Maklerprovision: Kosten können auch individuell verhandelt werden
Stand: 13.10.2017
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Berlin – Die Höhe der Maklerkosten wird anhand eines Prozentsatzes vom beurkundeten Kaufpreis für eine Immobilie errechnet. Hierbei lohnt es sich mit dem Makler direkt über die Provisionshöhe zu verhandeln, denn eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, weiß die Stiftung Warentest.
Maklerkosten sind hierzulande von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Der Ratgeber "Unser Bauherren-Handbuch – Praxismappe Finanzierung" der Stiftung Warentest gibt Immobilienkäufern hilfreiche Tipps. Die Bandbreite der mittlerweile allgemein üblichen Werte liegt zwischen 3 und 6 Prozent der Kaufkosten netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Interessenten können sich aber mit dem Makler über eine individuelle Maklerprovision verständigen. Das kann sich etwa lohnen, wenn eine Immobilie schon längere Zeit angeboten wird.
Grundlage für eine Pflicht zur Zahlung der Courtage ist der wirksame Abschluss eines Maklervertrages. Das muss nicht zwingend ein formaler schriftlicher Vertragstext sein. Finden sich in der Werbung für eine Immobilie bereits Angaben über eine fällige Maklerprovision und Interessenten lassen sich vom Makler detaillierte Unterlagen schicken, gilt das oft schon als Abschluss eines Maklervertrages.