Welche Äußerungen im Internet haben rechtliche Folgen?
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Wenn man im Netz falsche Behauptungen oder wilde Spekulationen über andere verbreitet, muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn Vorverurteilungen in einem Aufruf zur Lynchjustiz gipfeln. Der Berliner Rechtsanwalt Nikolai Venn, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), erklärt, welche Äußerungen im Netz rechtliche Folgen haben können.
Üble Nachrede und Verleumdung
So ist nicht nur der Aufruf zur Lynchjustiz strafbar: Negative Aussagen über andere bezeichnen Richter und Anwälte als üble Nachrede. Das kann der Vorwurf einer Straftat sein, sogenannte ehrenrührige Äußerungen wie "Mein Kollege ist faul" reichen dafür aber schon aus. Ist die Aussage sicher falsch, spricht man von Verleumdung.
Auch Beleidigungen können strafbar sein
Beleidigungen sind dagegen keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile, meistens im Zusammenhang mit Schimpfwörtern. Strafbar sind sie allerdings auch. Und auch ohne Straftat droht für negative Beiträge über andere Menschen immer rechtlicher Ärger, zum Beispiel durch eine zivilrechtliche Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Bestimmungen von Facebook und Co
Soziale Netzwerke haben für solche Fälle sogenannte Community Standards oder Nutzungsbedingungen. Facebook verbietet seinen Nutzern zum Beispiel nicht nur Gewaltandrohungen, sondern auch Aufforderungen und Verabredungen zu Gewalt, Mobbing und Hassreden. Wer dagegen verstößt, kann zum Beispiel sein Konto bei dem Netzwerk verlieren. Nutzer können Facebook mit dem Button "Missbrauch melden" auf Verstöße anderer Nutzer aufmerksam machen.