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Wann zahlt die Kaskoversicherung eine Neupreisentschädigung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Nach einem Unfall ersetzt die Kaskoversicherung oft nur den Wiederbeschaffungswert eines Autos. Manche Tarife enthalten eine Neupreisentschädigung. Doch es kommt aufs Kleingedruckte an, was die Versicherung wirklich bezahlt.

Ob eine Vollkaskoversicherung nach einem Unfall eine Entschädigung in Höhe des Neupreises zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Zeitpunkt der Erstzulassung spielt bei der Regulierung auch der tatsächliche Schaden am Fahrzeug eine Rolle.

Ausschlaggebend ist etwa, ob ein Totalschaden vorlag. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 96/21). Im Zweifel sind aber die vereinbarten Versicherungsbedingungen entscheidend, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Klage auf Neupreisentschädigung

Der Versicherer versprach vertraglich, im Schadensfall anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis zu zahlen. Voraussetzung dafür: innerhalb von drei Jahren nach der Erstzulassung tritt ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeugs ein.

Laut den Versicherungsbedingungen liegt nur ein Totalschaden vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Doch die Kosten wichen deutlich voneinander ab: Die Reparatur lag bei knapp über 17.000 Euro, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs hingegen bei 22.500 Euro.

Aus Sicht des Klägers lag aber zumindest ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Daher beanspruchte er den Neupreis.

Versicherung bekommt Recht

Das Gericht orientierte sich am Kleingedruckten, also den Versicherungsbedingungen. Demnach gebe es die Entschädigung in Höhe des Neupreises nur bei Totalschaden. Da die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen haben, lag in diesem Fall kein Totalschaden vor. Die Klage scheiterte. Der Kläger hat also keinen Anspruch auf eine Neupreisentschädigung.