Wildunfall: Versicherungsschutz bei Wildschaden
Wildunfallschutz kurz erklärt
- Bei Wildunfall leistet die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Auto. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den eigenen Fahrzeugschaden nicht.
- Die Teilkasko reguliert Wildschäden ohne Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
- Bei einer Regulierung über die Vollkasko kann die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und der Versicherungsbeitrag steigen.
- Viele Tarife versichern nur Zusammenstöße mit Haarwild. Eine erweiterte Wildschadenklausel kann auch Schäden durch weitere Wild-, Haus- und Nutztiere abdecken.
- Für die Schadensregulierung brauchen Sie einen Nachweis des Wildunfalls, zum Beispiel eine Wildunfallbescheinigung, einen Polizeibericht oder eine aussagekräftige Fotodokumentation.
- Welche Versicherung zahlt?
- Teilkasko bei Wildunfall
- Vollkasko bei Wildunfall
- Ausweichmanöver: Zahlt die Versicherung?
- Wildschaden melden
- Wildunfälle vermeiden
- Richtiges Verhalten am Unfallort
- Checklisten & Vorlagen
- Sonderkündigungsrecht
Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei einem versicherten Wildunfall den Schaden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus auch selbst verursachte Unfallschäden, etwa wenn Sie einem Tier ausweichen. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Ob Teilkasko oder Vollkasko zahlt, hängt davon ab, wie der Wildschaden entstanden ist. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
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Schadenfall
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Teilkasko
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Vollkasko
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|---|---|---|
| Zusammenstoß mit einem versicherten Tier während der Fahrt | ✓ | ✓ |
| Zusammenstoß mit einem nicht versicherten Tier | ✗ | ✓ |
| Schaden durch Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Wildunfalls | ✓* | ✓ |
| Wildtier beschädigt ein parkendes Auto | ✗** | ✓ |
* Die Teilkasko übernimmt einen Schaden durch ein Ausweichmanöver nur unter bestimmten Voraussetzungen.
** Nur bei Tarifen mit erweiterter Wildschadenklausel versichert.
Welche Tiere sind über die Teilkasko versichert?
In Standardtarifen sind meist Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Dazu zählen unter anderem:
- Rehe
- Hirsche
- Wildschweine
- Füchse
- Hasen
- Luchse
- Wildkatzen
Viele Versicherer erweitern den Schutz inzwischen auf weitere Tierarten oder Tiere aller Art. Dazu können je nach Tarif beispielsweise Hunde, Katzen, Pferde, Rinder oder Vögel gehören. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen.
Teilkaskoversicherung bei Wildunfall
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto nach einem Wildunfall, wenn der Zusammenstoß vom Versicherungsschutz umfasst ist. Je nach Tarif sind neben Haarwild auch weitere Tierarten oder Tiere aller Art versichert.
Was ist die "erweiterte Wildschadenklausel"?
Viele Kfz-Versicherungen enthalten heute eine erweiterte Wildschadenklausel. Dadurch sind nicht nur Zusammenstöße mit Haarwild, sondern je nach Tarif auch Schäden durch weitere Wild-, Haus- und Nutztiere versichert.
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, da sich der Leistungsumfang je nach Anbieter unterscheiden kann.
Was zahlt die Teilkaskoversicherung bei einem Wildunfall?

Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie diesen Betrag selbst. Liegen die Reparaturkosten darunter, erfolgt keine Erstattung durch die Versicherung.
Wildschäden liegen häufig über der Selbstbeteiligung
Die durchschnittliche Schadenhöhe bei Wildunfällen lag 2024 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei rund 4.100 Euro. Damit übersteigen viele Wildschäden die übliche Selbstbeteiligung.
Steigt nach einem Wildunfall die Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Reguliert die Teilkaskoversicherung den Wildschaden, hat das keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ihr Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch in der Regel nicht.
Vollkaskoversicherung bei Wildunfall
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus auch selbst verursachte Unfallschäden. Sie kann deshalb beispielsweise leisten, wenn ein Schaden nach einem Ausweichmanöver nicht von der Teilkasko übernommen wird oder ein Wildtier ein parkendes Auto beschädigt.
Ändert sich die SF-Klasse bei Regulierung über die Vollkasko?
Reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden, wird dieser als Vollkaskoschaden gewertet. Das kann zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führen und Ihren Versicherungsbeitrag erhöhen.
Mit einem vereinbarten Schadenfreiheitsrabattschutz bleibt Ihre SF-Klasse trotz Regulierung erhalten – diesen Zusatz bieten viele Versicherer optional an.
Zahlt die Versicherung auch bei einem Ausweichmanöver?
Nicht jeder Wildunfall endet mit einem Zusammenstoß. Wird Ihr Auto bei einem Ausweichmanöver beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
Wann zahlt die Teilkasko nach einem Ausweichmanöver?
Weichen Sie einem größeren Tier aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, kann die Teilkasko den Schaden übernehmen. Voraussetzung ist, dass sich die konkrete Gefahr durch das Wildtier nachweisen lässt und das Ausweichmanöver angemessen war.
Anders kann es sein, wenn Sie wegen eines Kleintiers stark ausweichen oder bremsen und dadurch einen schweren Unfall verursachen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung ablehnen oder Gerichte bewerten das Ausweichmanöver als unverhältnismäßig.
Beispiel: Weichen Sie einem Igel aus und prallen gegen einen Baum, kann das Ausweichmanöver als unverhältnismäßig bewertet werden.
Tier möglicherweise gestreift?
Sind Sie unsicher, ob Sie ein Wildtier berührt oder verletzt haben, informieren Sie vorsorglich die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. So kann das Tier gesucht und versorgt werden. Gleichzeitig lässt sich der Unfall besser dokumentieren.
Wildschaden der Versicherung melden
Melden Sie den Wildunfall Ihrer Kfz-Versicherung möglichst zeitnah – telefonisch, online oder über die Schaden-App Ihres Versicherers. Je schneller Sie den Schaden melden, desto schneller kann die Regulierung beginnen.
Für die Schadenmeldung benötigen Versicherer in der Regel:
- Angaben zum Unfallhergang
- Fotos vom Schaden und Unfallort
- eine Wildunfallbescheinigung oder einen Polizeibericht
- bei Bedarf weitere Unterlagen, beispielsweise einen Kostenvoranschlag der Werkstatt
Die Wildunfallbescheinigung bestätigt den Zusammenstoß mit einem Wildtier und dient als Nachweis für die Versicherung. Sie wird in der Regel von der Polizei oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten ausgestellt.
Wildunfälle vermeiden
Wildunfälle lassen sich nicht immer verhindern. Mit einer angepassten Fahrweise können Sie das Risiko jedoch deutlich reduzieren:
- Geschwindigkeit reduzieren, besonders in der Dämmerung sowie an Strecken mit Wildwechsel.
- Kontrolliert bremsen und das Lenkrad festhalten, wenn ein Tier auf die Fahrbahn läuft.
- Riskante Ausweichmanöver vermeiden. Sie führen häufig zu schwereren Unfällen als der Zusammenstoß mit dem Tier.
- Fernlicht abblenden und hupen, damit das Wild nicht geblendet wird und die Fahrbahn verlassen kann.
- Mit weiteren Tieren rechnen. Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs.

Bremsweg nicht unterschätzen
Bereits bei Tempo 80 reicht die Strecke oft nicht aus, um vor einem plötzlich auftauchenden Wildtier vollständig zum Stehen zu kommen. Reduzieren Sie deshalb an Wildwechsel-Strecken frühzeitig Ihre Geschwindigkeit.
Ist ein Zusammenstoß mit einem größeren Wildtier nicht mehr zu vermeiden, sollten Sie kontrolliert voll bremsen und das Lenkrad festhalten.

Nach einem Wildunfall: Richtiges Verhalten am Unfallort
- Unfallstelle absichern
Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr. - Verletzten helfen
Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. - Polizei informieren
Verständigen Sie möglichst die Polizei. Sie dokumentiert den Wildunfall und informiert bei Bedarf den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder Revierförster. - Wildtier nicht anfassen
Verletzte Wildtiere können unberechenbar reagieren. Berühren Sie das Tier nicht und nehmen Sie es nicht mit. Ist das Tier geflüchtet, informieren Sie trotzdem die Polizei. - Unfall dokumentieren
Fotografieren Sie den Unfallort, das Fahrzeug und – wenn gefahrlos möglich – das Wildtier. Lassen Sie sich möglichst eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Sie dient als wichtiger Nachweis für die Versicherung. - Kontaktdaten austauschen
Sind weitere Fahrzeuge beteiligt oder gibt es Zeugen, notieren Sie die Kontaktdaten. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, organisieren Sie einen Abschleppdienst. - Versicherung informieren
Melden Sie den Wildunfall möglichst zeitnah Ihrer Kfz-Versicherung und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Sonderkündigungsrecht nach einem Wildunfall
Reguliert Ihre Kfz-Versicherung den Wildschaden, können Sie den Vertrag in der Regel außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen.
Unabhängig davon lohnt es sich, regelmäßig die Tarife zu vergleichen. Viele Versicherer bieten inzwischen einen erweiterten Schutz bei Tierunfällen an, ohne dass sich der Beitrag wesentlich erhöht.