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E-Scooter-Gesetz

Mit der Einführung des sogenannten E-Scooter-Gesetzes dürfen fortan mit Elektromotoren ausgestattete Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. E-Scooter sind aus mehreren Gründen praktisch: Sie sind klein, leicht und gleichermaßen leise wie wendig. Jedoch durften derartige Elektrokleinstfahrzeuge bislang nicht auf öffentlichen Wegen und Straßen fahren. Die Verordnung, die die Mobilität in deutschen Großstädten grundlegend verändert hat, ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist das E-Scooter-Gesetz?
  3. Wer darf E-Scooter fahren?
  4. Wo darf ich fahren?
  5. Ausstattung
  6. Versicherungspflicht
  7. Verhaltensregeln im Verkehr
  8. E-Skateboards, Hoverboards und Mono Wheels
  9. Weitere E-Scooter Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das E-Scooter-Gesetz regelt, wie elektrische Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen sind.
  • Bereits Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Schnellere Ausführungen sind nicht erlaubt.
  • Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie sind auf Gehwegen nicht erlaubt.

Was ist das E-Scooter-Gesetz?

Das E-Scooter-Gesetz ist auch unter der Bezeichnung Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bekannt. Wie der Name bereits erahnen lässt, definiert das Gesetz mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eine neue Fahrzeugklasse.

Die E-Scooter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometer pro Stunde erreichen und eine Lenk- beziehungsweise Haltestange aufweisen. Außerdem dürfen die E-Scooter maximal eine Breite von 70 Zentimetern, eine Höhe von 1,40 Metern und eine Länge von 2,00 Metern aufweisen.

Das ohne Fahrenden maximal zulässige Gewicht beträgt 55 Kilogramm. Als Leistungsgrenze hat der Gesetzgeber 500 Watt festgelegt, wobei es eine Ausnahmeregelung für selbstbalancierende Fahrzeuge gibt. Diese dürfen eine Leistung von bis zu 1.200 Watt aufweisen.

Wem ist es erlaubt, einen E-Scooter führen?

Das E-Scooter-Gesetz benennt zwei Kategorien von Fahrzeugen: Es gibt eine Klasse, die 6 bis 20 Kilometer pro Stunde erreichen, und E-Tretroller, die diese Geschwindigkeit überschreiten. Wer bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat, dem erlaubt der Gesetzgeber das Führen von E-Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde.

Eine Führerscheinprüfung ist für diese Fahrzeugkategorie nicht notwendig. E-Scooter mit Geschwindigkeiten über 20 Kilometer pro Stunde sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

Grundsätzlich steht elektrischen Tretrollern derselbe Verkehrsraum zur Verfügung wie Fahrrädern. Laut E-Scooter-Gesetz dürfen Elektro-Tretroller Radwege und Radfahrstreifen befahren. Fehlen diese, ist es erlaubt, die Fahrbahn zu nutzen.

Fällt die Spitzengeschwindigkeit des E-Fahrzeugs niedriger aus, muss es auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind solche Wege nicht vorhanden, gestattet es die Verordnung lediglich innerorts, auf die Fahrbahn zu wechseln. Das Fahren auf reinen Gehwegen ist unabhängig von der E-Scooter-Geschwindigkeit nicht erlaubt.

Damit E-Scooter auch auf anderen Strecken fahren dürfen – beispielsweise dort, wo kein Radweg vorhanden ist –, führt der Gesetzgeber zudem das Verkehrsschild "E-Scooter frei" ein.

Welche Ausstattung muss ein E-Scooter besitzen?

Neben den Maßen und der Lenk- beziehungsweise Haltestange sind im E-Scooter-Gesetz weitere Anforderungen an elektrische Tretroller festgehalten, unter anderem:

  • zwei Bremsen, die unabhängig voneinander wirken
  • (abnehmbare) Beleuchtung
  • seitliche Reflektoren
  • eine "helltönende Klingel"

Eine weitere Vorgabe betrifft die Steuerelemente für den Motor, also beispielsweise Drehgriffe oder Knöpfe. Diese müssen innerhalb einer Sekunde vollautomatisch in ihre Ausgangsstellung springen, wenn Fahrende sie loslassen.

Besteht eine Versicherungspflicht für E-Scooter?

Das Fahren mit elektrischen Tretrollern gestattet das E-Scooter-Gesetz nur unter der Bedingung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Den Versicherungsschutz muss eine Plakette beziehungsweise ein Aufkleber im Format 6,5 Zentimeter x 5,3 Zentimeter am E-Scooter nachweisen.

Dieser dient außerdem dazu, das Fahrzeug bei einem Unfall zuordnen zu können. Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegen die Kosten für die Versicherungsplakette pro Jahr bei 35 bis 40 Euro.

Mehr zur E-Scooter-Versicherung

Generelle Verhaltensregeln für E-Scooter im Straßenverkehr

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt ebenso, wie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sich mit einem solchen Gefährt im Straßenverkehr zu verhalten haben. So dürfen E-Scooter beispielsweise nicht nebeneinander fahren, sondern lediglich hintereinander.

Ebenso ist es verboten, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen oder freihändig zu fahren. Grundsätzlich gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren und Richtungswechsel anzuzeigen. Wer einen E-Scooter nutzt, muss zudem Rücksicht auf Menschen nehmen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind und darf diese nicht behindern.

Ausnahmen für E-Skateboards, Hoverboards und Mono Wheels

Das E-Scooter-Gesetz bezieht sich lediglich auf Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange. Allerdings gibt es mit Hoverboards und Ähnlichem zahlreiche Ausführungen, bei denen eine solche Stange fehlt. Für derartige Fahrzeuge wird es laut Verkehrsminister Scheuer eine Ausnahmeregelung geben.

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