Mietvertrag: Tapetenklausel ist unwirksam
Stand: 18.01.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Köln - Einige Mietverträge verpflichten Mieter dazu, beim Auszug alle Tapeten zu entfernen. Doch solche Klauseln sind unwirksam, wie der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen erklärt.
Hat ein Mieter eine solche Tapetenklausel im Mietvertrag stehen, kann er alle anfallenden Renovierungsarbeiten dem Vermieter überlassen. Schönheitsreparaturen durch den Mieter sind nur dann erforderlich, wenn der Vermieter sie durch Renovierungsklauseln rechtlich wirksam auf den Mieter übertragen hat.
Nachrichten zum Thema

Author
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Ralph kam 2017 zu Verivox, um unsere Kunden bei ihrer Suche nach günstigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu unterstützen. Zuvor hat er mehrere Jahre als Verbraucher-Journalist bei t-online.de gearbeitet.
Baufinanzierung
-
Beste Konditionen für Ihre Baufinanzierung
-
Über 400 Banken im Vergleich
-
Persönliche Beratung vor Ort