Geldanlage: NV-Bescheinigung befreit von Steuerlast

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 08.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Geldanleger mit geringen Einkünften sollten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einholen. Denn dann würden Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in der Broschüre "Investmentfonds und Abgeltungssteuer". In Betracht komme die sogenannte NV-Bescheinigung für Anleger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 16.008 Euro.
Die "NV-Bescheinigung" des Finanzamtes muss der depotführenden Stelle vorgelegt werden, erklärt der BVI. Das Dokument gelte für maximal drei Jahre. Die Bescheinigung müsse zurückgegeben werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen.
Nachrichten zum Thema
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Qred Bank:
2,10 % Zinsen p.a. (vorher 2,15 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 4 Jahre 2,20 % p.a. (vorher 2,50 % p.a.)
- 5 Jahre 2,50 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
Tagesgeld der Ikano Bank:
2,76 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert bis zum 15.08.2025
Tagesgeld der Bank of Scotland:
3,50 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 500.000 Euro,
garantiert für 2 Monate ab Kontoeröffnung bis zum 13.05.2025
Tagesgeldangebote vergleichen
-
Sparzinsen von rund 800 Banken im Vergleich
-
Bis zu 3,5 % Zinsen aufs Tagesgeld
-
Nur Angebote mit 100 % Einlagensicherung