Deckungskarte: Jetzt bei Abschluss online beantragen

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1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
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FINANZTIP(10/2022): Top-Preise bei Verivox
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2022)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox am häufigsten Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.

FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2022)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox am häufigsten Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.

Berechnet anhand von
Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB
Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 30.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, selbst bewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise.
Volkswagen UP! (0603 / BGV), Erstzulassung 04/2017, Versicherungsbeginn 01.10.2022
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH, September 2022
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
- Deckungskarte: Was ist das?
- eVB löst Deckungskarte ab
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Deckungskarte wurde von der eVB-Nummer abgelöst.
- Zulassungsstellen können Dank eVB schneller prüfen, ob ein Versicherungsschutz vorliegt.
- Sie erhalten die eVB-Nummer automatisch bei Abschluss einer neuen Versicherung.
Deckungskarte: Was ist das?
Wer in Deutschland ein Fahrzeug an- bzw. ummelden möchte, muss gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen, dass ein (vorläufiger) Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht besteht. Bis zum Februar 2008 erfolgte dieser Nachweis mittels einer Deckungskarte, die der Versicherer in Papierform bereitgestellt hat.
Darin bestätigte der Versicherer seine Absicht, ein Versicherungsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer einzugehen. Sobald das Fahrzeug angemeldet ist, besteht eine vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) hat die Deckungskarte abgelöst
Inzwischen wurde dieses manuelle Vorgehen von der eVB-Nummer abgelöst. Das hat den Vorteil, dass Zulassungen schneller abgewickelt werden können, da das manuelle Eintippen der Daten durch den Sachbearbeiter entfällt. Er kann nun ganz einfach anhand einer Zahlenfolge online prüfen, ob Versicherungsschutz für das anzumeldende Fahrzeug besteht.
Daten einfach elektronisch abrufen
An das Abrufverfahren zur eBV sind alle in Deutschland tätigen Zulassungsbehörden angeschlossen. Die zur Zulassung erforderlichen Daten können so elektronisch abgerufen werden. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Versicherungsnehmer gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass das Fahrzeug über einen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht verfügt.
So erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung
Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, der erhält die eVB-Nummer automatisch vom Versicherer per Mail oder per Post zugesandt. Mit dieser Nummer können Sie nun wie gewohnt die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.