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Hund verursacht Autounfall: Wer zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Hundehalter sind sich eines Sachverhaltes oft nicht bewusst: Verursacht ihr Hund einen Schaden, müssen sie als Halter dafür aufkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hundehalter müssen für Schäden, die der Hund verursacht, aufkommen.
  • Die gesetzliche Grundlage findet sich in Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
  • Die Haftung entfällt, wenn die Tierhaltung dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dient.
  • Dies gilt auch, wenn in diesem Fall der Schaden auch bei größter Sorgfaltspflicht unabwendbar war.

Die Haftungsgrundlage im Detail

Der Paragraf 833 BGB besagt im Detail, dass eine Schadensersatzpflicht für den Tierhalter entsteht, wenn eine dritte Person durch das Tier getötet, in ihrer Gesundheit oder an ihrem Eigentum durch das Tier geschädigt wurde.

Paragraf 833 basiert auf der sogenannten Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine Gefährdung für die Umwelt aus. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber aber im Schadensfall, ob tatsächlich eine Gefährdung vorlag oder ob bei dem Geschädigten ein Eigenverschulden vorlag. Das OLG München urteilte bereits im Jahr 1999, dass ein Fahrradfahrer, der ohne Not einem gut folgsamen Hund ausweicht und dabei stürzt, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat (AZ 21 U 6185/98).

Grundsätzlich kann aber das Unterlassen des Anleinens als Gefährdung Dritter gesehen werden.

Freilaufender Hund verursacht Unfall

Bei einem freilaufenden Hund, der einen Unfall verursacht, liegt die Haftung unstrittig beim Hundehalter. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund vom Grundstück des Halters entwichen ist oder der Halter seinen Hund schlicht ohne Leine im Straßenverkehr laufen lässt.

Angeleinter Hund verursacht Autounfall

Angenommen, ein angeleinter Hund läuft mit dem Halter auf dem Bürgersteig. Ein Essensrest auf der Fahrbahn führt dazu, dass er im Rahmen des Spielraums der Leine auf den Fahrdamm läuft. Ein herankommender Autofahrer bremst scharf ab und rutscht in ein anderes Auto. Aus dem oben genannten Urteil des OLG Münchens ließe sich jetzt der Schluss ziehen, dass der Halter des Hundes nicht in der Haftung sei. Dem ist allerdings nicht so. Der Gesetzgeber sagt, dass "allein die Haltung eines Tieres eine unberechenbare Gefahr darstelle.”

Hund reißt sich los und verursacht Unfall: Wer haftet wie?

Angenommen, ein Hund reißt sich los. Auf den ersten Blick liegt die Haftung in diesem Fall mit anschließendem Unfall auch wieder beim Hundehalter, Stichwort "Gefährdungshaftung”. Allerdings sahen die Richter an den Münchner Gerichten dies etwas anders. Das Landgericht München I sah eine Teilschuld beim Autofahrer. Ein Hund hatte sich losgerissen, der Fahrzeugführer wollte ausweichen und verursachte einen Auffahrunfall. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Fahrer den Hund bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte sehen müssen. Die Teilschuld des Autofahrers wurde mit 30 Prozent angesetzt.

Die Ausnahme ist nicht die Regel in der Halterhaftung

Hundehalter sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Münchner Rechtsprechung Schule macht. Vielmehr lautet der Grundsatz: Der Hund ist schuld, der Halter muss zahlen. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Hundehalter überlegen, den vergleichsweise niedrigen jährlichen Beitrag in eine Hundehaftpflichtversicherung zu investieren.