Grünwelt/Stromio stellt Strom-Belieferung ein
Der Energieversorger Grünwelt/Stromio liefert ab dem 22.12.2021 keinen Strom mehr. Die Kunden des Stromversorgers werden dann vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ beliefert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Energieversorger Grünwelt/Stromio liefert keinen Strom mehr.
- Betroffene Kunden fallen in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert.
- Alle Kunden von Grünwelt/Stromio sollten ihre Zahlungsverpflichtung prüfen.
- Zum Datum des Lieferstopps sollte der Zählerstand abgelesen werden.
- Die Versorgung mit Strom ist garantiert
- Zahlungsverpflichtung jetzt überprüfen
- Zählerstand ablesen und dokumentieren
- Kündigung prüfen
- Einen neuen Anbieter wählen
Die folgenden Punkte sind für betroffene Kunden wichtig
1. Die Versorgung mit Strom ist garantiert
Ganz wichtig: Sie müssen nicht befürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Auch wenn Grünwelt/Stromio die Belieferung zum 22.12.2021 eingestellt hat, ist die unterbrechungsfreie Versorgung gesetzlich gesichert. Bei einem Lieferstopp eines Stromanbieters springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Sie befinden sich dann in der Ersatzversorgung.
Wer dann drei Monate nichts unternimmt, landet automatisch im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers. Hier profitieren Sie von einer kurzen Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Sie können also innerhalb kürzester Zeit den Anbieter wechseln. Die Ersatzversorgung muss gar nicht gekündigt werden – Sie können einfach einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
2. Zahlungsverpflichtung jetzt überprüfen
Wir empfehlen allen betroffenen Kunden, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Grünwelt/Stromio zu überprüfen – besonders sollten Sie darauf zu achten, dass sie keine weiteren Vorauszahlungen oder Abschläge leisten. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, sollten Sie diese widerrufen. Sollte trotz Widerruf der Einzugsermächtigung Geld vom Konto abgehen, kann das Geld bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückgefordert werden. Noch offene Rechnungsbeträge können Sie per Überweisung begleichen.
3. Zählerstand ablesen und dokumentieren
Für die korrekte Abrechnung ist es wichtig, am letzten Tag der Belieferung – also dem 22.12.2021 – die Zählerstände abzulesen und zu dokumentieren. Sowohl der örtliche Grundversorger, der Netzbetreiber und der neue Versorger benötigen diese Angabe.
Ihren Zählerstand teilen Sie bitte sobald wie möglich dem zuständigen Netzbetreiber als auch Grünwelt/Stromio mit.
4. Kündigung prüfen
Wenn Sie keine Vertragskündigung von Grünwelt/Stromio erhalten haben, ist es ratsam, ihrerseits ein formloses Kündigungsschreiben an das Unternehmen zu schicken. Denn auch wenn der Energieversorger nicht mehr liefert, beendet das nicht automatisch den geschlossenen Liefervertrag.
Verbraucher können Verträge aus einem wichtigen Grund kündigen. So sieht es der § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Stellt ein Energieversorger die Belieferung ein, können Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentralen ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
5. Einen neuen Anbieter wählen
Da Grünwelt/Stromio keinen Strom mehr liefert, sollten sich betroffene Kunden bald nach einem neuen Anbieter umschauen. Andernfalls werden sie im Anschluss vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert.
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen meistens dem Grundversorgungstarif des örtlichen Stromanbieters. Mit einem Strompreis-Vergleich können Sie prüfen, ob es günstigere Angebot gibt. Geben Sie einfach Ihren Verbrauch, den Sie auf Ihrer letzten Abrechnung finden, und Ihre Postleitzahl ein.
Grundsätzlich empfehlen wir Tarife mit kurzen Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr, kurze Kündigungsfristen von höchstens sechs Wochen und eine Preisgarantie über die gesamte Dauer der Erstlaufzeit. So sind Sie vor überraschenden Preiserhöhungen geschützt.

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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