Fahrraddiebstahl: Was ist jetzt zu tun?
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Für einen Fahrradbesitzer ist die Vorstellung, zum Abstellplatz seines Fahrrades zu kommen und diesen leer vorzufinden, ein Albtraum. Was ist bei einem Fahrraddiebstahl zu tun?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Fahrraddiebstahl muss unverzüglich Anzeige bei der Polizei unter Vorlage eines Eigentumsnachweises erstattet werden.
- Die Meldung an die Fahrradversicherung oder Hausratversicherung muss ebenfalls zeitnah erfolgen.
- Der sichtbar angebrachte Hinweis auf eine Codierung des Rades senkt das Diebstahlrisiko, da solche Räder nicht weiterzuverkaufen sind.
- Der Versicherungsschutz für das Fahrrad im Rahmen der Hausratversicherung lässt sich auf eine 24-Stundendeckung auch außerhalb der eigenen Wohnung erweitern.
Was muss ich bei einem Fahrraddiebstahl tun?
Zunächst muss der Eigentümer den Fahrraddiebstahl melden, und zwar möglichst sofort.
Als Erstes erfolgt die Diebstahlanzeige bei der Polizei. Idealerweise hat das Diebstahlopfer die Rahmennummer des Bikes zur Hand. Die Rechnung als Eigentumsnachweis sowie eine detaillierte Beschreibung des Fahrrades erleichtern den Prozess. Wurde das Fahrrad codiert, muss auch der Code angegeben werden. Die Polizei nimmt die Anzeige auf. Der Eigentümer des Fahrrades erhält die Kopie der Diebstahlsanzeige zur Vorlage bei der Versicherung.
Es empfiehlt sich, das gestohlene Fahrrad in einer Fahrraddiebstahl-Datenbank zu listen. Es bürgert sich immer mehr ein, dass Käufer gebrauchter Räder vor dem Kauf in einer solchen Datenbank nachschauen, ob es sich bei dem angebotenen Rad um Diebesgut handelt.
Fahrraddiebstahl-Versicherung: die Hausratpolice optimieren
Die Versicherung muss als Nächstes informiert werden. Ansprechpartner ist entweder die Hausratversicherung oder die reine Fahrradversicherung. Die Haftpflichtversicherung greift hier nicht.
Die Information der Versicherung kann vorab telefonisch erfolgen, damit ein Schadensvorgang angelegt werden kann. Im Nachgang muss dann die offizielle Schadensmeldung erfolgen.
Detaillierte Angaben
Es ist zwingend notwendig, genaue Angaben zur Aufbewahrung und zur Sicherung des Fahrrades zu machen. Einige Versicherungen verlangen, abhängig vom Preis des Rades, bestimmte Schlösser, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
Wichtig ist der Versicherungsort
Die klassische Fahrradversicherung im Rahmen der Hausratversicherung ersetzt bei Fahrraddiebstahl den Schaden, wenn das Rad von einem im Versicherungsschein genannten Versicherungsort gestohlen wurde. Dies kann nach einem Einbruchdiebstahl aus der Wohnung der Fall sein oder nach einem Einbruchdiebstahl im Keller.
Auf Nachtzeitklausel achten
Manche Versicherer verweisen in ihren Bedingungen auf die Nachtzeitklausel. Diese besagt, dass der Versicherungsschutz nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gilt. Ausnahme: Das Rad wird in dieser Zeit benutzt.
Vor dem Hintergrund, dass diese Teilabsicherungen nur sehr unbefriedigend sind, empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung mit erweitertem Fahrraddiebstahlschutz zu wählen. Im Rahmen dieser Policen besteht Versicherungsschutz rund um die Uhr und auch außerhalb des Versicherungsortes.
Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
Der erste Schritt, um das Fahrrad vor Diebstahl zu schützen, ist, ein handelsübliches qualitativ gutes Schloss zu verwenden. Dünne Drahtschlösser lassen sich leicht mit einem Bolzenschneider durchtrennen, stellen also kein echtes Hindernis dar. Schlösser aus massivem Stahl sind die bessere Lösung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, das Fahrrad nicht einfach abzuschließen, sondern an einem Zaun, einer Laterne oder einem Fahrradständer anzuschließen. Es ist inzwischen keine Seltenheit, dass Diebe mit einem Kleintransporter vorfahren und hochwertige Bikes einfach ein- oder aufladen und weiterfahren.
Der zweite Schritt, das Fahrrad zu sichern, ist eine Codierung. Der Hinweis auf die Codierung wird sichtbar auf dem Rad angebracht, und lässt sich nicht ohne Weiteres entfernen. Für potenzielle Diebe sind codierte Räder nicht weiterzuverkaufen, da sie nicht über den erforderlichen Eigentumsnachweis verfügen.
Wo werden in Deutschland die meisten Fahrräder gestohlen?
Unangefochtener Spitzenreiter in Deutschland in Bezug auf die Anzahl gestohlener Räder ist das Bundesland Bremen. 876 Räder pro 100.000 Einwohner wurden dort im Jahr 2020 entwendet, immerhin 50 weniger als im Vorjahr. Auf Platz zwei findet sich mit 789 gestohlenen Rädern je 100.000 Einwohnern Hamburg (656 im Jahr davor), und auf Platz drei rutschte Berlin von Rang zwei mit 752 gestohlenen Rädern pro 100.000 Einwohner nach 788 gestohlenen Bikes im Jahr 2019 ab.
Welche Strafen drohen bei einem Fahrraddiebstahl?
Die Höhe der Strafe richtet sich danach, welcher Straftatbestand bei einem Fahrraddiebstahl vorliegt. Die Rechtsprechung unterscheidet verschiedene Varianten.
§ 248b Absatz 1,2 Strafgesetzbuch (StGB) – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs: Dieser Paragraf sieht nur vor, dass ein Fahrrad gegen den Willen des Eigentümers benutzt, aber nicht gestohlen wurde. Es ist eine Geldstrafe oder ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren möglich.
§ 242 StGB – Diebstahl: Hier zielt die Rechtsprechung auf die gezielte widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums ab. Es sind Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahre möglich.
§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt vor, wenn die entwendete Sache durch Schutzvorrichtungen, beispielsweise ein Fahrradschloss, eben gegen die Entwendung gezielt geschützt werden sollte. Das Strafmaß liegt im Fall des besonders schweren Falles von Diebstahl zwischen drei Monaten und zehn Jahren Haft.