Schutzschirm für den Mittelstand: Staat haftet für neue Schnellkredite
Stand: 07.04.2020
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In der Corona-Krise spannt die Bundesregierung einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand. Die staatliche Förderbank KfW soll notleidende Unternehmen über Schnellkredite mit dringend benötigter Liquidität versorgen. Der Staat haftet in voller Höhe für die ausgegebenen Kredite.
Schnellkredite ohne Risikoprüfung
„Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung des neuen Hilfsprogramms. Es solle kleine und mittlere Firmen und Betriebe helfen, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigten.
Unternehmen beantragen die Kredite über ihre Hausbank. Die Bank hat aber ausschließlich durchleitende Funktion. Sie nimmt den Kreditantrag entgegen und fungiert als Zahlstelle. Die Bewilligung erfolgt ohne Risikoprüfung. Dafür wird die Bank von allen Kreditrisiken freigestellt. Die Haftung für die ausgegebenen Kredite übernimmt in voller Höhe die KfW – abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
„Durch die Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen“, sagt Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW.
Welche Unternehmen erhalten die Schnellkredite?
Grundsätzlich stehen die Schnellkredite mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Sie sind für die Unternehmen gedacht, die nur durch die Corona-Krise in finanzielle Engpässe geraten.
Voraussetzung für die Auszahlung ist deshalb, dass ein Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat. Das Unternehmen darf zum Jahresende 2019 noch nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Eckdaten zu Höhe, Zins und Laufzeit der Kredite
Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen die neuen Sofortkredite erhalten. Das sind die wichtigsten Eckdaten:
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019.
- Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten maximal 800.000 Euro, kleinere Unternehmen höchstens 500.000 Euro.
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent.
- Die Kredite haben 10 Jahre Laufzeit.