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Der Gesundheitsfonds sorgt seit seiner Einführung im Jahr 2009 für eine gerechte Verteilung der Krankenkassenbeiträge. Alle Beiträge, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen, sowie ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss gelangen zunächst in den Fonds. Von dort aus wird das Geld den Krankenkassen nach bestimmten Regeln zugeteilt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Versicherten den gleichen Beitragssatz zahlen und die Krankenkassen wirtschaftlich gut aufgestellt bleiben. Bei Verivox erfahren Interessierte mehr über den Gesundheitsfonds und seine Funktion.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Gesundheitsfonds?
  3. Wer zahlt in den Gesundheitsfonds ein?
  4. Wann sind Zusatzbeiträge fällig?
  5. Welche Rolle spielt der Risikostrukturausgleich?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesundheitsfonds sorgt für eine gerechte Verteilung der Krankenversicherungsbeiträge auf die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Der Gesundheitsfonds speist sich aus den Beitragszahlungen der Versicherten sowie einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro.
  • Der Risikostrukturausgleich stellt sicher, dass Kassen mit vielen Mitgliedern mit hohem Morbiditätsrisiko nicht benachteiligt werden.

Was ist der Gesundheitsfonds?

Der Gesundheitsfonds als Modell zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Seitdem legt die Bundesregierung die Summe fest, die die einzelnen Krankenkassen jeweils erhalten. Die Idee dazu lieferte der Finanzwissenschaftler Wolfram F. Richter. Ihre Umsetzung wurde bereits im Februar 2007 beschlossen, als das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) in Kraft trat. Ursprünglich sollte auch die private Krankenversicherung mit einbezogen werden.

Ziel des Gesundheitsfonds ist es, die Beiträge der Versicherten so auf die Krankenkassen zu verteilen, dass sie die Versorgung ihrer Mitglieder sicherstellen können und keine von ihnen im Nachteil ist. Deshalb gibt es einen Risikoausgleich: Die Kassen erhalten neben einer Grundpauschale verschiedene Zu- und Abschläge, die Alter, Geschlecht, bestimmte Erkrankungen und das Einkommen der Versicherten berücksichtigen. Reichen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds einer Krankenkasse zur Bedarfsdeckung nicht aus, kann sie einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, den ihre Mitglieder direkt an sie zahlen. So kann sich der einheitliche Beitragssatz je nach Kasse erhöhen.

Wer zahlt in den Gesundheitsfonds ein?

Der Gesundheitsfonds stellt mithilfe der Beitragszahlungen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen sicher. Der einheitliche Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent vom monatlichen Bruttoentgelt, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent. Beitragspflichtig sind auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2018 bei 53.100 Euro aus jährlichen Einkünften.

Der Bundeszuschuss wird jährlich in den Gesundheitsfonds eingezahlt. Er stammt aus Steuermitteln und dient der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Dazu gehören beispielsweise die Familienversicherung, bei der Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert sind, oder Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft. Seit 2015 beträgt der Bundeszuschuss jährlich 14,5 Milliarden Euro.

Wann sind Zusatzbeiträge fällig?

Kann eine Krankenkasse ihre Ausgaben mit der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht vollständig decken, hat sie die Möglichkeit, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Diesen zahlen die Mitglieder direkt an die Krankenkasse. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt 2018 je nach Krankenkasse zwischen 0,3 und 1,7 Prozent, im Durchschnitt sind von den Versicherten 0,9 Prozent zusätzlich zu zahlen. Fast jede gesetzliche Krankenkasse erhebt inzwischen einen Zusatzbeitrag, der ab dem 1. Januar 2019 wie der einheitliche Beitragssatz jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden wird.

Welche Rolle spielt der Risikostrukturausgleich?

Der Risikostrukturausgleich soll sicherstellen, dass auch solche Krankenkassen ihren Bedarf decken können, die viele ältere, krankheitsgefährdete oder bereits kranke Mitglieder haben. Er spielt damit eine wichtige Rolle für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten Zuschläge für Mitglieder mit einem hohen und Abschläge für solche mit einem niedrigen Morbiditätsrisiko. Die Risikokriterien sind Alter, Geschlecht, gegebenenfalls der Bezug einer Erwerbsminderungsrente sowie insgesamt 80 Krankheiten, die den Bedarf eines Versicherten signifikant erhöhen können.

Zum Beispiel würde die Krankenkasse für eine junge, gesunde Frau eine um die Abschläge für Geschlecht und Alter verminderte Grundpauschale erhalten. Ein Rentner hingegen, der an Prostatakrebs leidet, würde einen Zuschlag auf die Grundpauschale verursachen. Die Höhe der Zu- und Abschläge wird mittels 152 Risikogruppen definiert. Davon sind 40 Alters- und Geschlechtsgruppen (AGG), 6 Erwerbsminderungsgruppen (EMG) und 106 hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMG).

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