Beim Firmenwagen rechtzeitig geldwerten Vorteil festlegen
Stand: 05.01.2012
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Berlin - Wer seinen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil steuerlich geltend machen. Über die zwei in Frage kommenden Methoden informiert der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Eine Möglichkeit ist die "1-Prozent-Regelung", eine weitere die "Fahrtenbuchmethode", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Fahrtenbuchmethode lohne sich beispielsweise immer dann, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird.
Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig überlegen, welche Methode für sie günstiger ist, emfiehlt Käding. Denn ihre Wahl gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. "Eine rückwirkende Korrektur ist nicht zulässig."