Wir lieben Cookies

Mit dem Klick auf „Geht klar“ ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. So können wir Ihnen bei unseren Partnern personalisierte Werbung und passende Angebote anzeigen. Über „Anpassen" können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Alles ablehnen“ werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Wildunfall: Versicherungsschutz bei Wildschaden

Wildunfallschutz kurz erklärt

  • Bei Wildunfall leistet die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Auto. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den eigenen Fahrzeugschaden nicht.
  • Die Teilkasko reguliert Wildschäden ohne Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
  • Bei einer Regulierung über die Vollkasko kann die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und der Versicherungsbeitrag steigen.
  • Viele Tarife versichern nur Zusammenstöße mit Haarwild. Eine erweiterte Wildschadenklausel kann auch Schäden durch weitere Wild-, Haus- und Nutztiere abdecken.
  • Für die Schadensregulierung brauchen Sie einen Nachweis des Wildunfalls, zum Beispiel eine Wildunfallbescheinigung, einen Polizeibericht oder eine aussagekräftige Fotodokumentation.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Versicherung zahlt?
  2. Teilkasko bei Wildunfall
  3. Vollkasko bei Wildunfall
  4. Ausweichmanöver: Zahlt die Versicherung?
  5. Wildschaden melden
  6. Wildunfälle vermeiden
  7. Richtiges Verhalten am Unfallort
  8. Checklisten & Vorlagen
  9. Sonderkündigungsrecht

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei einem versicherten Wildunfall den Schaden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus auch selbst verursachte Unfallschäden, etwa wenn Sie einem Tier ausweichen. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Ob Teilkasko oder Vollkasko zahlt, hängt davon ab, wie der Wildschaden entstanden ist. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Schadenfall
Teilkasko
Vollkasko
Zusammenstoß mit einem versicherten Tier während der Fahrt
Zusammenstoß mit einem nicht versicherten Tier
Schaden durch Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Wildunfalls ✓*
Wildtier beschädigt ein parkendes Auto ✗**

* Die Teilkasko übernimmt einen Schaden durch ein Ausweichmanöver nur unter bestimmten Voraussetzungen.
** Nur bei Tarifen mit erweiterter Wildschadenklausel versichert.

Welche Tiere sind über die Teilkasko versichert?

In Standardtarifen sind meist Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Dazu zählen unter anderem:

  • Rehe
  • Hirsche
  • Wildschweine
  • Füchse
  • Hasen
  • Luchse
  • Wildkatzen

Viele Versicherer erweitern den Schutz inzwischen auf weitere Tierarten oder Tiere aller Art. Dazu können je nach Tarif beispielsweise Hunde, Katzen, Pferde, Rinder oder Vögel gehören. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen.

Teilkaskoversicherung bei Wildunfall

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto nach einem Wildunfall, wenn der Zusammenstoß vom Versicherungsschutz umfasst ist. Je nach Tarif sind neben Haarwild auch weitere Tierarten oder Tiere aller Art versichert.

Was ist die "erweiterte Wildschadenklausel"?

Viele Kfz-Versicherungen enthalten heute eine erweiterte Wildschadenklausel. Dadurch sind nicht nur Zusammenstöße mit Haarwild, sondern je nach Tarif auch Schäden durch weitere Wild-, Haus- und Nutztiere versichert.

Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, da sich der Leistungsumfang je nach Anbieter unterscheiden kann.

Was zahlt die Teilkaskoversicherung bei einem Wildunfall?

WildunfallDie Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Je nach Tarif ersetzen Versicherer bei neueren Fahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum auch den Neu- oder Kaufpreis.

Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie diesen Betrag selbst. Liegen die Reparaturkosten darunter, erfolgt keine Erstattung durch die Versicherung.

Wildschäden liegen häufig über der Selbstbeteiligung

Die durchschnittliche Schadenhöhe bei Wildunfällen lag 2024 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei rund 4.100 Euro. Damit übersteigen viele Wildschäden die übliche Selbstbeteiligung.

Steigt nach einem Wildunfall die Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Reguliert die Teilkaskoversicherung den Wildschaden, hat das keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ihr Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch in der Regel nicht.

Vollkaskoversicherung bei Wildunfall

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus auch selbst verursachte Unfallschäden. Sie kann deshalb beispielsweise leisten, wenn ein Schaden nach einem Ausweichmanöver nicht von der Teilkasko übernommen wird oder ein Wildtier ein parkendes Auto beschädigt.

Ändert sich die SF-Klasse bei Regulierung über die Vollkasko?

Reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden, wird dieser als Vollkaskoschaden gewertet. Das kann zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führen und Ihren Versicherungsbeitrag erhöhen.

Mit einem vereinbarten Schadenfreiheitsrabattschutz bleibt Ihre SF-Klasse trotz Regulierung erhalten – diesen Zusatz bieten viele Versicherer optional an.

Zahlt die Versicherung auch bei einem Ausweichmanöver?

Nicht jeder Wildunfall endet mit einem Zusammenstoß. Wird Ihr Auto bei einem Ausweichmanöver beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.

Wann zahlt die Teilkasko nach einem Ausweichmanöver?

Weichen Sie einem größeren Tier aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, kann die Teilkasko den Schaden übernehmen. Voraussetzung ist, dass sich die konkrete Gefahr durch das Wildtier nachweisen lässt und das Ausweichmanöver angemessen war.

