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Urlaub und Corona: Vor der Abreise richtig versichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Jahre 2020 und 2021 waren von der Coronapandemie geprägt. Gerade in den Sommermonaten, wenn die Reisezeit ansteht, gab es in diesen beiden Jahren eine große Unsicherheit bei den Bürgern in ganz Europa. Einreise- und Quarantänebestimmungen waren nicht einheitlich, wechselten häufig und warfen die Frage auf, wie man sich am Besten gegen Stornos oder Reiseverbote absichern kann. Einige Veranstalter boten zwar „Coronaklauseln“ bei Pauschalreisen an. Diese waren aber äußerst dürftig, Reisende blieben auf ihren Kosten sitzen. Die Problematik bezieht sich nicht nur auf Corona, sondern kann jederzeit im Rahmen einer Pandemie auftreten. Zum Glück gibt Versicherungen, die im Ernstfall den passenden Schutz bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Coronaklauseln in Reiseverträgen bieten keinen ausreichenden Schutz.
  • Bei Nichtantritt der Reise aufgrund von Quarantänevorgaben verfällt der Reisepreis.
  • Bei Reiserücktrittsversicherungen sollten genau die Bedingungen geprüft und verglichen werden.
  • Eine Auslandskrankenversicherung ist ein Muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union.

Coronaklausel: dünner Schutz im Ausland

Die Coronaklausel im Vertragswerk der Reiseanbieter simuliert zwar Sicherheit, aber ist im Ernstfall hinfällig. Diese Klausel im Vertrag besagt, dass der Reiseveranstalter im Fall einer Quarantäne während der Auslandsreise die Kosten für ein zusätzliches Hotelzimmer übernimmt. Lässt sich der Urlauber einen Tag vor Abflug testen, um in Deutschland einreisen zu können und ist positiv, hat er zunächst ein Problem. Der Reiseveranstalter würde in diesem Fall die Kosten für die notwendige Unterkunft im Gastland für die Dauer von vier Wochen übernehmen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Urlauber die Reise gar nicht erst antreten können. Angenommen, eine Familie hat Urlaub gebucht. Drei Tage vor der Abreise wird bekannt, dass es in der Kita des Kindes einen Coronafall gab. Das Kind muss jetzt zu Hause in Quarantäne bleiben, die Familie kann die Reise nicht antreten. Seitens des Reiseveranstalters ist kaum mit einer Erstattung zu rechnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen dies nicht vor. Die Jahre 2020 und 2021 haben die Branche zu sehr gebeutelt, als dass mit Kulanzregelungen zu rechnen ist.

In diesem Fall kann eine Reiserücktrittsversicherung hilfreich sein. Allerdings sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, welche Fristen und welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung gegeben sind. Das Amtsgericht München urteilte beispielsweise im Jahr 2015, dass der Tod des Ehepartners zwar eine psychische Belastung darstelle, aber keine schwerwiegende Erkrankung. Dazu kam, dass der Ehemann in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Policierung verstarb. Aufgrund dieser beiden Sachverhalte sei der Versicherer nicht in der Leistungspflicht. Als Erstes wird deutlich, dass ein Onlineantrag mit sofortiger Deckungszusage das Problem der zeitlichen Verzögerung ausschließt. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist ebenfalls ratsam. Die Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung ist marginal, kann aber vor einem Verlust im vier- oder fünfstelligen Bereich schützen.

Reisekrankenversicherung gehört unbedingt in das Gepäck

An einer Reisekrankenversicherung zu sparen, heißt, am falschen Ende zu sparen. Krankenversicherungsschutz besteht über die Sozialversicherungsabkommen nur innerhalb der Europäischen Union. In der Türkei, einem der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen, müssen Urlauber eine medizinische Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Gleiches gilt in Thailand oder den USA. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA kann den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Ein medizinisch notwendiger Rückflug aus Thailand liegt bei den Kosten im fünfstelligen Bereich.

Selbst Familienversicherungen sind für 20 Euro im Jahr erhältlich und sollten auf jeden Fall ein Teil der Reiseunterlagen sein. Auslandsreisekrankenversicherungen sind in zwei Varianten erhältlich. Entweder als Jahrespolice mit einer Gültigkeit für den Auslandsaufenthalt von jeweils vier oder sechs Wochen am Stück oder als Einmalpolice nur für den jeweiligen Aufenthalt. Der Vergleich verschiedener Policen sollte auch die Leistungen bei Pandemien generell, nicht nur bei Corona, berücksichtigen.

Auch bei Reisen innerhalb Europas lohnt sich eine Reisekrankenversicherung. Französische Ärzte beispielsweise stehen in dem Ruf, Ausländer nur als Privatpatienten gegen Bares zu behandeln. Wer in Deutschland über die langen Wartezeiten beim Arzt als Kassenpatient klagt, hat noch nicht in Italien auf einen Termin oder eine Behandlung gewartet. Privatpatienten sind auch auf hier klar im Vorteil.