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Hundekot liegengelassen: Welche Konsequenzen drohen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Liegenlassen von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern verbunden sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschmutzungen mit Hundekot sind nicht nur unangenehm, sondern können auch für Tiere und Menschen gesundheitsgefährdend sein.
  • Wer seinen Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften unverzüglich entfernen. Ausnahmen gelten nur für unzugängliche Stellen.
  • Beim Liegenlassen von Hundekot kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Dessen Höhe legt jeweils die einzelne Kommune fest.

Welche Auswirkungen hat Hundekot auf die Umwelt?

Wenn ein Hund seine Ausscheidungen hinterlässt, ist dies zwar ein natürlicher Vorgang – aber vor allem bei gehäuftem Auftreten kann damit auch eine massive Belastung der Umwelt einhergehen.

Zunächst einmal ist es für Spaziergänger und Jogger ärgerlich, wenn sie mit dem Schuh eine übelriechende „Tretmine“ erwischen. Doch darüber hinaus kann Hundekot nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sein. Oft sind die Hinterlassenschaften mit Würmern, Bakterien und Viren infiziert, die anderen Tieren und Menschen gesundheitliche Probleme bereiten können.

So können Krankheitserreger aus Hundekot Rinder befallen, die auf der Weide grasen. Befinden sich die Ausscheidungen auf einem Feld, das für den Anbau von Nahrungsmitteln genutzt wird, können Erreger unter Umständen sogar ins Essen gelangen.

Wo darf ich Hundekot liegen lassen, wo nicht?

Wer seinen Hund ausführt, sollte dessen Hinterlassenschaften mit einem Plastiktütchen aufsammeln und im Restmüll entsorgen. Viele Städte und Gemeinden stellen an öffentlichen Wegen dafür sogar spezielle Müllbehälter auf.

Liegenlassen erlaubt

Grundsätzlich haben Hundehalter die Pflicht, den Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Ausnahmen gelten nur dort, wo die Entsorgung dem Halter nicht möglich oder nicht zumutbar ist und es sich bei dem Ort weder um ein Privatgrundstück noch um einen öffentlichen Platz bzw. Weg handelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Hund sein Geschäft tief im Wald oder in einem unzugänglichen Dickicht verrichtet.

Liegenlassen verboten

Verboten ist das Liegenlassen von Hundekot an öffentlichen Wegen, auf öffentlich zugänglichen Plätzen und auf fremden Privatgrundstücken. Dazu zählen nicht nur Gärten, sondern auch Freizeitgrundstücke, Schrebergärten, Wiesen und Felder.

Welche Konsequenzen drohen?

Zur Verschmutzung von öffentlichen oder privaten Flächen mit Hundekot gibt es kein bundesweites Gesetz. Da es hier um die Ordnung an öffentlichen Plätzen und das Nachbarrecht geht, sind für Vorschriften und Sanktionen die einzelnen Bundesländer und Kommunen zuständig.

Bußgelder im öffentlichen Raum

In aller Regel gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn ein Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes an öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht einsammelt. Wie hoch die Geldbußen im Einzelnen sind, hängt von den jeweiligen Kommunen ab. Während die baden-württembergische Stadt Heilbronn bei Verstößen 140 Euro Bußgeld verlangt, ruft Krefeld in Nordrhein-Westfalen bis zu 500 Euro auf. Manche Städte und Gemeinden verlangen sogar noch höhere Bußgelder.

Nachbarschaftsrecht

Wenn der Hund eines Nachbarn auf Ihrem Grundstück seinen Kot hinterlässt, sollten Sie den Halter darauf ansprechen und ihn zur Beseitigung auffordern. Dulden müssen Sie die Verschmutzung nicht.

Anders ist der Fall, wenn sich Hundekot in der Nähe Ihres eigenen Gartens auf dem Nachbargrundstück befindet. Hier haben Sie erst dann Anspruch auf Unterlassung, wenn damit eine unzumutbare Belästigung durch üble Gerüche oder Insektenbefall verbunden ist.

Hundekot auf dem Grundstück von Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern regelt üblicherweise die Hausordnung, ob sich Hunde auf dem gemeinschaftlich genutzten Grundstück aufhalten und dort ihr Geschäft verrichten dürfen. Beides ist zumeist untersagt – insbesondere dann, wenn sich auf dem Grundstück ein Spielplatz befindet und Kinder gefährdet sein könnten.

Mieter müssen sogar mit einer Kündigung rechnen, wenn sie trotz Unterlassungsaufforderung ihren Hund auf das Gemeinschaftsgrundstück lassen und damit den Hausfrieden auf gravierende Weise stören.

Wo können sich Geschädigte melden?

Insbesondere bei wiederholten Verstößen verliert so mancher Betroffene die Geduld, wenn er beispielsweise ständig mit Hundekot auf dem Spielplatz oder im eigenen Vorgarten konfrontiert ist. Bleibt das direkte Gespräch mit dem Hundehalter ergebnislos, können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt wenden, um den Tatbestand anzuzeigen.

Das Ordnungsamt ist eine Behörde, die Verstöße gegen kommunale Regelungen ermittelt und sanktioniert. Zu finden ist das Ordnungsamt bei der Gemeindeverwaltung. Wichtig ist bei Anzeigen, dass der Beschwerdeführer den Verstoß beweisen kann. Dies kann durch Zeugen oder durch aussagekräftige Fotos geschehen.

Post vom Ordnungsamt: Wie reagiere ich als Hundehalter?

Wer es einmal versäumt, die Hinterlassenschaft seines Hundes aufzuheben, muss nicht immer gleich mit einem Bußgeld rechnen. Oft schicken die Ordnungsämter zunächst eine schriftliche Ermahnung und bitten um Einhaltung der kommunalen Verordnungen.

Bei einem Bußgeldbescheid sollten Hundehalter prüfen, ob der Tatvorwurf korrekt ist. Manchmal kann auch bei ähnlich aussehenden Hunden eine Verwechslung vorliegen. Wer beispielsweise zur fraglichen Uhrzeit mit seinem Hund woanders war und dies von Zeugen bestätigen lassen kann, kann gegen das Bußgeld Einspruch einlegen.