Kontosperrung: Was Verbraucher wissen müssen
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Eine Bank kann nicht willkürlich ein Konto sperren. Dazu müssen triftige Gründe vorliegen. Zum einen kann der Kontoinhaber oder die Inhaberin eine Kontosperrung verlangen. Zum anderen können auch Dritte darauf bestehen oder die Bank selbst hat einen Grund, das Konto eines Kunden oder einer Kundin zu sperren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kontosperrung kann vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin, der Bank selbst oder von Dritten verfügt werden.
- Die Ursachen können gestohlene Zugangsdaten oder das Vorliegen einer Straftat sein.
- Die Kontosperrung kann bei der Bank selbst oder über den Zentralen Notruf 116 116 erfolgen.
- Im Rahmen einer Kontosperrung sind keinerlei Verfügungen mehr möglich.
Konto selbst sperren lassen: Gründe und Vorgehen
Die Inhaber eines Kontos können ihr Konto selbst sperren lassen. Die Ursache liegt meist darin, dass die Girocard entwendet wurde oder verloren ging. Allerdings ist es in diesem Fall völlig ausreichend, die Karte zu sperren. Das Konto kann weiter mittels Überweisung oder der Partnerkarte genutzt werden.
Anders sieht es aus, wenn die Kontoinhaberin feststellt, dass ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking in die Hände Dritter fielen. Um einen Zugriff Cyberkrimineller zu verhindern, ist eine sofortige Kontosperrung notwendig.
Wie kann man das Konto sperren lassen?
Kontoinhaber können direkt die Bank kontaktieren. Darüber hinaus gibt es die bundeseinheitliche Sperr-Notrufnummer 116 116, aus dem Ausland mit der Vorwahl +49.
Wichtig ist, dass die Betroffenen für die Sperrung die IBAN bereithalten oder zumindest Kontonummer und Bankleitzahl. Für die Kartensperre ist die Kartennummer notwendig. Diese sollte also an anderer Stelle jederzeit griffbereit hinterlegt sein.
Dritte veranlassen die Kontosperrung
Es kann der Fall eintreten, dass bei einer Bank seitens Dritter die Aufforderung eingeht, das Konto eines Kunden oder einer Kundin zu sperren. Allerdings müssen dafür juristisch eindeutige Gründe vorliegen.
Ein Grund für die Forderung, ein Konto zu sperren, kann der Verdacht auf kriminelle Handlungen, beispielsweise Geldwäsche, sein. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft die auslösende Stelle.
Das Recht auf Kontosperrung besteht ebenso bei einer Zwangsvollstreckung. Allerdings wird hier vorausgesetzt, dass es zu einer Kontopfändung kommen wird.
Versterben der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin, ohne dass eine dritte Person über eine Kontovollmacht verfügt, erfolgt ebenfalls eine Kontosperre, bis die Verfügungsberechtigung geklärt ist. Das ist im Übrigen auch der Fall, wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, bei dem der oder die Überlebende nicht allein verfügen darf. In diesem Fall erfolgt die Sperrung, bis die Frage der Erbschaft und der Verfügungsberechtigung geklärt ist.
Kontosperre seitens der Bank
Für die Bank besteht ebenfalls die Möglichkeit, von sich aus ein Konto zu sperren. Verfügt die Bank, das Konto zu sperren, kann dies unterschiedliche Ursachen haben:
- Die Kontoführung weist Auffälligkeiten auf, beispielsweise nicht genehmigte Überziehungen.
- Kontoinhaber oder Kontoinhaberin geraten mit Kreditraten in den Rückstand.
- Wiederholte Fehleingabe der PIN oder auch TAN beim Onlinebanking.
- Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Kontos durch nicht befugte Dritte.
Was tun bei einer Kontosperrung?
Eine Kontosperrung, gleich, ob von der Bank oder einem Dritten veranlasst, geschieht nicht unangekündigt. Der Sperrung gehen Mahnungen voraus. Wem die Kontosperrung droht, sollte alle Hebel in Bewegung setzen, den offenen Betrag (meist der Grund für die Sperre) zu bezahlen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger ist ebenfalls unvermeidlich. Möglicherweise lässt sich in einem Gespräch ein Teilzahlungsmodus erarbeiten.