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Entspannt umziehen

Umzugskosten senken

Ob Verträge, Transporter, To Do's oder Kosten - mit dem neuen Umzugsservice von Verivox behalten Sie die Planung Ihres Umzugs stets im Blick und sparen dabei wertvolle Zeit und bares Geld - und das ganz ohne Stress!

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Inhalt dieser Seite
  1. Umzugskosten senken und finanzieren
  2. Die Leistungen der Umzugsunternehmen
  3. Sind Umzüge mit einer Umzugsfirma versichert?
  4. Umzugskosten berechnen
  5. Umzugskosten finanzieren
  6. Jetzt Kreditvergleich starten
  7. Umzugskosten sparen
  8. Kosten für einen privaten Umzug von der Steuer absetzen
  9. Beruflich bedingte Umzugskosten steuerlich absetzen
  10. Die Umzugskostenpauschale
  11. Umzugskosten bei Kündigung wegen Eigenbedarf
  12. Praktische Tipps für Ihren Umzug
  13. Video: Mit dem Partner zusammenziehen

Umzugskosten senken und finanzieren

Ob Sie den Umzug in Eigenregie oder mithilfe einer Umzugsfirma durchführen: Beides ist mit erheblichen Kosten verbunden. Bei Verivox finden Sie umfangreiche Tipps, um diese Kosten zu senken. Und wenn sie doch zu hoch werden, können Sie in unserem Vergleich einen günstigen Ratenkredit finden und sie bequem finanzieren.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Kreditvergleich

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  • seit Dezember 2022

Die Leistungen der Umzugsunternehmen

Für Umzugsfirmen gibt es keine vorgeschriebenen Preise, weswegen die Preisspanne ziemlich breit ist. Viele Unternehmen haben jedoch gemein, dass sie sowohl Standard- als auch Komplettumzüge anbieten und darüber hinaus noch eine Reihe an weiteren buchbaren Services.

  • Standardumzug: Hier hat der Kunde vor dem Tag des Umzugs bereits selbst alle Kartons gepackt und Möbel verladebereit abgebaut. Die Umzugsfirma mit ihren Umzugshelfern ist nur noch für Verladung und Transport zuständig. Auspacken und Möbelaufbau liegt ebenfalls beim Kunden, sodass dies die günstigere Option ist.
  • Komplettumzug: Bei dieser Variante übernehmen professionelle Möbelpacker des Umzugsunternehmens das Einpacken der Kartons, die Möbeldemontage, den Transport inklusive Beladen und Entladen des Wagens, das Auspacken der Kisten und den Möbelaufbau.
  • Zusatzleistungen: Wer nach einem Standardumzug beispielsweise Hilfe beim Aufbau seiner Möbel oder seiner Küche benötigt, kann dies gegen Aufpreis ebenfalls durch geschulte Umzugshelfer vornehmen lassen (sofern das Unternehmen diese Leistung anbietet). Zu den weiteren Services gehört unter anderem auch das Einrichten einer Halteverbotszone am Umzugstag oder die Einlagerung von Möbeln.

Konkret können die einzelnen Leistungen der Umzugsfirmen zwar variieren. Da Sie in unserem Umzugsvergleich Ihre Wünsche aber ganz genau angeben können, erhalten Sie nur Angebote von Umzugsunternehmen, die die gewünschten Leistungen auch erbringen. Den kleinteiligen Leistungsvergleich sparen Sie sich damit komplett und erhalten gleich Ihr individuelles Wunsch-Umzugsservice.

Sind Umzüge mit einer Umzugsfirma versichert?

Engagieren Sie ein Umzugsunternehmen für Ihren Wohnungswechsel, haftet die Firma während der Dauer des Umzugs für alle eventuellen Schäden am Hausrat sowie in der Wohnung und im Treppenhaus. Im Schadensfall muss die Umzugsfirma aber nur begrenzt haften und trägt die Kosten maximal in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Ladung. Bei einem Umzugsvolumen von bspw. 20 m3 beläuft sich die Haftungssumme des Umzugsunternehmens damit auf 12.400 Euro. Von der Haftung ausgeschlossen sind jedoch Wertgegenstände und empfindliche Objekte, also bspw. Geld, Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Dokumente, Urkunden, Haustiere und Pflanzen.

