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Darum geht es bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern sollen nach 2019 neu geordnet werden. Gespräche, Debatten und Diskussionen sind in vollem Gange und werden noch einige Zeit  andauern. Ein Blick auf die wesentlichen Punkte, die dabei eine Rolle spielen.

Aufgabenteilung

Im Kern gilt: Wer bestellt, zahlt auch. Der Bund darf den Ländern bisher nicht hineinregieren und Kommunen nicht direkt Geld geben. Es geht nicht nur um bloße Finanzströme, sondern die künftigen Spielregeln, wer künftig was bezahlt und wie es mit Sozialausgaben weitergeht.

Finanzausgleich

Er regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hauptziel ist laut Verfassung die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse". Zunächst werden Steuereinnahmen verteilt. In der ersten Stufe bekommen "arme" Länder etwas aus dem Topf mit Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Starke Länder gleichen Unterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund.

"Soli"-Zuschlag

2019 endet der Solidarpakt II, der ursprünglich nur für den Aufbau Ost gedacht war. Die Einnahmen - 2019 könnten es 18 Milliarden Euro sein - stehen allein dem Bund zu. Bei einem "Soli"-Gipfel in Düsseldorf forderten zuletzt die Ministerpräsidenten von SPD und Grünen, dass der Zuschlag ab 2020 in die Einkommens- und Körperschaftssteuer integriert wird. Die Einnahmen sollen dann auch Ländern und Kommunen im Westen zugutekommen. Die Union winkt ab.

Umsatzsteueranteile

Bei Einführung des "Soli" hatte der Bund Umsatzsteueranteile (7 Prozentpunkte) an die Länder abgetreten - aktuell ein Aufkommen von 12,5 Milliarden Euro. Das würden die Länder - neben dem künftigen "Soli"-Geld - gern behalten.

Altschulden

Einige Länder pochen auf Entlastungen bei Altschulden. So könnten Altlasten der Länder in einem Fonds gebündelt werden, der Bund oder Andere könnten Zinshilfen leisten.

Schuldenbremse

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder keine Kredite mehr aufnehmen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse bereits ab 2016. Er darf aber in engen Grenzen weiter Kredite aufnehmen - erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Steuerautonomie

Es geht um mehr Wettbewerb zwischen den Ländern, um Firmen und Einwohner anzulocken. Dafür wollen manche Länder selbst an den Steuersätzen bei Lohn-,  Einkommen-, Grund-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer schrauben.

Entflechtungsmittel

Der Bund stellt bis 2019 unverändert jährlich rund 2,6 Milliarden Euro für kommunalen Wohnungsbau, Nahverkehr sowie Hochschulen bereit - die "Entflechtungsmittel". Die Länder wollen ab 2020 je 3,5 Milliarden Euro haben.