Rückgabe und Umtausch auch ohne Kassenzettel möglich
Stand: 17.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer glaubt, ohne Kassenbon gibt es keinen Umtausch, der irrt. Verbraucher können Waren auch ohne Originalverpackung und Kassenzettel zurückgeben oder umtauschen. Als Nachweis für den Kauf reichen eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge, der beim Einkauf dabei war. Das schreibt die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 06/11).
Reklamiert der Kunde aber bereits benutzte Ware und tritt vom Vertrag ganz zurück, darf der Händler laut "Finanztest" einen "Nutzungsersatz" verlangen. Relevant werde dies etwa bei einem Autokauf, wenn der Wagen zum Beispiel wegen eines Defektes nach anderthalb Jahren zurückgegeben wird. Dann muss der Kunde damit rechnen, für die genutzte Zeit zu bezahlen. Entspannter ist das Shoppen im Versandhandel: Innerhalb von zwei Wochen können Verbraucher Waren zurückschicken und müssen nicht einmal einen Grund angeben.