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Der Hund ist nach der Katze das zweitliebste Haustier in Deutschland, etwa zehn Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Mit wenigen Ausnahmen muss für jeden Hund Steuer gezahlt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hundesteuer: Kosten
  3. Hund registrieren und anmelden
  4. Hundesteuerbefreiung
  5. Ermäßigte Hundesteuer
  6. Umzug
  7. Fristen
  8. Hund gestorben
  9. Bußen
  10. Versicherungen für Hunde
  11. Verwandte Themen
  12. Weiterführende Links
  13. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hundesteuer ist in Deutschland eine Kommunalsteuer, die für das Halten von Hunden anfällt.
  • Die Höhe der Hundesteuer fällt in Deutschland sehr unterschiedlich aus. Der Betrag wird von den Kommunen eigenständig festgesetzt und variiert zwischen 0 und fast 200 Euro.
  • Hundehalter, die ihren Hund nicht anmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hundesteuer: Kosten

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland für das Halten von Hunden anfällt. Eine Leistung der Gemeinde, wie etwa das Beseitigen von Hundekot, ist damit nicht verbunden. Nur wenige Gemeinden verlangen keine Hundesteuer. Wenn sie erhoben wird, ist jeder Hundehalter verpflichtet, für seinen Hund die Steuer zu entrichten.

Was kostet die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer fällt in Deutschland sehr unterschiedlich aus. Der Betrag wird von den Kommunen eigenständig festgesetzt und variiert zwischen 0 und fast 200 Euro. Ländliche Gemeinden legen in der Regel günstigere Hundesteuerbeträge fest als Großstädte. Oft wird für sogenannte Listenhunde der als gefährlich eingestuften Hunderassen eine höhere Kampfhundesteuer angesetzt.

Hundesteuer für 2 Hunde

Zahlt man Hundesteuer für zwei Hunde, ist der zweite Hund meist teurer. In manchen Kommunen muss allerdings für jeden Hund Steuer in gleicher Höhe gezahlt werden – egal ob erster oder zweiter Hund.

Beispiele Hundesteuer Kosten:

  • Hundesteuer Berlin: In Berlin beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund fallen 180 Euro jährlich an.
  • Hundesteuer Hamburg: In Hamburg liegt die Hundesteuer für jeden Hund bei relativ günstigen 90 Euro jährlich. Die Kampfhundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund beträgt allerdings 600 Euro pro Jahr.
  • Hundesteuer München: In München kostet jeder Hund 100 Euro Hundesteuer im Jahr.
  • Hundesteuer Köln: Für Hundebesitzer sind die Städte in Nordrhein-Westfalen eher teure Pflaster: In Köln etwa zahlt ein Hundehalter für jeden Hund jährlich 156 Euro Hundesteuer.

Steuermarke: Hund angemeldet

Als Nachweis für die entrichtete Hundesteuer erhalten Hundebesitzer meistens für jeden angemeldeten Hund eine Hundesteuermarke. In den meisten Gemeinden muss diese Hundesteuermarke verpflichtend am Halsband des Hundes mitgeführt werden.

Hund registrieren und anmelden

Hundehalter müssen ihren Hund beim Ortschaftsamt beziehungsweise beim Steuer- und Stadtkassenamt in der Gemeinde anmelden, wo Hund und Halter ihren festen Wohnsitz haben. In manchen Bundesländern gibt es außerdem ein Hunderegister, in das der Hund verpflichtend eingetragen werden muss.

Hund registrieren

Für einen Eintrag im Hunderegister brauchen Sie

Ob Sie Ihren Vierbeiner nur für die Hundesteuer anmelden oder auch registrieren lassen müssen, erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde oder Stadt. Oft können Sie dort auch den Hund online anmelden. Außerdem können Sie die Hundeanmeldung meistens auch telefonisch, per Fax oder postalisch vornehmen, wenn Sie den Weg zur Behörde vermeiden möchten.

Hund anmelden: Was braucht man?

Für eine Anmeldung ins Hunderegister benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • die Nummer des Mikrochips Ihres Hundes
  • eine Bescheinigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung
  • Geld für die Registrierungsgebühr
  • bei Beantragung von Befreiung oder Ermäßigung: Nachweisbelege für die Berechtigung

Um Ihren Hund für die Hundesteuer anzumelden, brauchen Sie diese Unterlagen und Angaben:

  • Name und Anschrift des Halters
  • Alter und Rasse des Hundes
  • die Angabe, seit wann Sie den Hund halten
  • eventuell Name und Anschrift des Vorbesitzers
  • bei Ummeldung: Angaben zu Ihrem vorherigen Wohnsitz
  • bei als gefährlich eingestuften Hunderassen: Haltungserlaubnis oder Sachkundenachweis

Hundesteuerbefreiung – für welche Hunde gilt sie?

