EuGH-Urteil reguliert Einsatz des Schufa-Scores bei der Kreditentscheidung
Stand: 13.12.2023
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In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Einsatz des Schufa-Scores entschieden. Tenor des Urteils: Der Score-Wert darf auch weiterhin von Banken und anderen Unternehmen verwendet werden, allerdings ist eine automatisierte Kreditentscheidung allein auf Basis des Schufa-Scores unzulässig.
Der Score-Wert zeigt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten pünktlich und vollständig zurückzahlt. Die Schufa veröffentlicht nicht im Detail, welche konkreten Daten neben offensichtlichen Negativmerkmalen wie Privatinsolvenz oder Mahnverfahren in die Berechnung des Score-Wertes einfließen und wie diese gewichtet werden.
Klägerin erhielt wegen Schufa-Score keinen Kredit
Verbraucherinnen und Verbraucher haben keine genaue Vorstellung davon, wie ihr Score-Wert entsteht, obwohl dieser eine wichtige Rolle bei der Kreditvergabe spielen kann. Das war der Auslöser für die ursprüngliche Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Dort hatte eine Frau Klage gegen die Schufa eingereicht, weil sie aufgrund ihres schlechten Score-Wertes keinen Kredit erhalten hatte. Die Wiesbadener Richter legten daraufhin dem obersten Gericht in der EU die Frage vor, ob die Geschäftspraxis der Schufa mit den europäischen Datenschutzstandards vereinbar sei.
Automatisierte Entscheidungen verstoßen gegen die DSGVO
Die EuGH-Richter stellten zunächst klar, dass das Schufa-Scoring gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn der Score-Wert die alleinige oder überwiegende Grundlage einer Kreditentscheidung ist.
Allerdings kann die automatisierte Kreditentscheidung auf Basis des Schufa-Scores erlaubt sein, wenn der nationale Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung erlassen hat – und dies ist in Deutschland der Fall. Im nächsten Schritt muss nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden prüfen, ob die Regelung im Bundesdatenschutzgesetz den EU-Anforderungen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Gesetzgeber nachbessern.
Schufa sieht wenig Handlungsbedarf
Aus Sicht der Schufa spricht das EuGH-Urteil jedoch nicht gegen die gängige Praxis der Kreditvergabe. "Die große Mehrheit unserer Kunden kann Schufa-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen", sagt Schufa-Vorstand Ole Schröder. Laut einer Umfrage würden die meisten Banken den Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für die Genehmigung von Kreditanfragen verwenden.
Abhängig vom weiteren Verlauf des Prozesses sieht die Schufa die Banken in der Pflicht. Wenn ein Geldinstitut automatisierte Kreditentscheidungen auf Basis des Schufa-Scores treffe, könnte es sich absichern, indem es sich dieses Verfahren vorab von den Kreditsuchenden genehmigen lasse, heißt es sinngemäß in der Stellungnahme der Schufa.