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Nachhaltige Finanzprodukte sollen Gütesiegel erhalten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Stuttgart - Die Verbraucherminister der Länder haben die Einführung einheitlicher Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte gefordert. Klare Kriterien sollen nachhaltige Anlageprodukte für die Verbraucher transparenter machen.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz verabschiedete bei ihrem Treffen am Freitag in Hamburg einen entsprechenden Antrag des baden-württembergischen Ressort-Chefs Alexander Bonde (Grüne), wie dessen Ministerium in Stuttgart mitteilte.

Obwohl die Nachfrage nach Finanzanlagen mit sozialem, ethischem und ökologischem Fokus stetig zunehme, gebe es derzeit keine gesetzliche Definition, was unter einer nachhaltigen Anlage zu verstehen sei, erklärte Bonde. "Dies führt in der Praxis dazu, dass Anbieter jedes vermeintlich nachhaltige Finanzprodukt als solches bezeichnen können". Durch ein Verbraucherlabel mit klar definierten Qualitätsstandards könnten Anleger jedoch die nötige Transparenz erhalten.

Der Vorstoß aus Stuttgart sieht daher vor, per Gesetz Nachhaltigkeitskriterien für Finanzprodukte festzulegen. Ein Gütesiegel solle die nachhaltigen Anlage-Angebote dann als solche auszeichnen. Dass ein Produkt die geforderten Standards einhalte, solle "idealerweise von einer staatlichen Stelle - zumindest aber von einer unabhängigen Institution - in regelmäßigen Abständen geprüft werden". Wer sich mit seinem Produkt nicht an die Regeln halte, soll das Label wieder verlieren.

Verbraucherschützer begrüßten die Initiative des Landesministers. "Geldanlegen als nachhaltig zu bewerben, ist gegenwärtig eine weitverbreitete Marketingstrategie", teilte die baden-württembergische Verbraucherzentrale mit. Weil aber nie verlässlich nachvollziehbar sei, was sich genau hinter den Werbeaussagen verberge, sei es ein wichtiger Schritt für Verbraucher, den Begriff "Nachhaltiges Finanzprodukt" zu definieren. Die Initiative Bondes werde "zur notwendigen Markttransparenz führen", zeigten sich die Verbraucherschützer optimistisch.