Für Hunde, die eine wichtige Funktion für einzelne Menschen oder die Allgemeinheit haben, kann eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt werden. Dazu gehören:

  • Assistenzhunde, also Hunde, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag unterstützen, wie Blindenhunde, Signalhunde für Hörbehinderte, Hunde als Hilfe bei eingeschränkter Mobilität. In der Regel müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis einreichen, damit die Befreiung von der Hundesteuer bewilligt wird.
  • geprüfte Rettungshunde, wie Mantrailing-Hunde, die versuchen, Vermisste aufzuspüren, Lawinenspürhunde oder Wasserrettungshunde
  • Herdenschutz-, Hirten- oder Hütehunde
  • Jagdhunde mit einer Funktion für Forstbeamte, Angestellte im privaten Forstdienst, Forst- und Feldaufseher sowie Jagdaufseher und Berufsjäger
  • Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden

Manche Gemeinden belohnen Hundebesitzer, die sich für einen Hund aus dem kommunalen Tierheim entscheiden, damit, dass ihnen die Hundesteuer für sechs bis 36 Monate erlassen wird.

Ermäßigte Hundesteuer: Wachhund & Co

Für bestimmte Nutzhunde wie Wachhunde kann eine Ermäßigung der Hundesteuer von 30 bis 50 Prozent beantragt werden. Auch die wirtschaftliche Situation des Halters kann Grund für eine Hundesteuerermäßigung sein. In der Regel gilt eine ermäßigte Hundesteuer für:

  • Hunde für die Bewachung von Außenbereichen von abgelegenen Gebäuden (mindestens 200 Meter Luftlinie Entfernung zum nächsten bewohnten Haus)
  • beruflich eingesetzte Therapiehunde (manchmal auch ganz steuerbefreit)
  • Hundehalter, die Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder andere Unterstützungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten

Hundesteuer bei Umzug

Auch Umzüge sind wie der Tod des Hundes oder ein Besitzerwechsel beim Amt für die Hundesteuer meldepflichtig. Selbst wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie der Behörde die Adressänderung mitteilen und Ihren Hund ummelden.

Ziehen Sie in eine andere Kommune, müssen Sie die Hundesteuer an der alten Adresse ab- und an in Ihrer neuen Heimatgemeinde anmelden. Oft können Sie Ihren Hund online anmelden.

Wann spätestens Hund anmelden?

Für An-, Ab- und Ummeldung der Hundesteuer haben Sie meist jeweils zwei bis vier Wochen Zeit. Welpen sind nach dem dritten Monat hundesteuerpflichtig, dann müssen Sie Ihren jungen Hund bei der Hundesteuer anmelden.

Hund gestorben: Gibt es Hundesteuer zurück?

Wenn Ihr Hund gestorben ist, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, damit die Hundesteuer nicht automatisch weiterläuft. Dafür haben Sie eine Frist von zwei Wochen. Wenn Sie Ihren Hund erst nach dieser Zeit abmelden, müssen Sie die Hundesteuer in der Regel noch für den vollen Monat weiterzahlen. Da die Hundesteuer im Allgemeinen für sechs bis zwölf Monate im Voraus gezahlt wird, erhalten Sie die bereits gezahlte Steuer anteilig zurück, wenn die Abmeldung vollzogen ist.

Hund abmelden – folgende Unterlagen sind dafür notwendig:

  • das ausgefüllte Abmeldeformular
  • der Personalausweis des Hundehalters
  • die Hundesteuermarke
  • die letzte Bescheinigung über die gezahlte Hundesteuer
  • wenn vorhanden: die Bescheinigung der Tötung vom Tierarzt

Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht zahlt?

Für jeden Hund, der nicht von der Hundesteuer befreit ist, muss in der Heimatgemeinde Hundesteuer bezahlt werden, dafür erhält der Hund eine Steuermarke. Hundehalter, die ihren Hund nicht anmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Entdecken spezielle Kontrolleure oder die Vertreter des Ordnungsamtes einen nicht angemeldeten Hund, kann das den Besitzer bis zu 10.000 Euro kosten. Haben Sie nur die Hundemarke verloren, erhalten Sie in der Regel eine kostenlose Ersatz-Steuermarke für den Hund.

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