Wohnmobil darf im Winter am Straßenrand parken
Stand: 22.10.2019
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Wohnwagen und Wohnmobil werden meist in den Sommermonaten genutzt. Doch wohin mit den Freizeitmobilen im Winter? Fürs öffentliche Parken gibt es klare Regeln.
Auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen dürfen Wohnmobile unbegrenzt lange stehen bleiben, informiert der Tüv Süd. Dazu müssen sie zugelassen sein und weniger als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie eine gültige HU-Plakette haben. Außerdem kontrollieren die Besitzer besser regelmäßig die Straßenschilder, da Halteverbotsschilder auch temporär aufgestellt werden können.
Wo Schilder ausdrücklich halbseitiges Parken auf dem Gehweg erlauben, dürfen das auch Wohnmobile - aber nur bis zu 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Wohnwagen darf nicht unbegrenzt lange stehen bleiben
Abgekoppelte Wohnanhänger dagegen dürfen nur maximal zwei Wochen am Stück auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen. Um nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, sollte der Besitzer nach den 14 Tagen einen neuen Parkplatz aufsuchen. Es reicht nicht, den Anhänger um ein paar Meter zu verschieben.
Geparkte Wohnmobile und Wohnanhänger dürfen niemanden behindern oder Straßenschilder verdecken. Damit kein Ärger mit Anwohnern entsteht, sprechen sich Camper besser vorher mit ihnen ab, wenn sie über längere Zeit einen Parkplatz nutzen wollen.
Spezielle Winterstellplätze empfehlenswert
Der Tüv Süd rät zu abgesicherten Stellplätzen, die es häufig zur Miete gibt. Hier ist das Freizeitmobil auch besser gegen Schäden durch Hagel oder Einbrecher geschützt.