Private Geldgeschäfte besser nur mit schriftlichem Vertrag
Stand: 15.07.2013
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Koblenz - Private Geldgeschäfte werden besser vertraglich geregelt. Auch wenn es zunächst befremdlich erscheint - ein Vertrag kann viel Streit verhindern, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Denn ohne schriftliche Vereinbarung gibt es im Streitfall kaum eine Chance, an das Geld zu kommen.
Als Überschrift sollte unbedingt das Wort "Darlehensvertrag" notiert werden. Dann könne der Schuldner später nicht behaupten, das Geld sei verschenkt worden. Es reicht eine handschriftliche Vereinbarung über die Höhe der geliehenen Summe samt vereinbarter Zinsen. Ebenso sollten das Datum der Auszahlung und der Rückzahlungstermin im Vertrag festgehalten werden. Wichtig zu beachten: Es muss nachweisbar sein, dass tatsächlich Geld geflossen ist - zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder eine Quittung.