Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Im Rahmen einer Bankauskunft gibt ein Kreditinstitut einer anderen Bank Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden. Für private Bankkunden gilt: Eine Bank darf ohne Zustimmung ihres Kunden keine Auskunft über ihn erteilen. Im gewerblichen Bereich muss umgekehrt allerdings ausdrücklich eine Verweigerung für die Erteilung einer Bankauskunft vorliegen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grundlagen der Bankauskunft
  3. So läuft die Bankauskunft ab
  4. Wann erteilt die Bank eine Bankauskunft?
  5. Bankauskunft für Vermieter oder Lieferanten
  6. Wer kann eine Bankauskunft beantragen?
  7. Was kostet eine Bankauskunft?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Bankauskunft muss die anfragende Bank das berechtigte Interesse nachweisen.
  • Die Bankauskunft enthält nur allgemeine Aussagen, keine Kontostände.
  • Eine Bankauskunft ohne Einwilligung des Kontoinhabers ist nur öffentlichen Stellen gegenüber bei strafrechtlich oder sozialrechtlich relevanten Sachverhalten zulässig.

Grundlagen der Bankauskunft

Basis für eine Bankauskunft sind die "Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten". Diese Grundsätze basieren auf vier Punkten:

  • Die Anfrage soll schriftlich unter Angabe der Gründe für die Bankauskunft gemacht werden. Das anfragende Institut muss das berechtigte Interesse nachweisen und offenlegen, ob es die Anfrage für sich selbst oder einen Dritten stellt. Der Name des anfragenden Kunden wird nur bekannt gegeben, wenn der Kunde, über den die Bankauskunft eingeholt wird, dies verlangt.
  • Die Bankauskunft ist allgemein zu halten und beschränkt sich auf die Zahlungsfähigkeit des Kunden und seine Kreditwürdigkeit.
  • Der Kunde, über den eine Anfrage eingeholt wurde, erhält eine Abschrift der Bankauskunft. Diese darf inhaltlich nicht verändert werden.
  • Hat es ein Kunde verweigert, dass über ihn eine Bankauskunft gegeben wird, ist die Ablehnung dem anfragenden Institut wertneutral mitzuteilen. Es darf nicht der Anschein entstehen, dass die Informationen negativ ausfallen würden.

So läuft die Bankauskunft ab

Das Verfahren ist für alle Banken standardisiert. Der entsprechende Vordruck sieht keinen Freitext vor, sondern beschränkt sich darauf, an entsprechenden Aussagen Kästchen anzukreuzen. Die Bankauskunft enthält weder Angaben über Kontostände, Depotinhalte oder Kreditsalden. Damit wird eine mögliche Kollision zwischen Bankgeheimnis und Bankauskunft vermieden. Grundsätzlich hat das Bankgeheimnis einen höheren Stellenwert als der Informationsbedarf eines Dritten.

Banken haben, ähnlich wie Personalabteilungen, ihre Codes, um Dinge schweigend zum Ausdruck zu bringen. Obwohl eine Bankauskunft auch die Möglichkeit bietet, negative Merkmale anzukreuzen, verzichten die Banken darauf. Fehlt das Kreuz sowohl bei den positiven Aspekten als auch bei den negativen, bleibt dem Leser die Option der Interpretation dieses Sachverhaltes.

Wann erteilt die Bank eine Bankauskunft?

Neben der Anfrage einer anderen Bank ist die Bank aber in bestimmten Fällen zu einer Bankauskunft verpflichtet. Dies ist der Fall, wenn

  • der Verdacht einer Straftat besteht. In diesem Fall haben die Strafverfolgungsbehörden ein Recht auf Auskunft.
  • eine gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung vorliegt. In diesem Fall muss die Bank im Rahmen einer Drittschuldnererklärung Informationen weitergeben.
  • eine gerichtliche Anordnung für ein Strafverfahren oder Steuerverfahren besteht.
  • Sozialamt, BAföG-Stelle, Wohngeldstelle, Stadtverwaltung oder Finanzamt anfragen.
  • der Bankkunde stirbt. Dann muss die Bank der Erbschaftssteuerstelle des Finanzamts Auskunft geben, sofern das Vermögen des Verstorbenen am Todestag mehr als 5.000 Euro betrug.

Bankauskunft für Vermieter oder Lieferanten

Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes möchten sich viele Vermieter gerne ein Bild über die Bonität eines künftigen Mieters machen. In diesem Fall greifen sie auf eine Bankauskunft zurück - die Einwilligung des potenziellen Mieters vorausgesetzt

Im gewerblichen Bereich wird ein Lieferant wissen wollen, ob ein neuer Geschäftspartner seriös ist, oder ob das Risiko einer unbezahlten Rechnung besteht.

Leasinggesellschaften zählen ebenfalls zu dem Kreis derer, die eine Bankauskunft benötigen. Damit können sie ungefähr abschätzen, wie wahrscheinlich die regelmäßige Zahlung der Leasingrate sein wird.

Wer kann eine Bankauskunft beantragen?

Diese Frage ist leicht beantwortet. Eine Bankauskunft über eine andere Person oder ein Unternehmen kann jeder beantragen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Was kostet eine Bankauskunft?

Die Gebühren für eine Bankauskunft hängen vom jeweiligen Institut ab. Wer für die Kosten aufkommt, hängt von den Umständen ab. Es ist nicht unüblich, dass die Gebühren dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden. Möchte ein Darlehensnehmer bei einer anderen Bank einen Kredit aufnehmen und fordert diese eine Bankauskunft an, kann es sein, dass die kontoführende Stelle die Kosten der anfragenden Bank in Rechnung stellt. Diese belastet die Kosten dann aber unter Umständen dem Kreditnehmer weiter. Eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme besteht nicht.

Jetzt Girokonten vergleichen

Girokonto
Optionen wählen
  • Kostenlose Kontoführung
  • Niedrige Dispozinsen
  • Kostenlose EC- und Kreditkarten