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Kurzmitteilung

Eine Kurzmitteilung ist eine Textnachricht, die über das Mobilfunknetz an Handys beziehungsweise Smartphones gesendet wird. Der dazugehörige Dienst trägt den englischen Namen „Short Message Service“ – kurz SMS. Im deutschsprachigen Raum wird meist diese Abkürzung für die Kurzmitteilung selbst verwendet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Entstehungsgeschichte der Kurzmitteilung
  3. Hohe Bußgelder fürs Simsen am Steuer
  4. Kurzmitteilungen sorgen auch heute noch für Umsatz
  5. MMS: Die Nachfolgerin der SMS
  6. Messenger-Apps im Aufwand
  7. Vorsicht vor Werbe-SMS
  8. Verwandte Themen
  9. Jetzt Handytarife vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Kurzmitteilung (SMS = Short Message Service) wurde 1992 im britischen Vodafone-Netz versendet.
  • Eine SMS ist auf 160 Zeichen begrenzt und auch im Festnetz verfügbar.
  • In den letzten Jahren ist die Verwendung von SMS immer weiter zurückgegangen, da die meisten Menschen mittlerweile lieber auf Messenger-Apps zurückgreifen.

Die Entstehungsgeschichte der Kurzmitteilung

Ursprünglich fungierten die für Kurzmitteilungen verwendeten Übertragungskapazitäten als reiner technischer Reservepuffer. Die allererste SMS wurde am 3. Dezember 1992 von einem PC an ein Handy ins britische Vodafone-Netz versendet und enthielt den Text "Merry Christmas". Zunächst sollten Kurznachrichten in erster Linie dazu dienen, Mobilfunkkundinnen und -kunden zeitnah über Netzstörungen und Ähnliches zu informieren.

Handynutzerinnen und -nutzer konnten zwar ebenfalls recht früh von dem Dienst Gebrauch machen, die Kurzmitteilung entwickelte sich aber erst einige Jahre später vom Nebenprodukt zum beliebten Kommunikationsmittel, als die Anschaffungskosten für Handys ebenso wie die Mobilfunkpreise sanken. Bereits zu dieser Zeit etablierte sich im deutschen Sprachgebrauch das Verb "simsen" als Kurzform für "SMS versenden".

Die SMS-Abkürzungskultur

Das besondere an der Kommunikation über SMS ist die Kürze der Nachrichten. Wer mehr als 160 Zeichen eingibt, muss eine zweite Kurzmitteilung bezahlen. Daher hat sich eine ganz eigene Abkürzungskultur für Kurzmitteilungen entwickelt. Mitunter wirken SMS dadurch für Laien wie eine kryptische Aneinanderreihung von Zeichen. Doch wenn Sende- und Empfängerpartei über den gleichen Wortschatz inklusive Abkürzungen verfügen, passen in eine 160-Zeichen-SMS durchaus viele Informationen.

Dieses Prinzip wurde übrigens auch vom Micro-Bloggingdienst Twitter übernommen. Tweets waren ursprünglich auf eine Länge von nur 140 Zeichen begrenzt. Seit 2017 dürfen sich die Kurznachrichten aus bis zu 280 Zeichen zusammensetzen.

Hohe Bußgelder fürs Simsen am Steuer

Das Simsen während des Autofahrens wird in Deutschland mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt auf dem Flensburger Konto geahndet. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, fällt die Strafe noch höher aus und es wird zudem ein einmonatiges Fahrverbot erteilt.

Zwar untersagt das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich, unterwegs Kurzmitteilungen zu tippen und zu lesen. Es ist aber generell verboten, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um es zu benutzen. Das schließt das SMS-Schreiben mit ein.

Alternativ können sich Autofahrerinnen und -fahrer die SMS von ihrem Smartphone vorlesen lassen. Viele Mobilfunkgeräte besitzen eine entsprechende Funktion. Neuere Modelle bieten zudem die Option, Kurzmitteilungen zu diktieren. Beim iPhone hilft hier zum Beispiel die Sprachsteuerung "Siri".

