Verluste bei der Geldanlage? Bis 15.12. bescheinigen lassen!
Stand: 22.10.2015
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Berlin - Wer sein Geld in mehreren Anlageformen investiert hat und in einigen davon Verluste erlitten hat, sollte sich diese von der Bank bescheinigen lassen. So können die Verluste aus einem Depot im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2015 mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin.
Wichtig zu beachten: Die Verlustbescheinigung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2015 bei der Bank beantragt werden.
Verpasst der Anleger die Frist oder reichen die Gewinne der anderen Depots zur Verrechnung nicht aus, gehen die Verluste aber nicht komplett verloren. Das bescheinigte Minus, das in der Einkommensteuererklärung 2015 nicht genutzt werden kann, wird dann im Jahr 2016 vom Finanzamt berücksichtigt. Nicht bescheinigte Verluste können nur vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.