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So teuer kann Schnee für Autofahrer werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Viel Schnee auf den Straßen kann Autofahrern zu schaffen machen - und im Zweifel auch ins Geld gehen. Denn wer sich nicht an einige Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen, warnt der ADAC.

Die Scheiben und Außenspiegel am Auto zum Beispiel müssen bei eisiger Witterung freigekratzt werden - nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufen zu lassen, erläutert der Automobilclub. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Außerdem müssen Fahrzeuge komplett vom Schnee befreit werden, auch hier drohen sonst Bußgelder. 5 Euro kostet ein vom Schnee bedecktes Kennzeichen, bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es 10, bei einem verschneiten Fahrzeugdach sogar bis zu 80 Euro.

Verschneite Verkehrsschilder sind nicht automatisch ungültig

Sind Verkehrsschilder zugeschneit, aber anhand ihrer Form noch erkennbar, so bleiben sie gültig. Beim achteckigen Vorfahrtsschild ist das einfach. Zum Beispiel runde Zeichen dagegen können mehrere Bedeutungen haben - sind sie zugeschneit oder stark verdreckt, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer sie befolgen.

Wird ein Autofahrer geblitzt, muss er den Angaben zufolge allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann ein Wettergutachten vorzulegen, das es kostenpflichtig beim Wetterdienst gibt.

Ortskundige wiederum, die zum Beispiel die lokal vorgeschriebenen Geschwindigkeiten kennen, müssen sich auch ohne gut lesbares Schild daran halten. Wer zum Beispiel auf seinem üblichen Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich nicht auf zugeschneite Schilder berufen.

Kein Bußgeld bei zugeschneitem Parkausweis

Wird das Auto während des Einkaufs zugeschneit und sind somit korrekt hinter der Frontscheibe platzierte Parkausweise oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.