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Wenn das Gehalt am Monatsende ausbleibt: Richtig reagieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bremen - Der Monat ist um, doch das Gehalt noch nicht da - viele Arbeitnehmer kann der Lohnausstand in eine unangenehme Situation bringen.

Im ersten Schritt fragen sie am besten erst einmal in der Personalabteilung nach, warum sich der Gehaltseingang verzögert. Darauf weist Rechtsberater Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Möglicherweise gibt es in der Personalabteilung einen erhöhten Krankenstand, und es gibt deshalb Verzögerungen.

Welcher Monatstag ist vereinbart?

Ist nichts anderes vereinbart, sollte das Geld in der Regel am letzten Tag im Monat auf dem Konto eingegangen sein. Eine anderer Termin, etwa der 15., ist auch zulässig, wenn das ausdrücklich vereinbart ist, erläutert der Experte in der Zeitschrift der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe Januar/Februar 2017).

Anrecht auf Schadenersatz besteht

Wer das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber nicht zahlen kann, sollte ihn als Nächstes darauf hinweisen, dass er dann womöglich für Verzugsschäden aufkommen muss. Das kann wichtig werden, wenn Berufstätige wegen des fehlenden Gehaltseingangs etwa die Raten eines Kredits nicht bezahlen können. Außerdem haben Mitarbeiter ein Anrecht auf Schadenersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbetrag von 40 Euro.