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Beim Immobilienkauf ganz legal Grunderwerbsteuer sparen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Bei einem Immobilienkauf ist die Grunderwerbsteuer ein großer Posten bei den Nebenkosten. Sie wird anhand des Boden- und Gebäudewertes berechnet und je nach Bundesland werden hierfür zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Steuern fällig.

Wer zum Beispiel in Bayern eine Immobilie für 300.000 Euro kauft, zahlt bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent 10.500 Euro an Grunderwerbsteuern. In Thüringen werden bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent 19.500 Euro fällig.

Inventar wird nicht besteuert

Allerdings können Käufer die Steuerlast oft mit einem einfachen und legalen Trick senken, berichtet Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "test" (Heft 2/2017). Dafür müssen sie im Kaufvertrag das mitgekaufte Inventar mit seinem jeweiligen Wert auflisten, denn darauf wird keine Steuer fällig. Der Wert wird daher beim Berechnen der Steuer herausgerechnet. Berücksichtigt werden zum Beispiel eine eingebaute Sauna oder die Einbauküche. Aber auch Markisen oder mitgekaufte Möbel müssen nicht versteuert werden.