auch ein Eigentümer, der vermietet, muss dafür sorgen, dass seine Mieter ohne Gefahr für Körper und Gesundheit die Mietwohnung vertragsgemäß nutzen können.