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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Keine kostenlose Mitversicherung
  3. Ehegattennachversicherung
  4. Ehepartner von Beamten
  5. Ehepartner mit eigenem Einkommen
  6. Leistungen und Kosten
  7. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepartner können in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht kostenlos mitversichert werden.
  • Die Ehegattennachversicherung bietet Partnern mit keinem oder geringem Einkommen einen vereinfachten Zugang zur PKV.
  • Ehepartner von Beamten erhalten bis zu 70 Prozent Beihilfe und können in die PKV wechseln, wenn sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten.

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Ehepartner in der PKV: Keine kostenlose Mitversicherung

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt hier einen eigenen Vertrag. In zwei Fällen kann man die private Krankenversicherung für Ehepartner mit einer Art Familienversicherung vergleichen. Doch es gilt immer: Die Ehepartner werden nicht kostenfrei mitversichert. Sie erhalten jedoch einen vereinfachten Zugang zur PKV.

Vereinfachter Einstieg über die Ehegattennachversicherung

Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin ohne Einkommen oder nur geringfügig beschäftigt, ist eine Ehegattennachversicherung durch den bereits in der PKV versicherten Ehepartner beim gleichen Unternehmen möglich. Die Einkommensgrenze bei einem Minijob liegt im Jahr 2025 bei 556 Euro.

Es kommen weitere Voraussetzungen hinzu: Der Antrag auf die Aufnahme muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Der bereits versicherte Ehepartner muss seit mindestens drei Monaten Mitglied der PKV sein. Außerdem darf der Tarif des Ehepartners nicht höherwertig sein als der Vertrag des bereits versicherten Ehegatten.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Ehepartner in die private Krankenversicherung wechseln. Die Aufnahme in die PKV ist zwar durch die Ehegattennachversicherung vereinfacht, erfolgt aber auch nicht automatisch. Wie bei jedem PKV-Vertrag fordert das Versicherungsunternehmen auch hier eine Gesundheitsprüfung.

Ehegatten bezahlen auch nicht beide den gleichen Versicherungsbeitrag. Der zu zahlende Betrag berechnet sich unter anderem anhand des Gesundheitszustands und des Alters der Versicherten. So kann der Beitrag des Ehepartners niedriger oder höher ausfallen. Dafür entfällt die Wartezeit, die ansonsten in der privaten Krankenversicherung üblich ist.

Attraktiv für junge Menschen – aber auch an später denken

Die PKV kann für junge Menschen attraktiv sein. Denn dann sind die Beiträge meist recht niedrig. Wer über die Ehegattennachversicherung von der gesetzlichen in die PKV wechselt, sollte jedoch die Rente im Blick behalten. Dies gilt für Ehepartner, die zumindest schon einmal erwerbstätig waren. Um im Alter in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen, muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein (sogenannte Vorversicherungszeit). In der KVdR richten sich die Beiträge nach der Rentenhöhe – in der PKV bleiben sie unabhängig vom Einkommen. Ein früher Blick auf die langfristigen Folgen hilft, spätere Kosten zu vermeiden.

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Ehepartner von Beamten privat mitversichern

Beamte erhalten vom Staat Beihilfe, damit übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung. Die Höhe der Beihilfe beträgt mindestens 50 Prozent. Auch Ehegatten und Lebenspartner sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe übernimmt in diesem Fall meist sogar 70 Prozent der Krankheitskosten. Je nach Bundesland sind Unterschiede möglich. Den Rest der Kosten müssen Beamte und ihre Ehepartner über eine private Krankenversicherung abdecken.

Den verbleibenden Anteil decken Beamte und ihre Angehörigen in der Regel über eine private Krankenversicherung ab. Da die Beihilfe den Großteil der Kosten übernimmt, ist die PKV für Beihilfeberechtigte meist besonders günstig.

Wichtig: Voraussetzung für die Beihilfeberechtigung von Ehepartnern sind bestimmte Einkommensgrenzen. Es zählt das gesamte Einkommen, also neben einem Gehalt auch mögliche weitere Einkünfte. Für Bundesbeamte liegt die Grenze im Jahr 2025 bei 21.832 Euro pro Jahr. In den Bundesländern gelten teils abweichende Regelungen.

Sind Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt, besteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse – eine Beihilfeberechtigung entfällt in diesem Fall.

Ehepartner mit eigenem Einkommen in der PKV

Sind die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung grundsätzlich gegeben, können Ehepartner auch unabhängig von der Versicherung ihres Gatten oder der Gattin in die PKV wechseln.

Dafür muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gehalt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025)
  • Der Ehepartner oder die Ehepartnerin ist selbst verbeamtet.
  • Es liegt eine hauptberufliche Selbstständigkeit vor.

Tarif finden

Kinder in der PKV

Auch Kinder lassen sich günstig in der PKV versichern. Sie benötigen aber ebenfalls einen eigenen Versicherungsvertrag. Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, gelten bestimmte Einkommensregeln. Mehr zur PKV für Kinder

Leistungen und Kosten

Die private Krankenversicherung bietet den Versicherten zahlreiche Vorteile. Meist profitieren privat Versicherte von besseren Leistungen in der Zahnversorgung, im Krankenhaus oder auch allgemein beim Arzt. Je nach Tarif erhalten privat Versicherte höhere Zuschüsse bei alternativen Heilmethoden oder Sehhilfen. Der große Vorteil der PKV liegt darin, dass Sie die gewünschten Leistungen auswählen und so Ihren Gesundheitsschutz individuell zusammenstellen können. Die Leistungen, die Ihnen vertraglich zustehen, bleiben Ihnen Ihr Leben lang garantiert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen dagegen gesetzlich vorgeschrieben. Sind die Kassen knapp, werden oft auch Leistungen gekürzt und Sie müssen möglicherweise auf gewünschte Behandlungen verzichten oder sie selbst bezahlen.

Die Kosten für die PKV hängen vor allem von den gebuchten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Es empfiehlt sich daher, in die PKV zu wechseln, solange man jung ist, denn dann sind die Tarife in der Regel günstiger.

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Häufig gestellte Fragen

Für Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln wie für verheiratete Paare.

Da die Verträge der Ehepartner voneinander unabhängig laufen, ändert sich durch eine Scheidung nichts an der Versicherung. Dies gilt auch, wenn der Ehepartner stirbt.

Ehepartner können einen Zuschuss erhalten. Das ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss zur PKV generell nur bis zu einer Höchstgrenze, die für den Angestellten und die Familie zusammen gilt. Dieser Höchstbetrag entspricht der Summe, die der Arbeitgeber höchstens in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Außerdem muss der Ehepartner die Voraussetzungen erfüllen, die auch für die gesetzliche Familienversicherung gilt. Das heißt, er darf kein oder nur ein geringes Einkommen haben und auch nicht hauptberuflich selbstständig sein.

Private Krankenversicherung

06221 777 00 54

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Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr