Corona-Krise: Wo Ausflüge auch an Ostern verboten sind
Stand: 04.04.2020
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Zuhause bleiben und Fahrten auf das Notwendigste beschränken: So lautet derzeit deutschlandweit die wichtigste Regel, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Mit Frühlingsbeginn und besonders in den Osterferien wird der Wunsch nach Ausflügen natürlich größer. Der ADAC klärt auf, was jetzt noch erlaubt ist.
Unterschiedliche Regeln in den Bundesländern
Für Ausflüge mit dem Motorrad oder dem Cabrio ist entscheidend, in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern oder Berlin als Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen der reinen Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben haben, ist eine Ausfahrt in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt. Dennoch hält der ADAC Ausflüge für nicht vertretbar.
Entscheidend ist der Mindestabstand zwischen Personen von zwei Metern - und der kann gerade an beliebten Ausflugszielen oft nicht eingehalten werden. Dies gilt ganz besonders für Motorradfahrer, die an bekannten Strecken unterwegs sind oder dortige Treffpunkte ansteuern. Deshalb rät der ADAC zum jetzigen Zeitpunkt von solchen Ausflügen dringend ab.
Wohnwagen besser noch nicht aufstellen
Der ADAC rät auch davon ab, seinen Wohnwagen zum Campingplatz zu bringen. Zumindest sollte man sich vorab genau über Einschränkungen informieren. Grundsätzlich erlaubt ist der Transport des Wohnwagens laut ADAC nur noch in Ländern mit Kontaktverbot, in Ländern mit Ausgangsbeschränkungen jedoch nicht. Ein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung ist hier nicht mehr gegeben.
Was erlaubt ist
Doch nicht alles ist in Corona-Zeiten verboten: Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. In den meisten Bundesländern darf man allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts an die frische Luft - nach Möglichkeit aber nur in der unmittelbaren näheren Umgebung und unter Beachtung des Mindestabstands. Ansonsten sollten aber alle Menschen - trotz Frühlingswetter - auch die kommenden Tage und Wochen grundsätzlich zuhause bleiben.
Bundesländer mit strengen Ausgangsbeschränkungen
Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen. Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden.
Länder nur mit Kontaktverbot
In den anderen Bundesländern gibt es lediglich ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist nicht erforderlich.