Private Krankenversicherung in der Elternzeit
Stand: 03.06.2025
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen in der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlen, sofern sie pflichtversichert sind. Für privat versicherte Eltern sieht dies anders aus. Sie bezahlen in der Regel höhere Beiträge als vor der Elternzeit. Dennoch gibt es auch für privat versicherte Eltern finanzielle Unterstützung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Anspruch auf den persönlichen Arbeitgeberzuschuss entfällt in der Elternzeit für privat Krankenversicherte.
- Möglicherweise kann der Arbeitgeberzuschuss des Partners erhöht werden.
- Die private Krankenversicherung (PKV) wird durch die Elternzeit nicht beitragsfrei.
- Die Krankentagegeldversicherung gleicht Einkommensverluste im Mutterschutz aus.
Beiträge der PKV während der Elternzeit
Vor der Elternzeit, also im regulären Angestelltenverhältnis, bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für die private Krankenversicherung als Zuschuss, maximal aber 471,32 Euro monatlich (im Jahr 2025). Diese Höchstgrenze entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber auch für gesetzlich Krankenversicherte zahlen würde. Dieser Arbeitgeberanteil entfällt in der Elternzeit. Dadurch verdoppelt sich der Versicherungsbeitrag für denjenigen Elternteil, der in Elternzeit geht.
Beispiel:
Versicherungsbetrag
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Vor Elternzeit
|
In Elternzeit
|
---|---|---|
Arbeitgeber | 300 Euro | - |
Arbeitnehmer | 300 Euro | 600 Euro |
Höheres Elterngeld für privat Versicherte
Eltern haben insgesamt Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, erhalten dafür aber vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Als Ausgleich zahlt der Staat das Elterngeld. Das Basiselterngeld kann für ein Jahr bezogen werden. Beantragen beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elterngeld, erhöht sich der Anspruch sogar auf 14 Monate. Die Höhe des Basiselterngelds beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt.
Bei der Berechnung des Elterngelds für gesetzlich Krankenversicherte wird eine Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese beträgt neun Prozent des durchschnittlichen Brutto-Monats-Einkommens. Da privat Versicherte ihre Beiträge selbst bezahlen müssen, findet dieser Abzug vom Elterngeld bei ihnen nicht statt. Dadurch erhöht sich der Betrag (siehe Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend zu Elterngeld und Elternzeit).
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt befinden sich Mütter im Mutterschutz. Während dieser Mutterschutzfrist dürfen sie nicht arbeiten. Dennoch fällt das Einkommen nicht vollständig weg. Mütter erhalten als Ausgleich das Mutterschaftsgeld. Dieses beträgt für privat Krankenversicherte höchstens 210 Euro und muss beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Höhe beläuft sich auf den durchschnittlichen Nettolohn abzüglich 13 Euro. Diese 13 Euro entsprechen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, auf die privat Versicherte jedoch keinen Anspruch haben.
Besteht eine Krankentagegeldversicherung, gleicht diese den Einkommensverlust aus, der sich aus der Differenz zwischen dem regulären Netto-Einkommen und dem Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss ergibt. Der Versicherungsvertrag muss aber seit mindestens acht Monaten bestehen.
Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber
Sind beide Elternteile privat versichert, kann der Ehepartner in Elternzeit vom Arbeitgeberzuschuss des weiterhin voll arbeitenden Partners profitieren. Dies geht aber nur, solange der maximale Zuschuss des Arbeitgebers nicht ausgeschöpft ist. Dieser beträgt 471,32 Euro monatlich im Jahr 2025.
Beispiel (Vater arbeitet voll, Mutter in Elternzeit):
PKV-Beitrag Vater
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Arbeitgeberzuschuss
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Zuschuss für Vater
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Zuschuss für Mutter
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---|---|---|---|
600 Euro | 300 Euro | 300 Euro | 171,32 Euro* |
*471,32 Euro (maximaler Zuschuss) - 300 Euro (Zuschuss für Vater) = 171,32 Euro (Zuschuss für Mutter)
In diesem Fall kann der Vater vom Arbeitgeber eine Aufstockung auf die volle Zulage verlangen und damit die Beiträge der Mutter mitfinanzieren.
Kindernachversicherung für Neugeborene
Sofern die Voraussetzungen Ihres Kindes für die Aufnahme in die PKV erfüllt sind, können Sie das Neugeborene problemlos direkt privat versichern. Neugeborene werden in der PKV ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten aufgenommen. Sie können Ihrem Kind daher von Anfang die optimale gesundheitliche Versorgung sichern.
Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit
Manche Eltern wollen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, um etwas Geld hinzuzuverdienen. Der Umfang der Teilzeit darf bis zu 32 Stunden pro Woche betragen. Das Elterngeld wird dadurch aber neu berechnet.
Durch die Teilzeit-Arbeit kann nun eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, wenn das Teilzeit-Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, solange Sie in Elternzeit sind. Sind Sie während der Teilzeit privat versichert, haben Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
Wenn für Sie die gesetzliche Krankenkasse günstiger ist, können Sie auch eine Anwartschaft mit Ihrem privaten Versicherer vereinbaren. Mit der Anwartschaftsversicherung ruht der Versicherungsvertrag während der Elternzeit. Später können Sie in die private Krankenversicherung zurückkehren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Für die Anwartschaftsversicherung müssen Sie jedoch ebenfalls Beiträge bezahlen.
PKV nach der Elternzeit
Verdienen Sie nach der Elternzeit in einer nichtselbstständigen Arbeit wieder so viel, dass Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, können Sie sich weiterhin privat versichern. Verdienen Sie weniger, werden Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.
Liegt Ihr Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 535 Euro im Monat beziehungsweise 556 Euro bei einem Mini-Job (beide Werte gelten für 2025) und ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie in die gesetzliche Familienversicherung wechseln und müssen damit keine eigenen Krankenkassenbeiträge zahlen.
Arbeiten Sie nach der Elternzeit in Teilzeit, können Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn Ihre Arbeitszeit höchstens die Hälfte einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt, Ihr Gehalt in den letzten fünf Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag und auch aktuell darüber liegen würde, würden Sie in Vollzeit arbeiten. Die Elternzeit wird für die Fünfjahresfrist berücksichtigt. Darauf weist der Verband der privaten Krankenversicherung hin.
PKV für Beamte in Elternzeit
Beamte in Elternzeit haben weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Unter bestimmten Umständen erhalten sie einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Sie erhalten bis zu 31 Euro monatlich, wenn die Dienstbezüge die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Beamte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 können sich die sogar die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten lassen. Näheres regeln die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Während des Mutterschutzes bleibt der Anspruch auf die bisherige Besoldung bestehen.