Absetzbarkeit von Ausbildungskosten: Schäuble will Gesetz ändern
Stand: 22.08.2011
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Berlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbildungskosten das Einkommensteuergesetz anpassen. "Ich bin für eine Gesetzesänderung", so Schäuble gegenüber der "Welt am Sonntag". "Wir brauchen eine klare Linie."
Als ich Steuerrecht gelernt habe, war klar, dass die Erstausbildung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgabe anerkannt wird." Ohne eine klare Regelung sei eine Abgrenzung gegenüber zu Recht anrechenbaren Kosten sehr schwierig. "Theoretisch könnte man ja auch behaupten, dass für Lebensmittel getätigte Ausgaben Werbungskosten sind: Man muss ja essen, um zu studieren oder arbeiten zu können", sagte Schäuble.
Der Bundesfinanzhof hatte am Mittwoch geurteilt, dass Berufseinsteiger die Kosten für eine Ausbildung oder ein Erststudium steuerlich geltend machen können. In den ersten Berufsjahren könnten sie damit ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.