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Gute Verträge, schlechte Verträge - Die Tricks der Geldinstitute

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Niedrige Zinsen bereiten Sparern keine Freude. Denn Sparprodukte werfen derzeit kaum Gewinn ab. Anders ist das bei älteren, langfristigen Sparverträgen. Hier bekommen Verbraucher oft drei bis vier Prozent Zinsen. "Manchen Geldinstituten sind solche Altverträge aber mittlerweile eher zu einer Last geworden", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Es gibt Bestrebungen verschiedener Institute, diese Altlasten loszuwerden. Und das mit recht dreisten Methoden."

Eine Masche: "Jüngst drohte ein Geldinstitut ihren Kunden vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragszeit mit einer Kündigung", berichtet der Finanzexperte. "In dem Schreiben wurde einfach behauptet, das Kündigungsrecht ergebe sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch." Dieses Vorgehen war nicht rechtens: "Die Kunden haben einen Vertrag mit der Bank über eine bestimmte Laufzeit geschlossen", erklärt Nauhauser. "Und dieser Vertrag ist vom Geldinstitut einzuhalten."

Auch manche Bausparkassen versuchen mit Tricks, Sparer aus älteren, höher verzinsten Verträgen zu drängen. "Kunden mit zuteilungsreifen Verträgen wurden jüngst unter Druck gesetzt, sich endlich zu entscheiden, ob sie das Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Bausparkasse hat auch hier ohne Recht mit der Kündigung gedroht", erzählt Nauhauser.

Andere Bausparkassen gewährten ihren Kunden nur dann die vertraglich zugesagten Bonuszinsen, wenn diese auf das Bauspardarlehen formal verzichten. "Wer aber durch weitere Einzahlungen deutlich macht, dass er kein Bauspardarlehen benötigt, wird schlechter gestellt als derjenige, der noch auf einen Euro Darlehensanspruch verzichten kann." Für Nauhauser sei diese absurde Argumentation nur ein Beleg dafür, wie kreativ die Branche nach Auswegen sucht, um unliebsame Kunden günstig abzuspeisen.

Betroffene Kunden sollten entsprechende Schreiben der Bank oder Bausparkasse nicht einfach abheften. "Lassen Sie das ruhig mal rechtlich prüfen", rät Nauhauser. Denn oftmals sei die Argumentation der Institute bei näherer Betrachtung nicht haltbar.