Wer wertvolles Umzugsgut wie z. B. teures Porzellan bei sich hat, für den lohnt sich möglicherweise eine zusätzliche Transportversicherung, damit man im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt. In einem solchen Schadensfall ist die maximale Haftungssumme des Unternehmens nämlich schnell überschritten. Zudem kommt die Umzugsfirma nur für den Zeitwert, aber nicht für den Neuwert des beschädigten Gegenstandes auf.

Sonderfall selbstgepackte Kisten: Umzugsunternehmen haften nicht

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man selbst packt und nicht das Umzugsunternehmen damit beauftragt: Denn dann haftet die Firma nicht für Schäden. Diese Regelung greift nur für von den gemieteten Umzugshelfern verpacktes Umzugsgut. Beim Packen in Eigenregie lässt sich im Schadensfall nämlich nicht mehr feststellen, ob der geschädigte Hausrat fachgerecht eingewickelt und verstaut war oder nicht. Auch hier kann eine Transportversicherung Abhilfe schaffen, die auch für nicht vom Umzugsunternehmen regulierte Schäden einspringt.

Umzugskosten berechnen

Ein Wohnungswechsel ist nicht nur eine zeit-, sondern zumeist auch eine kostenintensive Angelegenheit. Die Höhe der Umzugskosten lässt sich pauschal nicht festlegen, da diese vor allem von drei Kostenpunkten bestimmt werden:

  • Größe der Wohnung/des Hauses
  • Entfernung zwischen Auszugsort und neuem Wohnort
  • Menge des zu transportierenden Mobiliars

Oft kommen noch Kosten für neue Möbel hinzu, eine Kautionszahlung und bisweilen auch ein finanzieller Aufwand für Renovierungsarbeiten in der alten Wohnstätte. So wird ein Wohnungswechsel schnell zu einer erheblichen Belastung für die Haushaltskasse.

Die Kosten des Mietwagens ohne Anfrage berechnen

Unter Transporter mieten können Sie ohne Anfrage berechnen, wie viel das Mieten eines Umzugswagens kosten würde. Am Wochenende können die Kosten zwischen 50 und 150 Euro am Tag liegen. Es wird teurer, wenn der Umzugswagen in einer anderen Stadt abgegeben wird, und günstiger, wenn der Umzug an einem Werktag stattfindet. Dazu kommen noch die Aufwendungen für Treibstoff und Versicherung.

Die Kosten des Umzugsunternehmens berechnen

Wer ein Umzugsunternehmen beauftragen will, kann die Kosten nicht pauschal einschätzen. Mit einer unverbindlichen Anfrage können Sie die Kosten aber genau berechnen. Innerhalb eines Ortes beginnt der Preis oft bei 500 Euro und steigt mit der Anzahl der Quadratmeter. Bei einem Langstreckenumzug müssen Sie mit einem Preis ab 1.200 Euro kalkulieren. Diese Zahlen ändern sich natürlich, sobald beispielsweise die Löhne der Umzugshelfer oder der Preis für Diesel steigen. Der Spediteur gibt dies an die Kunden weiter.

Da das Dienstleistungsangebot einer Umzugsfirma aber nicht nur das Auf- und Abladen der Kartons beinhaltet, beeinflussen noch andere Dinge die Umzugskosten, unter anderem:

  • Wer packt die Umzugskartons ein und aus?
  • Muss eine Küche ab- und wieder aufgebaut werden?
  • Wie viele Quadratmeter hat die alte Wohnung?
  • Sollen Möbel zwischengelagert werden?
  • Stellt das Umzugsunternehmen die Umzugskisten?
  • In welchen Etagen befinden sich alte und neue Wohnung?
  • Gibt es einen Aufzug?

Umzugskosten finanzieren

Wenn die berechneten Umzugskosten zu hoch sind, um sie aus den Ersparnissen zu bezahlen – etwa wenn eine teure Renovierung notwendig ist – haben die meisten Verbraucher zwei Möglichkeiten: Eine Kontoüberziehung (Dispokredit) oder ein Ratenkredit.

  • Der Dispokredit ist schnell und bequem: Das fehlende Geld wird einfach vom Konto abgehoben. Mit dem nächsten Geldeingang ist der Kredit getilgt - doch wenn das Geld nicht bis zum Monatsende reicht, landet der Kunde wieder im Dispo und die Zinsen fallen wieder an.
  • Ein Ratenkredit muss extra beantragt werden und wird in festgelegten monatlichen Raten abbezahlt.

