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Risikolebensversicherung und Steuer

Eine Risikolebensversicherung ist ein günstiger Weg, um die Lieben im Falle eines unvorhergesehenen Todes finanziell abzusichern. Wenn dem Versicherungsnehmer etwas zustößt, zahlt das Versicherungsunternehmen den Hinterbliebenen die vertraglich festgelegte Summe. Doch was ist bezüglich einer Risikolebensversicherung und der Thematik Steuern zu beachten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen
  3. Steuer bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikolebensversicherung stellt eine spezielle Art der Lebensversicherung dar, bei der eine Auszahlung nur im Todesfall des Versicherten erfolgt.
  • Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich als "sonstige Vorsorgeaufwendung" steuerlich absetzen.
  • Eine Erbschaftsteuer fällt nur dann nicht an, wenn der Versicherungsnehmer eine andere Person als Versicherten einsetzt, aber selbst der Begünstigte ist.

Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen

Da der deutsche Staat diese Form der Vorsorge unterstützt, können Steuerpflichtige die Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung bei der Steuererklärung geltend machen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 10 Einkommensteuergesetz (EstG). Absatz 1 Nummer 3a besagt, dass die Beiträge für Risikoversicherungen eine Sonderausgabe darstellen. Eine Bedingung dafür ist, dass eine Leistung nur im Todesfall erfolgt – was auf Risikolebensversicherungen zutrifft.

Sonderausgaben unterscheidet der Gesetzgeber in Vorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Während die Basisversorgung (unter anderem Kranken- und Pflegeversicherung) zur ersten Gruppe zählt, fällt die Risikolebensversicherung in die zweite Kategorie. Die Beiträge für das entsprechende Jahr tragen Sie in Zeile 50 der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein. Darüber hinaus fügen Sie die Beitragsbescheinigung Ihrer Versicherung hinzu. Die Beitragsbescheinigung sendet die jeweilige Gesellschaft ihren Kunden für gewöhnlich am Anfang des neuen Jahres zu.

Auf die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen achten

Die Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung können Sie nur dann steuerlich absetzen, wenn Sie die festgelegten Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft haben. Die Höhe der Vorsorgeaufwendungen hängt vom beruflichen Status ab. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte besteht die Möglichkeit, maximal 1.900 Euro abzusetzen. Für Freiberufler und Selbstständige liegt die Grenze für Sonderausgaben bei 2.800 Euro. Im Falle einer mit dem Ehepartner gemeinsam eingereichten Steuererklärung ist die Summe aus den beiden einzelnen Freibeträgen zu errechnen. Handelt es sich beispielsweise um zwei Selbstständige, liegt der Betrag bei 5.600 Euro (2.800 Euro + 2.800 Euro).

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass sich der jeweilige Höchstbetrag auf sämtliche Vorsorgeaufwendungen bezieht. So besteht etwa die Möglichkeit, Aufwendungen für die Kranken- und die Pflegeversicherung unabhängig von ihrer Höhe vollständig von der Einkommensteuer abzusetzen. Haben Sie den Höchstbetrag schon durch die Beiträge für den Basisschutz erreicht, berücksichtigt das Finanzamt keine weiteren Kosten.

Steuer bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung

Grundsätzlich erhält der Hinterbliebene die Auszahlung einer Risikolebensversicherung einkommensteuerfrei. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Erbschaftsteuer anfällt. Ob dies der Fall ist, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Dafür gilt es einige Begriffe zu unterscheiden:

  • Versicherungsnehmer: Vertragspartner, auf den die Versicherung läuft und der in der Regel auch die Beiträge zahlt
  • Versicherter: Person, deren Leben versichert ist
  • Begünstigter: Erhält im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme

Wenn Versicherungsnehmer und Begünstigter identisch sind und nicht mit der versicherten Person übereinstimmen, erfolgt die Auszahlung steuerfrei. Schließlich erhält der Versicherungsnehmer eine Leistung aus seinem eigenen Vertrag, für den er die Beiträge gezahlt hat. Anders verhält es sich, wenn der Verstorbene gleichzeitig der Versicherte und Bezugsberechtigte war. In diesem Fall zählt die Summe aus der Risikolebensversicherung zum Nachlass des Verstorbenen. Erbschaftsteuer müssen seine Hinterbliebenen jedoch nur bei Überschreitung der vorhandenen Freibeträge zahlen. Wie hoch diese sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

Verwandtschaftsverhältnis
Freibetrag
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Eltern, Großeltern 100.000 Euro
Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Kinder der Geschwister, geschiedene Ehepartner 20.000 Euro
Nicht verwandte Erben wie etwa Geschäftspartner 20.000 Euro

Bedenken Sie jedoch, dass sich der Freibetrag nicht einzig und allein auf die Summe aus der Risikolebensversicherung bezieht, sondern auf die gesamte Erbmasse. Hierzu zählen beispielsweise auch Sparguthaben oder Immobilien.

Erbschaftsteuererklärung gegebenenfalls notwendig

Wer ein Erbe erhält, ist verpflichtet, dieses innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzugeben; die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Behörde entscheidet, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt des Erblassers. Existieren mehrere Erben, ist es ihnen erlaubt, eine gemeinsame Steuererklärung anzufertigen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.

In der Steuererklärung ist ein Verzeichnis aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte anzulegen. In ihm geben Sie auch eventuelle Nachlassverbindlichkeiten an, zum Beispiel die Kosten für die Beerdigung oder die Gebühren für die Ausstellung des Erbscheins.

Erbschaftsteuer vermeiden: So funktioniert es

Die Erbschaftsteuer ist für Erben relevant, die einen niedrigen Freibetrag haben oder über eine große Erbmasse verfügen. Mittels eines einfachen Tricks ist es möglich, die Steuer auf die Risikolebensversicherung zu umgehen. Bei einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung schließt jede Partei eine eigenständige Versicherung auf das Leben des Partners ab: Partner A versichert das Leben von Partner B und umgekehrt. Der Begünstigte ist somit gleichzeitig der Versicherungsnehmer, wodurch die Erbschaftsteuer entfällt.

Eine Alternative stellt die verbundene Risikolebensversicherung dar, mit der Sie die gegebenenfalls anfallende Erbschaftsteuer um 50 Prozent senken. Hierfür schließen die zu versichernden Personen einen gemeinsamen Vertrag ab, in dem beide als Versicherungsnehmer und Versicherte auftreten. Die Auszahlung erfolgt beim Tod des ersten Vertragspartners. Da die Hälfte der Versicherung sowieso dem Hinterbliebenen gehört, zählt dieser Teil nicht zum Erbe.

Risikolebensversicherung im Vergleich

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