Kurzmitteilungen sorgen auch heute noch für Umsatz

Mit der zunehmenden Verbreitung von Handys haben sich SMS innerhalb kürzester Zeit zu einem wahren Verkaufsschlager entwickelt. Da den Mobilfunkanbietern durch den Versand von Kurznachrichten nur geringe Kosten entstehen, lohnt sich das Geschäft mit SMS für sie sehr.

Zu Zeiten der D-Mark berechneten die Provider pro verschickter Kurzmitteilung in der Regel 39 Pfennige. Seit der Einführung des Euro liegt der Standardpreis für SMS bei 19 Cent. Es gibt aber auch zahlreich Tarife, in denen SMS nur fünf bis zehn Cent kosten. Darüber hinaus finden die Kurznachrichten auch als Abrechnungsoption im Micropayment-Bereich Verwendung, beispielsweise beim Televoting oder zur Bezahlung von Gewinnspielteilnahmen. Mit bis zu mehreren Euro können die Kosten pro SMS in diesem Segment jedoch deutlich höher ausfallen.

Seit 2012 gehen die Umsätze mit SMS jedoch zurück. Dafür ist vor allem die vermehrte Nutzung von Messengern wie WhatsApp und Telegram verantwortlich. Darüber hinaus beinhalten immer mehr Handytarife eine SMS-Flatrate.

Wer SMS über das Internet verschickt, kann Geld sparen

Im Internet lassen sich Webseiten ausfindig machen, auf denen sich SMS entweder kostenlos oder zu sehr günstigen Konditionen verschicken lassen. Kostenlose Anbieter stellen in der Regel aber nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung, weshalb nicht immer sicher ist, ob die Kurzmitteilung wirklich ankommt.

MMS: Die Nachfolgerin der SMS

Die MMS (Kurzform für Multimedia Messaging Service) stellt eine Weiterentwicklung der klassischen SMS dar. Diese ermöglicht es, Bilder und Video- sowie Audioclips in eine Kurzmitteilung zu integrieren, bevor die Nachricht an ein Smartphone oder eine E-Mail-Adresse verschickt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine MMS bis zu 1.000 Zeichen beinhalten kann.

Wichtiger Hinweis:

Telekom und Vodafone haben sich Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 von der MMS verabschiedet und bieten den Dienst in ihrem Netz nicht mehr an.

Messenger-Apps im Aufwand: SMS nicht mehr allzu häufig genutzt

Durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones und Datentarifen für mobiles Internet setzen immer mehr Nutzerinnen und Nutzer auf sogenannte Messenger-Apps. Als bekannte Vertreter in diesem Bereich gelten unter anderem WhatsApp und Telegram. Apps wie diese bieten eine Chatfunktion, über die sich Nachrichten verschicken lassen. Im Gegensatz zur SMS sind diese Instant Messages bis auf die eigentliche Internetnutzung kostenlos. Außerdem ist die Zeichenzahl nicht begrenzt.

Der Nachteil ist, dass sowohl auf dem Sende- als auch auf dem Empfangsgerät eine entsprechende Messenger-App installiert sein muss. Um Nachrichten via App übertragen zu können, ist außerdem eine Internetverbindung erforderlich. Aus diesen beiden Gründen sind Smartphone-Nutzerinnen und Nutzer in bestimmten Situationen immer noch auf die SMS angewiesen. Das wissen auch die Mobilfunkanbieter, die dieses Produkt deshalb weiterhin als Umsatztreiber behalten.

Vorsicht vor Werbe-SMS

Auf unerwünschte Werbe-SMS sollten Sie auf keinen Fall antworten. Derartige Werbebotschaften werden meist ungezielt an alle möglichen Handynummern versendet. Eine Rückmeldung zeigt den Firmen lediglich, dass eine Nummer tatsächlich in Benutzung ist – wodurch sie für die Absender nur noch wertvoller wird. Daher sollten Sie Werbe-SMS am besten einfach ignorieren.

Nehmen die unerwünschten Botschaften jedoch zu, empfiehlt es sich, den Inhalt zu notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg zu speichern. Gegebenenfalls können Sie gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchsetzen. Um herauszufinden, wer hinter den lästigen Werbebotschaften steckt, besteht zudem die Möglichkeit, sich an den Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur – die zuständige Aufsichtsbehörde – zu wenden.

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