Bei den meisten Banken übersteigen die Dispozinsen die Zinsen für den Ratenkredit erheblich. Um zu sehen, welche Ratenkreditzinsen Sie bei welcher Bank erhalten, nutzen Sie den Verivox-Kreditrechner.

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Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie denselben Ratenkredit des jeweiligen Kreditinstituts, den sie über uns abgeschlossen haben, über das konkrete Kreditinstitut oder einen Kreditvermittler zu einem günstigeren Zinssatz erhalten, erstatten wir Ihnen die Zinsdifferenz - maximal jedoch einen Betrag in Höhe von insgesamt 300 € - in Form einer Einmalzahlung direkt auf Ihr Konto.

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Umzugskosten sparen

Das günstigste Umzugsunternehmen finden Sie mit einem Onlinevergleich regionaler Firmen. Anfrage und Angebotsunterbreitung sind für Sie bei Verivox vollkommen kostenlos und unverbindlich. Durch den gelieferten Kostenvoranschlag können Sie die Kosten für den Umzug besser planen. Mit folgenden Tipps können Sie die Umzugskosten weiter senken:

  • Es kann sich lohnen, einen Pauschalpreis mit der Umzugsfirma zu vereinbaren. Liegt ein Stundensatz zugrunde und der LKW steht auf der Autobahn im Stau, fallen unnötige Kosten an.
  • Besonders beliebt als Umzugstermin sind Monatsanfang, -mitte und -ende, da die Mietverträge zu dieser Zeit enden bzw. beginnen. Wer mit dem Umzugsunternehmen einen Termin zwischen dem 6. und 13. oder 18. und 24. eines Monats vereinbart, profitiert oft von günstigeren Preisen. Zudem sind Wochenendtermine meist teurer als Umzüge, die unter der Woche stattfinden.
  • Nutzen Sie Ihren Umzug, um zu einem günstigeren Anbieter für Strom, Gas und Internet (DSL oder Kabel) zu wechseln. Vergleich und Wechsel sind online schnell erledigt.
  • Wer für die Umzugskosten eine Finanzierung abschließt, kann Umzugskredite vergleichen, um Zinskosten zu sparen.
  • Den Kostenfaktor Umzugskartons umgehen Sie, wenn Sie bei Firmen in Ihrer Nähe nach leeren Packkartons fragen. Da diese normalerweise ins Altpapier gehen, werden sie oft kostenlos abgegeben. In der regionalen Presse in der Anzeigenrubrik „Verschiedenes“ werden sie ebenfalls gebraucht angeboten.

Außerdem sieht der Gesetzgeber sowohl für private als auch für beruflich bedingte Umzüge eine Steuererleichterung vor.

Kosten für einen privaten Umzug von der Steuer absetzen

Private Umzugskosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Zulässig sind 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also 4.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag per Überweisung begleichen. Barzahlung gegen Quittung wird nicht anerkannt.

Beruflich bedingte Umzugskosten steuerlich absetzen

Hat Ihr Umzug berufliche Gründe, können Sie die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Als Gründe zählen:

  • Kürzerer Weg zur Arbeit
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Bessere Arbeitsbedingungen
  • Rückkehr aus dem Ausland

Gemäß Bundesumzugskostengesetz können Sie in Ihrer Steuererklärung folgende Positionen anführen:

  • Beförderungsauslagen: Die Aufwendungen Ihres Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung inklusive eventueller Autobahngebühren und der Transportversicherung.
  • Reisekosten zum neuen Wohnort: Zusammen mit einer Begleitperson sowie die Kosten für Suche und Besichtigung der neuen Wohnung.
  • Mietentschädigung für längstens 6 Monate, wenn Sie die Miete für die alte Wohnung wegen bestehender Kündigungsfristen zusätzlich zur Miete der neuen Wohnung weiterzahlen müssen.
  • Mietentschädigung für die neue Wohnung maximal für 3 Monate, wenn Sie die neue Wohnung noch nicht bewohnen können.
  • Wohnungsvermittlungsgebühren: Die ortsübliche Maklercourtage für Wohnung und Garage. Sollten Sie jedoch eine Immobilie kaufen, können Sie diese Kosten nicht absetzen.
  • Aufwendungen für Kochherd und Öfen, falls nicht vorhanden, aber notwendig.

