Unfallzusatzversicherung
Die Unfallzusatzversicherung kann als eine Ergänzung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden und erhöht die Versicherungssumme im Fall eines unfallbedingten Todes. Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss gesetzlich unfallversichert sein, doch diese Pflichtversicherung reicht oftmals nicht aus. Sie deckt nur die Folgen von einem Unfall am Arbeitsplatz. Doch 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Die private Unfallversicherung schließt diese wichtige Versorgungslücke.
Die Unfallversicherung und die Unfallzusatzversicherung
Die Leistung der Unfallzusatzversicherung besteht darin, die Angehörigen bei Tod des Versicherten zusätzlich finanziell abzusichern, wenn der Tod die Folge eines Unfalls ist. Sie ergänzt eine Kapital- bzw. Risikolebensversicherung um die folgende Bedingung: Sollte der Versicherungsnehmer entweder bei einem Unfall oder an den Folgen eines Unfalls, solange dieser vor weniger als einem Jahr stattfand, versterben, bekommt seine Familie über die im Vorfeld vereinbarte Versicherungssumme hinaus einen zusätzlichen Betrag. Durch eine Kinderunfallversicherung kann auch der eigene Nachwuchs abgesichert werden. Auch wenn sie als Zusatz zur privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird, wird an die Hinterbliebenen unter den gleichen Bedingungen eine bestimmte Summe ausgezahlt. In diesem Fall stellt die Unfallzusatzversicherung eine Art Ersatz für die Lebensversicherung dar.
Die Höhe des Betrags kann der Versicherte beim Abschluss der Unfallzusatzversicherung selbst bestimmen. Sie erhöht jedoch die zu zahlende Prämie.
Wann ist eine Unfallzusatzversicherung sinnvoll?
Bei einigen Berufsgruppen oder bei Extremsport-Fans besteht ein höheres Unfallrisiko und somit eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass der Zusatzbetrag von den Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden kann. Doch verglichen mit einem gewöhnlichen Tod vertieft ein Unfalltod die finanzielle Not der Angehörigen nicht erheblich. Insofern ist es auch für Menschen mit einem höheren Unfallrisiko sinnvoller, statt der Unfallzusatzversicherung gleich eine vollwertige Lebensversicherung abzuschließen, so dass die Hinterbliebenen in jedem Fall abgesichert sind.
Zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören etwa Handwerker, die selbstständig arbeiten – besonders Dachdecker und Zimmerleute. Personenschützer sowie alle, die in ihrer Freizeit einer gefährlichen Sportart wie zum Beispiel Mountainbiken, Drachenfliegen oder Bergsteigen nachgehen, haben ebenso ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Weiterhin sind alle gefährdet, die häufig mit dem Auto fahren, etwa Taxifahrer.
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