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Steuer, Geldscheine & Co.: Was ändert sich für Verbraucher im Mai?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | dpa/tmn

Berlin/Düsseldorf – Für Verbraucher gelten ab dem 1. Mai 2019 neue Regelungen. So haben sie zwei Monate länger Zeit, um ihre Steuererklärung abzugeben. Wer gerne bar bezahlt, wird demnächst neue Euro-Scheine in der Hand halten.

Bisher wühlten sich im Mai viele durch ihre Rechnungen, Belege und Steuerformulare: Denn bis Ende des Wonnemonats musste die Steuererklärung dem Finanzamt vorliegen. Doch ab diesem Jahr ist das anders. Dann haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit. Abgabeschluss für die Steuererklärung ist nun der 31. Juli.

Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Neue 100- und 200-Euro-Scheine kommen

Am 28. Mai kommen neue Euro-Scheine in den Umlauf. Nachdem es bereits überarbeitete Fünfer, Zehner, Zwanziger und Fünfziger gibt, sind jetzt die 100- und 200-Euro-Scheine dran. Die neuen Banknoten haben besondere Sicherheitsmerkmale. Kippt man den Schein, ändert sich zum Beispiel die Farbe der aufgedruckten Zahl.

Der größte Schein, der 500er, wird dagegen nicht mehr produziert. Wer noch welche unter dem Kopfkissen hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Sie bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein.

Mehrfachsteckdosen und Audiokabel sind Elektroschrott

Für die Entsorgung von sogenannten passiven Elektrogeräten gilt ab Mai ebenfalls eine neue Regelung. Dazu gehören gebrauchsfertige Vorrichtungen, die keine Funktion haben und den Strom lediglich durchleiten. Das sind beispielsweise Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen und Lichtschalter. Sie sind künftig für den Hausmüll tabu und müssen stattdessen als Elektroschrott entsorgt werden.

Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Bauteile wie etwa Kabel, Klemmen, Lampenfassungen, Steckdosen oder Stecker zum Einbau in ein Gerät. Sammelstellen für Elektroschrott finden Verbraucher bei der Stadt oder der Gemeinde sowie bei großen Elektrohändlern. Der Service ist kostenlos.

Kostendeckel für Auslandsgespräche greift ab Mitte Mai

Für Gespräche vom Heimatnetz innerhalb der EU in ein anderes EU-Nachbarland fielen bislang teils hohe Gebühren an. Ab 15. Mai 2019 tritt eine neue Regelung in Kraft. Auslandstelefonate dürfen dann nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten. Für eine SMS dürfen Anbieter nicht mehr als 6 Cent berechnen. Die Regelung gilt für Telefonate übers Handy oder vom Festnetz aus. Flatrates sind von der Regulierung ausgenommen.