Die Umzugskostenpauschale

Der Umzugspauschbetrag (Umzugskostenpauschale) kommt bei beruflich bedingten Umzügen und bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums zum Tragen. Eines der folgenden Kriterien muss dabei erfüllt werden:

  • Der Weg zum Arbeitsplatz und zurück verkürzt sich um mindestens eine Stunde.
  • Der Arbeitsplatz ist leichter erreichbar.
  • Durch den Umzug wird eine doppelte Haushaltsführung vermieden.
  • Ihr Arbeitgeber wünscht den Umzug, beispielsweise weil Sie eine Dienstwohnung nutzen.

Der Umzugspauschbetrag steigt jährlich. Folgende Kosten können Verbraucher steuerlich geltend machen:

  • Renovierungsaufwand für die bisherige Wohnung
  • Änderungen an Vorhängen
  • Installation von Elektrogeräten in der Küche
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Kosten für die Kfz-Ummeldung
  • Gebühren für einen neuen Personalausweis oder Telefonanschluss
  • Umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder

Verbraucher sollten alle Belege aufbewahren. Sie müssen diese zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen können.

Umzugskosten bei Kündigung wegen Eigenbedarf

Grundsätzlich trägt der Mieter bei einer ordnungsgemäßen Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters die Umzugskosten in voller Höhe selbst, da der Vermieter eine korrekte Kündigung ausgesprochen hat. Bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf hat der Mieter jedoch im Rahmen einer Schadensersatzforderung Anspruch darauf, dass der Vermieter die Umzugskosten übernimmt.

Es bietet sich an, dass Mieter und Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen, der auch die Interessen des Mieters berücksichtigt und dem Vermieter mögliche juristische Auseinandersetzungen mit dem Mieter erspart. Gegenstand einer solchen Vereinbarung kann sein, dass der Mieter die Kündigung akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Vermieter kann im Gegenzug etwa:

  • die Hälfte der Umzugskosten übernehmen;
  • einen Teil der Maklercourtage des Mieters tragen;
  • auf Schönheitsreparaturen durch den Mieter in der alten Wohnung verzichten.

Praktische Tipps für Ihren Umzug

Damit Ihr Umzug noch leichter vonstattengeht, haben wir einige Umzugstipps für Sie zusammengestellt.

Sonderurlaub bei Umzug

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der Möglichkeit, Sonderurlaub für Ihren Umzug zu beantragen. Damit bekommen Sie in der Regel zusätzlich ein bis zwei Tage Urlaub, um Ihren Umzug durchzuführen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht jedoch nicht.

Halteverbotszone beantragen

Damit der Möbellaster direkt vor Ihrem Haus stehen kann und Sie sich unnötige Meter Laufweg sparen, beantragen Sie mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin eine entsprechende Halteverbotszone vor alter und neuer Wohnung – sofern Sie diesen Service nicht bei einem Umzugsunternehmen gebucht haben. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde; die Gebühren dafür variieren je nach Gemeinde.

Wohnung ausmisten

Wer vor seinem Umzug einmal kräftig sein Zuhause entrümpelt, spart sowohl an der Menge der Kartons als auch an der Größe des Lkw, den die Umzugsfirma stellt. Das Be- und Entladen und ggf. auch das Auspacken und Aufbauen durch das Unternehmen nimmt somit weniger Zeit und Umzugshelfer in Anspruch und Sie sparen bares Geld.

Umzugskartons packen

Und so werden Umzugskartons bepackt:

  • Kartons nicht randvoll füllen
  • Maximalgewicht einer Kiste: 20 kg
  • Faustregel: Unten das Schwere, oben das Leichte
  • Bücher und Geschirrteile immer nur bis zur Hälfte einfüllen, den Rest der Kiste mit leichten Sachen auffüllen
  • Durch vorsichtiges Rütteln überprüfen, ob Geschirr verrutschen kann, und ggf. Lücken polstern
  • Zeitungspapier zum Umwickeln vermeiden, da die Druckerschwärze abfärben kann
  • Grifflöcher frei halten
  • Kartons mit Bestimmungsraum beschriften
  • Erscheint ein Karton sehr schwer, den Inhalt auf zwei Kisten aufteilen und mit leichten Gegenständen auffüllen

Video: Mit dem Partner zusammenziehen

Mit diesen Tipps sparen Sie Kosten beim Umzug

Was gilt es beim Umzug zu bedenken und wie lässt sich dabei sparen? Jetzt Erklärvideo ansehen und stressfreien Umzug planen.
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In unserer Umzugscheckliste finden Sie die wichtigsten To Do's – vom richtigen Transportunternehmen bis hin zum Wechsel Ihrer Verträge.

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