Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Haustierhaltung vor Gericht: Nicht alles ist erlaubt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Während der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere. Nicht alles ist aber erlaubt.

Der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen hat interessante Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt.

Tiere müssen ordentlich versorgt werden

Manchmal ist ein generelles Verbot der Tierhaltung geboten, wie das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 8 K 4155/19) entschied. Bei einem Mann, der ein Lama, zwei Esel und ein Shetlandpony hielt, waren bei mehreren tierschutzrechtlichen Kontrollen erhebliche Versäumnisse festgestellt worden. Der Unterstand wurde z. B. nicht regelmäßig gesäubert, die Versorgung mit Wasser und Futter erwies sich als mangelhaft.

Keine Besuchshunde

In einem allgemeinen Wohngebiet hielt ein Hausbesitzer acht Huskys. Das empfanden die Nachbarn als eine Zumutung. Der Betroffene versprach eine Reduzierung des Rudels auf zwei Hunde. Tatsächlich konnte er nachweisen, dass die überzähligen Huskys auf andere Halter (Bekannte und Verwandte) umgemeldet worden waren. Doch diese Tiere waren dann häufig auf dem Grundstück "zu Besuch". Bei einer Kontrolle wurden sogar zehn Vierbeiner festgestellt. Das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 2 A 2/18) akzeptierte die Lösung mit den "Besuchshunden" nicht und untersagte deren regelmäßigen Aufenthalt auf dem Grundstück.

Hühner sind auf dem Dorf o.k.

Die Lage eines Grundstücks ist für die Tierhaltung immer ein ganz wesentlicher Aspekt. Was auf dem Lande selbstverständlich ist, kann in der Stadt als unangemessen verboten werden. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 K 419/17) musste sich mit der Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn in einem Dorfgebiet befassen. Die Tiere hatten ihren Stall in etwa drei Metern Entfernung von der grenzständigen Hauswand der Nachbarin. Planungsrechtlich sei das zulässig, hieß es im Urteil. Dorfgebiete dienten eben nicht nur dem Wohnen, sondern auch der Landwirtschaft.

Pferdestall ist nicht rücksichtslos

Auf einem Grundstück am Rande einer Gemeinde sollte ein Pferdestall errichtet werden. Die Nachbarn wandten sich dagegen und verwiesen unter anderem auf baurechtliche Probleme und zu erwartende Geruchsbelästigungen. Die Pferdehalterin entgegnete, sie nehme ihre Aufgabe sehr ernst, Ställe und Koppel sauber zu halten. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 289/17) stellte fest, das Vorhaben sei nicht rücksichtslos und den Nachbarn unter anderem wegen der Lage am Ortsrand zumutbar.

Hund darf nicht in den Lift

Ganz andere Probleme stellten sich Tierfreunden, die in einem mehrstöckigen Haus mit Aufzug lebten. Sie wollten ihren Hund im Lift transportieren, weil er krankheitsbedingt keine Treppen mehr steigen könne. Die Hausordnung untersagte jedoch solche Transporte. Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 S 43/13) hielt diese Regelung für berechtigt. Die Mieter würden dadurch nicht unangemessen in ihren Rechten eingeschränkt. Für den kranken Hund bedurfte es demnach einer anderen Lösung.

Exotische Tiere müssen angemessen untergebracht werden

Die Haltung exotischer Tiere in normalen Wohnräumen ist höchst umstritten. Eine Wohnungsbesitzerin nahm in einer nur 24 Quadratmeter großen Immobilie zwei Leguane mit einer Länge von jeweils etwa einem Meter auf. Nachdem eines der Tiere entkommen war, wurden die Behörden darauf aufmerksam. Das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 21 K 6578/18) betrachtete die Unterbringung der Reptilien als völlig unangemessen. Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit seien nicht artgerecht, geeignete Bewegungs- und Schwimmmöglichkeiten nicht vorhanden und generell hätten die Leguane einen vernachlässigten Eindruck erweckt.

Keine Igel in der Wohnung

Igel dürfen nicht längerfristig in der Wohnung gehalten werden. Das musste ein Mieter erfahren, der in Kooperation mit einem Verein immer wieder mehrere kranke Igel bei sich beherbergte. Der Eigentümer mahnte ihn deswegen ab, doch er machte weiter. Daraufhin stimmte das Amtsgericht Berlin-Spandau (Aktenzeichen 12 C 133/14) einer fristlosen Kündigung zu. Es handle sich hier um eine mietvertragliche Pflichtverletzung.

Nachbarn müssen Dauerjaulen nicht dulden

Wenn Hunde bellen, dann gehört das einfach zu ihrem Wesen. Bis zu einem gewissen Umfang haben das die Nachbarn hinzunehmen. Jault und bellt allerdings ein anatolischer Hirtenhund (Kangal) die ganze Nacht hindurch, dann kann seine Haltung auf einem Außengelände untersagt werden. Das körperliche und seelische Wohl eines verständigen Durchschnittsmenschen könne nämlich durch andauerndes Bellen beeinträchtig werden, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 8 K 3784/13).