Anders kann es sein, wenn Sie wegen eines Kleintiers stark ausweichen oder bremsen und dadurch einen schweren Unfall verursachen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung ablehnen oder Gerichte bewerten das Ausweichmanöver als unverhältnismäßig.

Beispiel: Weichen Sie einem Igel aus und prallen gegen einen Baum, kann das Ausweichmanöver als unverhältnismäßig bewertet werden.

Tier möglicherweise gestreift?

Sind Sie unsicher, ob Sie ein Wildtier berührt oder verletzt haben, informieren Sie vorsorglich die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. So kann das Tier gesucht und versorgt werden. Gleichzeitig lässt sich der Unfall besser dokumentieren.

Wildschaden der Versicherung melden

Melden Sie den Wildunfall Ihrer Kfz-Versicherung möglichst zeitnah – telefonisch, online oder über die Schaden-App Ihres Versicherers. Je schneller Sie den Schaden melden, desto schneller kann die Regulierung beginnen.

Für die Schadenmeldung benötigen Versicherer in der Regel:

  • Angaben zum Unfallhergang
  • Fotos vom Schaden und Unfallort
  • eine Wildunfallbescheinigung oder einen Polizeibericht
  • bei Bedarf weitere Unterlagen, beispielsweise einen Kostenvoranschlag der Werkstatt

Die Wildunfallbescheinigung bestätigt den Zusammenstoß mit einem Wildtier und dient als Nachweis für die Versicherung. Sie wird in der Regel von der Polizei oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten ausgestellt.

Wildunfälle vermeiden

Wildunfälle lassen sich nicht immer verhindern. Mit einer angepassten Fahrweise können Sie das Risiko jedoch deutlich reduzieren:

  • Geschwindigkeit reduzieren, besonders in der Dämmerung sowie an Strecken mit Wildwechsel.
  • Kontrolliert bremsen und das Lenkrad festhalten, wenn ein Tier auf die Fahrbahn läuft.
  • Riskante Ausweichmanöver vermeiden. Sie führen häufig zu schwereren Unfällen als der Zusammenstoß mit dem Tier.
  • Fernlicht abblenden und hupen, damit das Wild nicht geblendet wird und die Fahrbahn verlassen kann.
  • Mit weiteren Tieren rechnen. Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs.

Wildunfälle in Deutschland

Bremsweg nicht unterschätzen

Bereits bei Tempo 80 reicht die Strecke oft nicht aus, um vor einem plötzlich auftauchenden Wildtier vollständig zum Stehen zu kommen. Reduzieren Sie deshalb an Wildwechsel-Strecken frühzeitig Ihre Geschwindigkeit.

Ist ein Zusammenstoß mit einem größeren Wildtier nicht mehr zu vermeiden, sollten Sie kontrolliert voll bremsen und das Lenkrad festhalten.

Anhalteweg bei Wildunfall

Nach einem Wildunfall: Richtiges Verhalten am Unfallort

  1. Unfallstelle absichern
    Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.
  2. Verletzten helfen
    Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
  3. Polizei informieren
    Verständigen Sie möglichst die Polizei. Sie dokumentiert den Wildunfall und informiert bei Bedarf den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder Revierförster.
  4. Wildtier nicht anfassen
    Verletzte Wildtiere können unberechenbar reagieren. Berühren Sie das Tier nicht und nehmen Sie es nicht mit. Ist das Tier geflüchtet, informieren Sie trotzdem die Polizei.
  5. Unfall dokumentieren
    Fotografieren Sie den Unfallort, das Fahrzeug und – wenn gefahrlos möglich – das Wildtier. Lassen Sie sich möglichst eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Sie dient als wichtiger Nachweis für die Versicherung.
  6. Kontaktdaten austauschen
    Sind weitere Fahrzeuge beteiligt oder gibt es Zeugen, notieren Sie die Kontaktdaten. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, organisieren Sie einen Abschleppdienst.
  7. Versicherung informieren
    Melden Sie den Wildunfall möglichst zeitnah Ihrer Kfz-Versicherung und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.

Kostenlose Vorlagen: Download

Hier laden Sie sich unsere kostenlosen Checklisten zum Thema Wildunfall sowie Muster für die Schadensregulierung einfach herunter.

Sonderkündigungsrecht nach einem Wildunfall

Reguliert Ihre Kfz-Versicherung den Wildschaden, können Sie den Vertrag in der Regel außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen.

Unabhängig davon lohnt es sich, regelmäßig die Tarife zu vergleichen. Viele Versicherer bieten inzwischen einen erweiterten Schutz bei Tierunfällen an, ohne dass sich der Beitrag wesentlich erhöht.

Kfz-Versicherung vergleichen

Christine Merkler

Geschrieben von:
Christine Merkler, Senior Online Redakteur

Stand: 05.08.2026

Weitere interessante Themen

Schadenfreiheitsklasse

Autoschaden: So verhalten Sie sich richtig

Von der Schadensmeldung bis zur Regulierung: Wir erklären, wie Sie bei einem Kfz-Schaden richtig vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Autoschaden: So verhalten Sie sich richtig

Checkliste

Kfz-Steuer

Unfallkosten nach Autounfall steuerlich absetzen

Unfallkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Wann und wie das geht, erfahren Sie hier.

Unfallkosten nach Autounfall steuerlich absetzen

Mehr dazu

Kfz-Gutachten

Unfallgutachten

Was kostet ein Unfallgutachten für die Kfz-Versicherung? Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten? Einen Überblick dazu finden Sie hier.

Unfallgutachten

Mehr dazu