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Wie viel Kleingeld müssen Geschäfte annehmen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Wer sein Sparschwein geplündert hat, kann mit den zutage geförderten Münzen nicht unbedingt den nächsten Großeinkauf bestreiten. Denn Händler müssen nicht beliebig viel Kleingeld annehmen. Wo die Grenze liegt und was man sonst mit dem gesammelten Kleingeld anfangen kann.

Einkaufen gehen und dabei nicht mit Kreditkarte, sondern bar bezahlen - so mögen es viele. Doch Verbraucher können dem Kassierer nicht immer große Banknoten wie 500-Euro-Scheine hinhalten. Handel, Gastronomie und Tankstellen sind berechtigt, dies auszuschließen. "Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit", erläutert Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) die Rechtslage. Anbieter können also eine bestimmte Art des Bezahlens vereinbaren und eben auch ausschließen.

Beim Bezahlen mit Kleingeld gibt es Grenzen

Und Vorsicht: Auch bei der Akzeptanz von Münzgeld beim Einkaufen kann es Grenzen geben. "Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen", stellt Binnebößel klar. Grundlage hierfür ist Artikel elf der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro.

Kleingeld auf einen Schlag wieder loszuwerden, ist also mitunter gar nicht so einfach. Doch was ist, wenn das Sparschwein geschlachtet wurde und sich vor einem ein Berg an Euro-Münzen auftürmt? Keine Angst, Sparer bleiben nicht darauf sitzen. Sie können das Kleingeld am Schalter abgeben oder in Einzahlungsautomaten ihrer Hausbank einwerfen. In beiden Fällen bekommt der Kunde einen Einzahlungsbeleg für sein Girokonto. Es kann sein, dass die Gutschrift erst nach einigen Tagen erfolgt.

Banken müssen Echtheit der Münzen prüfen

Denn zunächst sind die Banken seit Anfang 2015 per EU-Richtlinie dazu verpflichtet, Münzen auf ihre Echtheit zu überprüfen. Diese Überprüfung übernehmen überwiegend Werttransportunternehmen, wie Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin erläutert. Ist mit den Münzen alles in Ordnung, landet der Betrag einige Tage später auf dem Girokonto des Kunden. "Der Betrag wird dann rückwirkend valutengerecht, also mit der Wertstellung des Einzahlungstages, gutgeschrieben", erklärt Beller.

Bareinzahlung kann Gebühren kosten

Ob der Kunde dafür Gebühren zahlen muss, ist je nach Kreditinstitut und Kontomodell verschieden. Sparer sollten die Bedingungen im Vorfeld bei dem Kundenberater ihrer Bank erfragen. Bei den 393 deutschen Sparkassen entscheidet jedes Institut eigenständig, ob es Münzgeld von Kunden und eventuell auch von Nicht-Kunden annimmt und wie hoch die Gebühren dafür sind. Darauf weist Alexander von Schmettow vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hin. Da sich durch die Vorschriften der europäischen Bankenaufsicht die Münzgeldannahme verteuert habe, könnten Verbraucher nicht unbedingt davon ausgehen, dass jede Geschäftsstelle über die mittlerweile erforderlichen Zähl- und Prüfmaschinen verfügt.

Die verschiedenen Volks- und Raiffeisenbanken bieten ihren Kunden in der Regel den Service, Kleingeld in Scheine zu wechseln. Auch hier legt jedes Institut die Konditionen selbst fest. "Manche Institute bieten Münzeinzahlungsgeräte, andere wiederum erbitten das vorherige Rollieren der Münzen", erklärt Cornelia Schulz vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Beim Rollieren wird das Kleingeld in Münzenrollenpapier eingewickelt, das im Schreibwarenhandel oder in der Bankfiliale erhältlich ist. Eventuell fallen auch Entgelte beim Umtausch an.

Bundesbank wechselt kostenlos

In den Filialen der Deutschen Bundesbank können Privatpersonen ihr Münzgeld kostenlos eintauschen. Den Tauschbetrag bekommen sie dabei in bar ausgezahlt. Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie "abhängig vom Kundenaufkommen und den lokalen Gegebenheiten nur bestimmte Mengen umtauschen können", sagt Moritz Raasch von der Pressestelle der Deutschen Bundesbank. Werden die festgelegten Mengen überschritten, nimmt die Bundesbank das Geld nur gegen eine vorläufige Quittung entgegen. Den Umtauschbetrag können Kunden dann einige Tage später abholen.

Vielleicht finden sich im geschlachteten Sparschwein ja auch noch D-Mark-Münzen. Solche Stücke tauscht die Bundesbank ebenfalls um - und zwar gebührenfrei und ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung. Möglich ist das auch per Postversand. Hierbei müssen die Münzen an die Filiale in Mainz geschickt werden. Zuvor sind Verbraucher verpflichtet, ein Antragsformular "Umtausch von DM in Euro" auszufüllen. Das Formular kann im Internet heruntergeladen werden.

Die Deutsche Bundesbank übernimmt keine Haftung für auf dem Versandweg verloren gegangene Münzen. Weil der Umtausch oft mit Aufwand verbunden ist, kann es eventuell auch eine Option sein, das gesammelte Kleingeld zu spenden. Spendendosen von karitativen Einrichtungen finden sich oft im Handel an den Kassen, wie Michael Beumer von der Stiftung Warentest in Berlin sagt: "An etlichen Kassen können Kunden auch den Zahlbetrag aufrunden und so das Geld einem guten Zweck zukommen lassen."